ASV-Richtlinie genehmigt

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

ASV-Richtlinie genehmigt

von Leya am 11.07.2013 17:04

Hallo,

ich glaube, auch diese Entscheidung ist äußerst wichtig für uns, aber ich komme einfach nicht dazu, die ganzen Hintergründe und Auswirkungen für uns zu verstehen. Vielleicht hat ja jemand von Euch Lust auf Recherche und kann weiterhelfen.

Grünes Licht vom BMG: ASV-Richtlinie genehmigt


http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/498/


http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/116b/

Danke.

Gruß

Leya

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solea

-, Weiblich

Beiträge: 262

Re: ASV-Richtlinie genehmigt

von solea am 11.07.2013 23:29

Konkrete, ausführliche Recherche kann ich im Moment nicht leisten, aber meine Erfahrungen mit §116 schildern.

Meine Rheumatologische Ambulanz im Krankenhaus darf eigentlich nur Erstdiagnostik machen und statiönär behandeln. Kontrollen und ambulante Behandlung sind wohl so nicht erlaubt.

Wenn man unter die Fallgruppe der §116 fällt, darf die Ambulanz die komplette Behandlung übernehmen, man muss auch nur noch 3 Monate statt 6 auf einen Termin warten , ich hatte mit dem Exotenstatus so aber schon immer eine Extrawurst.
Die Dame im Sekretariat sagte mir, dass sie durch § 116 auch mehr Verschreibungsmöglichkeiten haben, aber sie hat sich noch nicht genauer darüber ausgelassen. Vielleicht dürfen sie nun Rezepte, Überweisungen, Verordnungen ausstellen? Im September weiß ich vielleicht mehr.

Grundsätzlich sollen also Spezialabteilungen, Ambulanzen ect. die Lizens zum Behandeln von seltenen und schweren Erkrankungen bekommen, weil diese Patienten in niedergelassenen Praxen oft unter- oder fehlversorgt sind.

Für mich ein Glück, weil es hier so gut wie gar keine inneren Rheumatologen gibt und die 2, die es gibt, da schickt man lieber keinen hin, an den man hängt.

Aber vielleicht schaut noch jemand genauer in die Texte und kann mehr berichten.

lg
solea

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desiderata
Gelöschter Benutzer

Re: ASV-Richtlinie genehmigt

von desiderata am 12.07.2013 12:11

Eine Ambulanz nach §116 b SGB darf Rezepte und Verordnungen ausstellen, und sie darf in ein Krankenhaus einweisen, nicht
aber zu anderen Fachärzten überweisen.
Interdisziplinäre Leistungen können allerdings konsiliarisch angefordert werden; diese müssen nach den Richtlinien vor Genehmigung einer solchen Ambulanz vorgehalten werden. Außerdem müssen mindestens 2 internistische Rheumatologen tätig sein.

Gruß, desiderata

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solea

-, Weiblich

Beiträge: 262

Re: ASV-Richtlinie genehmigt

von solea am 13.07.2013 12:11

Danke, desiderata.

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