Zurückstufung Schwerbehinderung

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Keira

31, Weiblich

Beiträge: 38

Zurückstufung Schwerbehinderung

von Keira am 22.12.2011 16:26

Hallo zusammen ;)

Ich hatte nach der Lupus-Attacke im letzten Jahr 50% Schwerbehinderung bekommen. Damals auf anderthalb Jahre, also bis Anfang 2012, danach sollte neu bewertet werden, ob Besserung eingetreten ist oder nicht.

Nun habe ich neulich diesen Ausfüllbogen zwecks Behandlung, Ärzten etc. bekommen und ausgefüllt zurückgeschickt, und die Behörden haben sich bei meinen Ärzten die Unterlagen geholt, soweit alles kein Problem. Die in dem Schreiben, das ich bekommen habe, aufgeführten Unterlagen stammen auch aus letztem und diesem Jahr, bis zu meinem letzten Termin in diesem Herbst.
Nun will man mich auf 30% Zurückstufen, da ja angeblich Besserung eingetreten sei - nun ja, ich habe keine 2 Monate am Stück mehr im Krankenhaus gelegen, das ist wohl wahr. Im Frühjahr allerdings hatte ich gleichzeitig eine Bronchitis und Pfeiffersches Drüsenfieber, höchstvermutlich mit Lupusbeteiligung (zwecks Blutwerten, aber ganz sicher kann man das ja nicht sagen), und seit vier Wochen kämpfe ich gerade mit utopisch hohen Entzündungswerten, die sich in Husten und Fieber äußern. Grippe oder sowas ist es nicht, ich habe gerade langsam einen Cortisonschub angefangen, da ich ja noch nicht weiß, wieviel genau ich zur Abheilung brauche (natürlich mit Absprache meines Arztes). Außerdem bin ich alle paar Wochen beim Arzt, und sowieso regelmäßig beim Facharzt zur Kontrolle. Also immer mal wieder Beschwerden und sogar kleinere Ausbrüche. Diese "kleinen" Symptome, die einem im Alltag schon kaum noch auffallen, wie Schlappheit usw., machen es sich bei mir auch noch gemütlich.

Meine Eltern, die mir vor allem mit dem Papierkram viel helfen, haben von einer Sozialarbeiterin mal gesagt bekommen, man dürfte mich gar nicht runterstufen, weil der Lupus eben unberechenbar ist und außerdem nicht wirklich heilbar, und ich durch den frühen Ausbruch ja noch mehr belastet bin; eine Ausnahme wäre höchstens, wenn ich nach mehreren Jahren keinerlei Anzeichen mehr zeigen würde, und selbst dann weiß man ja nicht, ob am nächsten Tag wieder alles von vorn anfängt.
Direkt Anfang Januar habe ich wieder Termin beim Facharzt, und da würde ich mich mit dieser Sozialarbeiterin dann auch nochmal beraten, ob ich Widerspruch einlegen soll. Meine Eltern meinen auf jeden Fall ja, aber die sind ja auch keine Fachleute.

Nun wollte ich mich aber bei euch auch schon mal umhören, wie ihr das so seht. Bringt das überhaupt was? Oder ist das bei mir eh zwecklos?
Was genau passiert eigentlich, wenn ich Widerspruch einlege, muss ich dann noch zum Amtsarzt o.ä.? Und wie lange kann sich sowas hinziehen?

Sorry für die vielen Fragen, aber in dem Bereich fühle ich mich noch viel mehr als nur als Neuling

LG Keira

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Leya

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Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Leya am 22.12.2011 21:31

Hallo Keira,

mal schnell vorab:

a.)
Hast Du einen Bescheid erhalten, in dem Dir mitgeteilt wird, dass Dir die Schwerbehinderung aberkannt und Du auf 30 % eingestuft wirst?

b.)
Wann hast Du diesen Bescheid erhalten?

c.)
Ist der Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen?

d.) - Wenn Antwort 'Ja' auf Frage c:) -

Steht dort, dass Du gegen den Bescheid innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen kannst oder steht dort (wie in einigen Bundesländern), dass gegen diesen Bescheid innerhalb von vier Wochen Klage eingereicht werden kann?

