neuer versuch
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Renate
Gelöschter Benutzer
Re: neuer versuch
von Renate am 09.03.2011 15:26Das ist aber lecker Mathe
Patina
Gelöschter Benutzer
Re: neuer versuch
von Patina am 09.03.2011 15:35@SnowWhite:
Das hab ich auch schon mitgemacht. Darum sag ich ja immer "Ärztekammer?" Ich war damals einfach zu gutgläubig. Heute würde ich versuchen dem Arzt gleich den Staatsanwalt ins Haus zu schicken. Das war nämlich heftig schlimm, was ich da erlebt hab.
Ich bin mir jetzt im Unklaren, ob du das mit der Grundsicherung verstanden hast. Sei mir nicht bös, wenn ich es jetzt nochmal versuche.
Der Rententräger kann EMI-Rente aus 2 Gründen ablehnen:
a) weil er meint, man sei nicht erwerbsgemindert
b) weil man bei dem Rententräger nicht ausreichend versichert ist und deshalb bei Erwerbsminderung auch kein Geld von ihm bekommen würde.
Um Grundsicherung wegen Eerwerbsminderung zu beantragen, muss entweder die Rente vom Rententräger zu gering sein oder man kriegt vom Rententräger wegen b) gar kein Geld. Das muss man vom Rententräger schriftlich vorzuliegen haben. Damit kann man dann die Grundsicherung beantragen. Ohne diesen Nachweis b) fangen die erst gar nicht an zu arbeiten. Da ist man nämlich nicht "bedürftig".
Re: neuer versuch
von wolfskind am 09.03.2011 23:08ich glaube aber es gibt unterschiede in den unterschiedlichen BL.
jedenfalls ist sozialhilfe meistens einzelfallregelungen. für die die sonst überall durchfallen.
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: neuer versuch
von SnowWhite am 10.03.2011 08:14ja das mit dem einzelfall hab ich ebenfalls gehört . weil angenommen die rente wird abgelehnt und man bekäme auch kein hartz4 mehr was soll man dann machen ? selbst die von der arge meinten ja ,wenn sie mich dann angenommen raus nehmen weil ich zu lange krank bin ,könnte ich grundsicherung beantragen . ich denke auch das sind dann wohl einzelfall entscheidungen.
Renate
Gelöschter Benutzer
Re: neuer versuch
von Renate am 10.03.2011 08:21Die Grundsicherung ist nur mehr für Rentner oder Erwerbsgeminderte deren Rente nicht ausreicht oder die eben die Vorraussetzungen nicht erfüllen um von der Rentenversicherung eine Rente zu bekommen. !
Wer nicht Erwerbsgemindert ist bekommt Alg 2 oder Sozialhilfe.
Renate
Gelöschter Benutzer
Re: neuer versuch
von Renate am 10.03.2011 09:14Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung
Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und der Hilfe zum Lebensunterhalt vorrangig.
Die Leistung der Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen absichern, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Dadurch soll die Zahlung von Sozialhilfe vermieden werden.
Ob die Voraussetzungen für den Bezug von Grundsicherungsleistungen vorliegen, prüft in diesen Fällen der zuständige Rentenversicherungsträger im Auftrage der zuständigen Kreis-/Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Quelle und weiteres zur Grundsicherung: Grundsicherung, hier klicken
Patina
Gelöschter Benutzer
Re: neuer versuch
von Patina am 10.03.2011 12:40Einzelfallhilfe, Einzelfallentscheidungen ....
Vielleicht machen wir es hier nicht ganz kompliziert? Hier geht es zur Zeit um den nötigen Lebensunterhalt.
Die Gesetze (Normen) dafür findet ihr in den Sozialgesetzbüchern. Die stehen hier unter SGB1 bis 12.
Alles muss beantragt werden. Auch Sozialhilfe (SGB 12) wird einem nicht ins Haus getragen.
Re: neuer versuch
von annette am 10.03.2011 13:33wenn die Rente befristet gewährt wurde, bekommt man erstmal Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
(da müssen dann evtl. Angehörige zahlen)
erst bei unbefristeter Rente gibt´s Grundsicherung
Renate
Gelöschter Benutzer
Re: neuer versuch
von Renate am 10.03.2011 13:43Die Grundsicherung ist aber auch nicht unbefristet:
Die Bewilligung der Leistung erfolgt in der Regel für den Zeitraum von einem Jahr. Danach muß ein neuer Antrag gestellt werden und die Bedürftigkeit wird erneut überpruft.
Anspruchsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
die das 18. Lebensjahr vollendet haben und - unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage - aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Quelle:klick
Re: neuer versuch
von annette am 10.03.2011 14:10ich muss sie nicht nach einem Jahr neu beantragen, läuft immer solange wie meine befristete Rente.
hatte extra nach einem Jahr nachgefragt, weil ich auch der Meinung war.
vielleicht regeln die Ämter das individuell