Knochendichtemessung jetzt bei weiteren Indikationen Kassenleistung

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Rosi
Gelöschter Benutzer

Knochendichtemessung jetzt bei weiteren Indikationen Kassenleistung

von Rosi am 29.05.2013 17:22

Bisher konnte eine Knochendichtemessung nur als Kassenleistung verordnet werden, wenn bereits ein Knochenbruch ohne entsprechendes Trauma vorlag. Patienten mit einem erhöhten Risiko für eine Osteoporose, die noch keinen Knochenbruch erlitten hatten, mussten die Knochendichtemessung bislang als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) aus eigener Tasche bezahlen.

Aufgrund der neuen Bewertung durch den G-BA kann eine Osteodensitometrie mittels DXA (Messung mit Röntgenstrahlung) als Kassenleistung erbracht werden, wenn aufgrund anamnestischer und klinischer Befunde eine medikamentöse Behandlungsabsicht einer Osteoporose besteht.

Quelle und mehr dazu: Hier klicken

 

Antworten Zuletzt bearbeitet am 29.05.2013 17:27.

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