Gruß

Leya

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Leya

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Beiträge: 4778

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Leya am 22.12.2011 21:33

@ all

Ist das jetzt eine neue Masche, dass Lupus-Erkrankten die Schwerbehinderung nur noch auf Zeit gewährt wird?

Ich weiß, dass jemand mit Brustkrebs nach fünf Jahren ohne Metastasen als geheilt gilt und insofern die Schwerbehinderung auch auf 5 Jahre beschränkt ist bzw. nach fünf Jahren überprüft wird.

Aber bei Lupus? Lupus ist doch nicht heilbar!



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teufi

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Beiträge: 271

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von teufi am 22.12.2011 21:52

Liebe Keira,
das ist ja eine wahnsinns Sauerei was man da mit Dir macht. Du tust mir echt leid. Ich kenne mich ja rechtlich nicht aus, aber das hat unsere treue Seele Leya ja schon gemacht. Halte Dich nur an Ihre Ratschläge und ich hoffe ganz arg, dass Dir geholfen wird.
Trotz allem wünsche ich Dir ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.

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Leya

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Beiträge: 4778

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Leya am 22.12.2011 21:53

@Keira

Für die Beurteilung des Grades der Behinderung ist der Name der Erkrankung von untergeordneter Bedeutung. Wichtig ist, welche Funktionseinschränkungen bei Dir vorliegen, ebenso Schmerzen und auch psychische Belastungen/Beeinträchtigungen.

Unsere uns Lupus-/Kollagenose-Erkrankten behandelnden Ärzte schreiben in Berichten und Attesten überwiegend von Diagnosen, Untersuchungsergebnissen, Blutwerten, weniger aber von unseren Funktionseinschränkungen.

Ein Probem ist, dass unsere Funktionseinschränkungen nicht objektivierbar, nicht messbar sind. Im Gegensatz zu z. B. arthrosebedingter, verminderter Bewugungsfähigkeit eines Gelenkes. Das kann nämlich in Grad gemessen werden. Z.B. auch eine Einschränkung der Sehfähigkeit.

Deshalb ist es unerlässlich - für den Antrag auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweise bzw. für einen Widerspruch -, dass wir unsere Funktionseinschränkungen detailliert beschreiben.
Manchmal ist das gar nicht so einfach, eben, weil wir uns bereits darauf eingestellt haben, dass wir durch unsere Funktionsbeeinträchtigungen behindert werden, also z. B. bei vorhandener Atemnot einfach generell langsamer gehen.

Ein Widerspruch bzw. eine Klage lohnt sich in Deutschland in den überwiegenden Fällen: Rechtsweg lohnt sich


Fortsetzung folgt...........

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Leya

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Beiträge: 4778

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Leya am 22.12.2011 22:05

Fortsetzung:

Ein Widerspruch/eine Klage lohnt sich also auf jeden Fall.

Bei einem Blick auf die Nachteilsausgleiche wird sich sicher auch für Dich Wichtiges ergeben, das unverzichtbar ist. Schau am besten auch noch in die Nachteilsausgleiche-Broschüre Deines Bundeslandes.

Einen Widerspruch zu schreiben, ist nicht jedermanns Sache. Es ist beruhigend, dafür Unterstützung zu haben. Für eine Klage gilt das natürlich ganz besonders.
Dafür haben wir die Sozialverbände. Sie unterstützen, beraten, führen Verfahren für Dich durch.
Der Mitgliedsbeitrag liegt bei 5 oder weniger Euro monatlich.

Auch einem Sozialverband muss man zuarbeiten, genau wie einem Rechtsanwalt. Ohne Informationen können diese keine Widersprüche, Klageschriften, Klageerwiderungen verfassen. Eine Aufzählung mit Art und Umfang der Funktionsbeeinträchtigungen wäre hilfreich.



