Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

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RedCow

37, Weiblich

Beiträge: 2165

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von RedCow am 03.06.2010 14:11

@Anniidol
Super-Idee, danke an die 'Betroffene & Krankenschwester' :D
Werd das gleich mal abändern, find ich nämlich auch viel sinnvoller, v.a. das mit der Seitenlage!!

Werd bei meinem Termin Ende Juni auch mal meine Neurologin drauf ansprechen!

Lupis in Österreich auf Facebook
oder bei Interesse an Treffen etc. Mail an: lupizentrale (a) gmail.com

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SabineS

52, Weiblich

Beiträge: 1395

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von SabineS am 03.06.2010 20:55

Sabine !!! ich bitte dich jetzt aber !!! Hör auf mit solchen Ratschlägen !!! Solche Anfälle sind lebensgefährlich z.B. wegen Zunge verschlucken, ersticken etc. Meine Schwester hat Epilepsie und ich habe ihren 1. Anfall mit 14 miterlebt. Es war schrecklich. Scheiß egal ob der Rettungswagen was kostet oder nicht. Mensch, ich flipp gleich aus.


...da musst Du Dich aber an andere wenden, nicht an mich! Ich habe gemeint, dass "gewisse Leute" so gewisse Gesetze entworfen haben, nach denen der Betroffene nicht geschützt, sondern gefährdet wird - um es mal deutlicher auszudrücken!

Ich habe im übrigen ja wohl nichts Falsches geschrieben, wenn ich geschrieben habe, dass es richtig ist, genau die Anweisungen auf dem Notfallausweis zu befolgen! Das haben nämlich Leute geschrieben, die sich damit auskennen. Dem habe ich mit "meinen Ratschlägen" ja in keiner Weise widersprochen.

Liebe Grüße

Sabine

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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SabineS

52, Weiblich

Beiträge: 1395

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von SabineS am 03.06.2010 21:16

Und noch was: würdest du die Taschen von einem bewußtlosen Menschen auf der Straße durchsuchen ??? also ich nicht, ich würde den Notarzt rufen, ganz klar. Woher soll der normalsterbliche Bürger wissen wie ein Anfall aussieht ???


Hallo Annette,

ich würde das schon machen - nach den noch wichtigeren Maßnahmen, wie Atmung und Puls überprüfen, wenns möglich ist, stabile Seitenlage - denn z. B. kann ein Unterzuckerungskrampf beim Diabetiker einem epileptischen Anfall sehr ähnlich sein. Normalerweise sollte daher auch ein Diabetiker immer einen entsprechenden Ausweis dabei haben. Würde ich das nicht machen, dann könnte ich mich schnell irren. Natürlich darf es nicht zu lange gehen mit dem Durchsuchen, also Taschen ausleeren, um nachzusehen, ob so ein Ausweis vorhanden ist. Eine Unterzuckerung beim Diabetiker nämlich, was im schlimmen Fall wie ein epileptischer Anfall aussieht (ich habe es selber mal erlebt), ist wirklich lebensgefährlich! Wenn ich - im Idealfall - anhand eines solchen Ausweises sehe, dass der Betroffene beispielsweise Diabetiker oder z. B. Epileptiker ist, dann kann ich sogar gezielt den Notarzt anrufen und ihm mitteilen, dass der Betroffene so einen Ausweis mit sich führt. Klar kann man als Laie nie wirklich sicher sein, aber für den Fall des Falles kann der Notarzt neben der Standartausrüstung schon mal vor der Abfahrt spezielle Medikamente richten.

Ich weiß, das klingt alles sehr theoretisch, im Notfall handelt man doch oft anders, aber wichtig ist, wie Du schon sagtest, Hilfe zu leisten.

