Behinderung

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misspiggy

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Behinderung

von misspiggy am 20.09.2010 16:02

Hallo!

Ich habe heut meinen Behinderungsantrag gekriegt. Es sind 30%.
So weit alles klar, habe Ihn auch beim Arbeitgeber abgegeben.

Was ich nur nicht verstehe!:exclaim:

Was ist ein Gleichstellungs Antrag den ich bei der Agentur für Arbeit stellen müsste?:?:

Und wir hätten im Betrieb auch so Behinderten Beauftragte, müsste ich mich Da auch melden?

Ich kenne mich da überhaupt nicht aus!!!!!!

Lg miss piggy

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Dani
Administrator

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Beiträge: 8639

Re: Behinderung

von Dani am 20.09.2010 16:07

Hallo Miss Piggy,

Gleichstellung:
Was versteht man unter Gleichstellung?

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung eines geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. (Rechtsgrundlage § 2 Abs. 3 i. V. m § 68 Abs. 2 u 3 SGB IX

Was bewirkt die Gleichstellung?

Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen "Status" wie schwerbehinderte Menschen.

Auswirkungen:

- besonderer Kündigungsschutz,

- besondere Einstellungs-/Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,

- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,

- Betreuung durch spezielle Fachdienste,

- jedoch nicht: Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.

Quelle

Und wir hätten im Betrieb auch so Behinderten Beauftragte, müsste ich mich Da auch melden?

Ich weiß nicht, wie das bei Euch ist. Bei uns gibt es nur eine Schwerbehindertenvertretung (mit 30 % ist man noch nicht schwerbehindert, darum wurde Dir wohl auch die Gleichstellung geraten). Unsere Schwerbehindertenvertretung bekommt neue Schwerbehinderte vom Arbeitgeber immer automatisch gemeldet.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Dani
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Re: Behinderung

von Dani am 20.09.2010 16:09

Nachtrag:
Falls du den Gdb von 30 ( die Formulierung 30 % ist eigentlich und eigentlich fachlich nicht korrekt ;-) ) für Dich als nicht angemessen siehst, dann kannst Du natürlich Widerspruch einlegen.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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misspiggy

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Beiträge: 177

Re: Behinderung

von misspiggy am 20.09.2010 16:24

Hallo Dani!

Danke für die Antworten,:s 9


das mit den % ist mir nachher eingefallen, hatte es mal bei meiner Schwiegemutter gelesen,
da war der Hase schon geschrieben....: s 14

Lg miss piggy

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Dani
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Re: Behinderung

von Dani am 20.09.2010 16:35

Kein Problem. Ich wollte auch nicht klugscheißerisch rüberkommen :D

Mir ist auch ein Fehler bei mir aufgefallen:

ist eigentlich und eigentlich fachlich nicht korrekt

Sollte heißen: ...ist eigentlich und uneigentlich fachlich nicht korrekt..

Liebe Grüße
Dani

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misspiggy

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Re: Behinderung

von misspiggy am 20.09.2010 16:48

Hallo Dani!

Ich glaub solche kleinen Fehler werden uns bestimmt verziehen,:s 6

Denn die sind ja noch harmlos im gegensatz was so im Alltag
alles schief läuft: s 17

Manchmal denk ich, wenn mir früher solche Fehler passiert wären
hätte ich geschimpft ( zb. Auto parken und nicht wieder finden)
aber heut seh ich das alles Entspannter.

Lg miss piggy

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