Fortsetzung folgt....

Antworten Zuletzt bearbeitet am 22.12.2011 22:06.

Leya

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Beiträge: 4778

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Leya am 22.12.2011 22:24

Fortsetzung:


Sozialverbände


SoVD     SoVD - Landes- und Kreisverbände


VdK       VdK - Landesverbände




Fortsetzung folgt...........


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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4778

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Leya am 22.12.2011 22:37

Funktionseinschränkungen/ Beschwerden


Sungmanitu-Wakan war in dem folgenden Thread so freundlich und hat eine Schilderung von Einschränkung und Beschwerden und eine Widerspruchsbegründung zur Verfügung gestellt:
https://lupuslive.yooco.de/forum/show_thread.html?id=1287495&p=1

Eine solche Erläuterung sieht selbstverständlich bei jedem anders aus. Je nach den eigenen Beschwerden und Funktionseinschränkungen.


Ich glaube, das war jetzt wirklich schon sehr viel, was man erst einmal "verarbeiten" muss..
Falls Du noch "Luft" hast, kannst Du aber noch hier lesen:
https://lupuslive.yooco.de/forum/show_thread.html?id=11300970&p=1


Gruß

Leya

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Keira

31, Weiblich

Beiträge: 38

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Keira am 22.12.2011 23:22

Hallo ;)

Leya, zu deinen Fragen:
a) Ich habe ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass mir aufgrund diverser ärztlicher Unterlagen der GdB auf 30 zurückgestuft wird, da deutliche Besserung eingetreten sei.

b) Das Schreiben kam heute.

c) Nein, da steht "Widerspruch ist erst gegen den evtl. noch zu erlassenen Bescheid zulässig. Dieser enthält einen entsprechenden Rechtsbehelf." Wieso evtl., weißt du das vielleicht? Bzw. unter welchen Bedingungen kriege ich einen Bescheid, dem ich Widerspruch einlegen kann?
Gleichzeitig steht drin, dass man mir 4 Wochen Zeit gibt, mich zu der Angelegenheit zu äußern, damit "meine Agumente" miteinbezogen werden können. Heißt das quasi, dass sie 4 Wochen warten, ob ich was einzuwenden habe, ich dann einen Bescheid bekomme, und dem dann erst Widerspruch einlegen kann?


Das Problem ist auch, dass mein Arzt wohl sowas wie übermäßige Müdigkeit/Schlappsein, oder sowas wohl nicht vermerkt hat. Als ich nämlich neulich mit seiner Vertretung zu tun hatte, war die ganz erstaunt, als ich ihr das alles (wie vorher jedes mal bei dem anderen Arzt) erzählt hab, in der Auffassung, das hätte sich in den letzten Wochen so arg verschlechtert. In den Berichten stand wohl immer sowas wie "gute körperliche Verfassung, kein Leistungssport", was wirklich untertrieben ist nach dem, was ich ihm erzählt habe. Klar ist es besser geworden, als nach meiner Attacke, aber wie du schon sagtest, man arrangiert sich mit seinen Schwächen, deswegen werden sie aber nicht weniger.
Verminderte Bewegungsfähigkeit kann ich nicht beurteilen, da ich schon so lange ich denken kann "so" lebe und mich "so" bewegen kann. Dass es wirklich Lupus ist, weiß ich ja erst seit kurzem. Im Vergleich zu anderen bin ich jedenfalls ziemlich eingeschränkt, ich darf z.B. keinen Schulsport machen, bin oft schon nach zwei Stockwerken Treppen total erschöpft, ... Luftnot habe ich wegen Asthma ebenfalls, das würde ich da dann mit angeben. Normalerweise werden doch alle Einschränkungen verschiedener Krankheiten da mit aufgenommen oder?
Gefragt hat mich noch keiner nach Funktionseinschränkungen, es gab nur den Fragebogen, wo ich die Arztbesuche eintragen musste, und die ärztlichen Berichte.