Liebe Grüße

Sabine S

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Kleene

40, Weiblich

Beiträge: 939

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von Kleene am 03.06.2010 21:37

@Sabine:

Bei bekanntem Anfallsleiden kann es möglich sein, dass der Einsatz in Rechnung gestellt wird, da ein "normaler" Anfall offiziell möglicherweise gar nicht als "Notfall" zählt, zumindest dann nicht, wenn der RD "leer" zurückfahren muss, da
sich der Betroffene weigert, sich mitnehmen zu lassen.


Ein Anfall, egal ob epileptischer, diabetischer oder was weiß ich welcher - Natur, ist immer ein Notfall! Immer!
Kein Mensch kriegt das in Rechnung gestellt!

Es stimmt einfach nicht, was du schreibst!!!

Informiere dich doch einfach richtig, bevor du hier solche Sachen schreibst!

Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern das man gemeinsam in eine Richtung blickt.

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, was jedem jederzeit genommen werden kann

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SabineS

52, Weiblich

Beiträge: 1395

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von SabineS am 03.06.2010 21:57

Kein Mensch kriegt das in Rechnung gestellt!

Es stimmt einfach nicht, was du schreibst!!!


Hallo Kleene,

ich habe auch erst gedacht, das kann nicht stimmen, als ich dies gelesen habe, dass dies in Rechnung gestellt wurde. Leider sitmmt es eben doch, in so einigen Fällen! Das waren Rechnungsbeispiele von mehreren 100 Euro.
Ich wäre fast ausgerastet, als ich das gelesen habe (habe mich bei den Johannitern - da bin ich Mitglied - informiert, da ich es natürlich ebenfalls nicht glauben konnte). Aber klar, eigentlich darf man ja nicht noch "bestraft" werden, dafür, dass man den Notarzt holt!

LG, Sabine S

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von Micky am 03.06.2010 22:02

Der guten Ordnung halber: Wir haben den Krankentransport meiner Tochter bezahlen müssen (ca. 240 EUR). Allerdings (und jetzt kommts) , ist sie privat versichert.

Gruß Micky

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anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von anniidol am 03.06.2010 22:07

Sabine: meine Antwort bezog sich auf diese Aussage von dir:

Leider kann es aber doch falsch sein, gleich den Notarzt zu rufen Bei bekanntem Anfallsleiden kann es möglich sein, dass der Einsatz in Rechnung gestellt wird

Was du weiter oben jetzt an mich schreibst kann ich nicht zuordnen.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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cocomilka

50, Weiblich

Beiträge: 91

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von cocomilka am 03.06.2010 23:22

click mich

mich auch

und mich auch noch

LG von Daniela

Antworten Zuletzt bearbeitet am 03.06.2010 23:23.

Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Epilepsie: Merkblatt zur Hilfeleistung

von Dani am 03.06.2010 23:32

Also offensichtlich kommen wir zu keinem gemeinsamen Nenner.
Ich denke, jeder soll doch im Notfall (Anfalls-Fall) handeln, wie er es für richtig hält, sich aber auch darüber im klaren sein, dass er für sein Handeln (oder Nichthandeln) verantwortlich ist.

Danke, coco, für die Links.
Zeigen diese doch, dass es da wieder unterschiedliche Handhabungen gibt. In dem einen von Dir steht nach 5-10 Min den Notarzt rufen, in irgendeinem Link, den ich reingesetzt hatte, steht sofort den Notarzt rufen.. :rolleyes:
Das soll noch einer verstehen..

Ich bleibe dabei und würde sofort den Notarzt rufen. Es sei denn, der Betroffene hat auf seinem Zettel stehen: "Bitte erst den Notarzt rufen, wenn der Anfall nach x Minuten nicht vobei ist. Für evtl. gesundheitliche oder andere Folgen, die dadurch entstehen, dass nach meinen Anweisungen (Zettel) gehandelt wurde, werde ich meinen Helfer nicht zum Schadensersatz/Schmerzensgeld heranziehen. - eigenhändige Unterschrift des Epileptikers o.ä. "

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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