Frage zu Vermietung

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anniidol

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Re: Frage zu Vermietung

from anniidol on 02/25/2011 11:42 AM

NK-Nachzahlung hat mit den monatl. Zahlungen vom Amt nichts zu tun.
Alles andere habe ich natürlich schon gemacht.
Danke

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

Reply Edited on 02/25/2011 11:42 AM.

Leya

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Re: Frage zu Vermietung

from Leya on 02/25/2011 01:16 AM

Ich könnte Dir da den Tipp geben, Mitglied im Haus- und Grundeigentümerverband zu werden. Die stehen Dir dann immer mit Rat zur Seite.

Forderungen eintreiben m. E. z. B. so:

Erinnerung mit Frist.
Nach Ablauf der ersten Frist eine Mahnung mit einer erneuten Frist und Hinweis, dass nach Ablauf dieser Frist das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird und die dadurch entstehenden Kosten ebenfalls zu Lasten des Schuldners gehen.

Wenn das Geld dann immer noch nicht da ist, im Papierladen (z. B. Staples) ein Mahnbescheid-Formular erwerben, ausfüllen nach der dem Formular beigefügten Anleitung. Gerichtskosten bezahlen.

Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren#Zuständigkeit

Aber wenn Deine Mieter dann Widerspruch einlegen - und das kann und macht ja nun wirklich jeder -, bist Du genauso schlau wie vorher. Dann bleibt Dir nur noch die Klage. Sofern Du die Klageschrift nicht selbst schreiben und das Verfahren nicht selbst führen willst, also einen Rechtsanwalt einschalten musst, ist das ganze Verfahren wahrscheinlich teurer als die Summer der Rückstände. Aber vielleicht hast Du ja auch eine Rechtsschutzversicherung.

Falls möglich, erkundige Dich doch mal beim "Amt", ob Zahlungen von dort nicht direkt an Dich gehen können.

Viel Erfolg.

Gruß

Leya

Reply Edited on 02/25/2011 01:17 AM.

Micky

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Re: Frage zu Vermietung

from Micky on 02/24/2011 10:34 PM

Wer befasst sich schon gern mit sowas. Viel Erfolg.

Gruß Micky

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anniidol

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Re: Frage zu Vermietung

from anniidol on 02/24/2011 10:32 PM

danke. Ich kann mir das einfach nicht merken. Mein Kopf wehrt sich gegen solche Themen ;-)
Danke dir.

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Micky

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Re: Frage zu Vermietung

from Micky on 02/24/2011 10:30 PM

Hallo Annette,
dazu musst du ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnen lassen. Du gehst einfach zum Amtsgericht und füllst dort die entsprechenden Formulare aus. Das Gericht mahnt dann und pfändet ggf. auch.

Gruß Micky

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anniidol

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Re: Frage zu Vermietung

from anniidol on 02/24/2011 08:14 PM

weiß jemand wie das funktioniert mit Pfändung, Titel erwirken oder so ? Ich habe seit Okt. wieder die NK-Nahzahlung zu bekommen und angebl. ist der Betrag beim Amt angefordert aber ich kann ja nicht ewig warten u. mich verarschen lassen.
Übrigens habe ich ihr gekündigt aber mein Geld will ich natürlich haben.

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anniidol

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Re: Frage zu Vermietung

from anniidol on 04/17/2010 10:24 PM

ja klar, ich muß den Mietvertrag suchen weil der 2 jahre lang beim Steuerberater war bis ich den erinnert habe. jetzt weiß ich nicht ob er noch bei den Steuerunterlagen ist oder so ...
Aber danke für die Infos.

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Leya

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Re: Frage zu Vermietung

from Leya on 04/17/2010 05:13 PM

Hallo Anniidol,

Du musst unbedingt in den Mietvertrag gucken. Die Übernahme von Kosten gilt m. E. üblicherweise nur für wenige Teile wie z. B. Wasserhähne, Fenstergriffe usw., die ganz genau im Mietvertrag bezeichnet sind. Dazu ist ein Vertrag da! Eine Duschkabine hat der Vermieter allein zu ersetzen / reparieren, denke ich. Soweit ich weiß, ist der Mieter auch nicht berechtigt, die Reparaturen allein in Auftrag zu geben, sondern muss den Vermieter über den Schaden informieren, der dann die Handwerker beauftragt. Je nach Höhe der Kosten wird die Rechnung dann auf Mieter oder Vermieter ausgestellt. Selbst bei Schäden, für deren Beseitigung der Mieter gemäß Mietvertrag zu zahlen hätte, kommt eine Zahlung dann nicht in Betracht, wenn der Gesamtbetrag die gemäß Mietvertrag vereinbarte Grenze übersteigt. Denn dann muss der Mieter gar nichts zahlen, sondern der Vermieter muss die Gesamtsumme übernehmen. So verstehe ich es jedenfalls.

Gruß
Leya

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Bianca

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Re: Frage zu Vermietung

from Bianca on 04/17/2010 08:02 AM

Also bei uns sind es 75 Euro, die wir im Jahr selber zu zahlen haben. Wir machen es dann so, dass wir die erste(n) Sache(n) halt selbst bezahlen, die Quittung aufheben und beim Nächsten zum Vermieter gehen.

Bianca

Die 25 Jahre zwischen 30 und 40 sind die besten im Leben einer Frau!

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anniidol

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Re: Frage zu Vermietung

from anniidol on 04/16/2010 11:13 PM

weiß momentan nicht aber ich denke 50 oder 100 Euro Beteiligung. Die Frage ist nur: gilt das dann für alles was anfällt in der Wohnung ? Und muß der Mieter also den Betrag bei allen Rechnungen drauzahlen oder nur wenn die Rechnung nicht höher ist ? Stehe grade aufm Schlauch.

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