Mit den Nachteilsausgleichen ist das so eine Sache, da ich ja z.B. versichert z.T. noch über meinen Vater bin, kein Geld verdiene etc. habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung, auf was ich da Ansprüche hätte. Aber ich lese mir das mal durch, danke für den Link. Von daher weiß ich jetzt auch noch gar nicht, was davon für mich unverzichtbar sein könnte, das führe ich mir morgen dann zu Gemüte.

Muss ich in einen Widerspruch also gleich meine Argumente schreiben? Also alleine hätte ich das generell nicht gestartet, allerdings bin ich glaube auch noch in keinem Sozialverband drinnen. Ich hätte eher damit gerechnet, dass ich Widerspruch einlege, und dann z.B. zur Anhörung durch einen Amtsarzt muss o.ä., wie gesagt, ichkenne mich gar nicht aus. Der Link zu dem Widerspruchsschreiben ist wirklich hilfreich, nach diesem Muster könnte auch mal alle meine Beschwerden auflisten, das wäre ja schon mal ein Schritt. Der andere Link ist auch sehr interessant, da gibts ja wirklich vieles.


An dieser Stelle schonmal ganz vielen Dank, du hast mir sehr geholfen!

Auch dir danke teufi, ich wünsche dir auch frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr ;)


lg Keira

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Leya

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Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Leya am 23.12.2011 00:11

Hallo Keira,

Gleichzeitig steht drin, dass man mir 4 Wochen Zeit gibt, mich zu der Angelegenheit zu äußern, damit "meine Agumente" miteinbezogen werden können. Heißt das quasi, dass sie 4 Wochen warten, ob ich was einzuwenden habe, ich dann einen Bescheid bekomme, und dem dann erst Widerspruch einlegen kann?

Ja, so verstehe ich es auch. M. E.  ist es also noch kein Bescheid im rechtlichen Sinne, sondern man gibt Dir jetzt noch vier Wochen Zeit um Dich zu den Ausführungen zu äußern.

Ich hatte zwischenzeitlich Deine gesamten vorherigen Beiträge gelesen. Du planst ja eine Ausbildung und später evtl. ein Studium. Ein Schwerbehindertenausweis führt zu Nachteilsausgleichen wie z.B. verbessertem Kündigungsschutz.  Auch mehr Urlaubstage könnten "drin" sein, sofern Du Deinem Arbeitgeber von dem Schwerbehindertenausweis erzählst. Auch bei einem Studium wäre von der Uni Deine Schwerbehinderung zu berücksichtigen und so weiter und so fort.

Was Du berichtest, kann ich nur bestätigen. Müdigkeit, Schlappheit, verminderte Belastbarkeit .. davon kann man als Lupus-Erkrankter berichten und der Arzt registriert und vermerkt es doch nicht. Ist ja schließlich normal beim Lupus. Insbesondere, wenn man lebensbedrohliche Phasen überlebt hat, scheinen die Mediziner darauf fixiert zu sein, dass alles Folgende nur noch nebensächlich sein kann.
Es gibt z. B. nur wenige Lupus-Erkrankte, die Fatigue in einem Arztbericht stehen haben. Dabei strifft es auf die meisten zu. Oder wo im Arztbericht steht schon das in Fachbegriffen, was Sungmanitu-Wakan hier so zutreffend geschildert hat: https://lupuslive.yooco.de/forum/re_fragen_zu_lupus_und_selbsthilfegruppen-11282975-t.html#11282975

Wir müssen also geradezu darauf drängen, dass in den Arztberichten auch alles enthalten ist (was wir persönlich) haben. Auch eine Sonnenunverträglichkeit, Fatigue, Konzentrationsschwierigkeiten und und und und.

Fortsetzung folgt...

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