Anzeige wegen Beleidigung möglich?

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susi1971
Gelöschter Benutzer

Re: Anzeige wegen Beleidigung möglich?

von susi1971 am 03.09.2009 21:15

Hallo Person C also das mit der Anzeige kannst du Kniggen den die sagen geh zum Schiedsmann was ich dir auch raten würde dann wir d Mann sich mit A Frau in Verbindung setzen,hatte das gleiche Problem nur ich bin zu ihr hin und dann gab es ein hin und her und dann Polizei die sagten 100 Meter Abstand ok sagte ich aber ich arbeite bei Rewe dann darf sie da nicht mehr hin Einkaufen,das sie dich beleidigt tja Eifersucht lasse dich von der nicht ärgern wegen Krankheit,Psychotherapie wer hier Krank ist ist sie sie weiß wohl sich nicht anders zu wehren als dich zu beleidigen viel Glück,ein freches Grinsen würde ich ihr schenken den das ärgert sie am meisten dann lg susi

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Micky

55, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Anzeige wegen Beleidigung möglich?

von Micky am 03.09.2009 21:12

Hallo Dani,

selbstverständlich kann man jemanden wegen Beleidigung anzeigen (Straftatbestand nach § 184 StGB). In deinem geschilderten Fall käme evtl. auch dieüble Nachrede entspr. § 186 in Betracht:

§ 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Soweit ich weiß, ist die Polizei in der Pflicht, jeder Anzeige nachzugehen. Insofern wäre dies bestimmt ein geeigneter Denkzettel für die Ex.

Gruß Micky

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sauselinchen

59, Weiblich

Beiträge: 898

Re: Anzeige wegen Beleidigung möglich?

von sauselinchen am 03.09.2009 21:04

Hm blöde Situation .
Höhrt sich nach Eifersucht von der Ex an .
Ich glaub , da ist mein Tipp wirklich nicht viel wert :-/ es lohnt sich nicht.
Nehm Dir die beleidigenden Worte nicht zu sehr zu Herzen , die weiß doch garnicht wovon die redet .
Ich mache auch zur Zeit eine Psychotherapie , und Doof bin ich bestimmt nicht , Doof sind nur die , die keine Ahnung haben.
Lass dich von so ner eifersüchtigen Ex nicht ärgern , sag einfach garnichts , wenn sie dich wieder angreift , versuche es mit einem abwärtenden Lächeln ,ohne Worte , dreh dich mit einem lächeln einfach weg , und sag dann : kommste Schatz , wir haben noch was besseres vor .
Ich glaube , das wird sie sehr sehr ärgern.

LG Claudia

"" Herr , gib mir die Gelassenheit Dinge anzunehemn ,die man nicht ändern kann. "



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Dani
Administrator

51, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Anzeige wegen Beleidigung möglich?

von Dani am 03.09.2009 20:45

Hallo Claudia,

ja, ich bin Person C. Person B ist mein Freund und Person A ist seine Ex.

Danke für den letzten Tipp, aber sie ist es nicht wert.. Sie traut sich ja nicht mal, mir das ins Gesicht zu sagen, dabei hätte sie oft genug Gelegenheit, weil sie eine Nachbarin von mir ist.

Letztens bekam ich ein Gespräch zwischen A und B mit. Habe mich rausgehalten bis zu ihrem Satz: "Angeblich ist sie ja soooo krank". Da ist mir dann die Hutschnur geplatzt, aber ich habe sie nicht beschimpft. Und heute erwähnte sie gegenüber B auch: " Psychotherapie ist was für Doofe, wie diese Schlampe" (so oder so ähnlich war der Satz)
(Ich mache ja eine Psychotherapie)

Liebe Grüße
Dani

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sauselinchen

59, Weiblich

Beiträge: 898

Re: Anzeige wegen Beleidigung möglich?

von sauselinchen am 03.09.2009 20:38

Hi Dani ,
wenn Person B als Zeuge aussagt , und Standfest bleibt , denke ich schon.
Aber meistens " knickt " Person B .
So in etwa : ach nee , da wil ich aber nicht mit reingezogen werden usw.
Ich denke , ohne Person B kannste nicht viel reißen.
Aber ruf doch einfach mal auf der Polizeiwache an , schilder den Fall , und lass dich beraten.

Folgenden Satz bitte nicht ernst nehmen !!!


Solltest Du persöhnlich Person C sein , na dann gehe doch hin , stell dich vor Person A , hau ihr eins in die Fr.... :D , spuck ihr ins Gesicht und trete ihr vors Bein :D , oder pinkel sie an :D

LG Claudia

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Dani
Administrator

51, Weiblich

Beiträge: 8639

Anzeige wegen Beleidigung möglich?

von Dani am 03.09.2009 20:25

Kuckuck,

wenn Person A bei Person B die Person C als "Schlampe" und "Die mach ich fertig" bezeichnet (und andere "Nettigkeiten" loslässt) , kann man dann Anzeige erstatten?

Liebe Grüße
Dani

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