Rentenantrag

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chrissi32

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Rentenantrag

von chrissi32 am 12.08.2010 15:13

Hallo,

ich muss jetzt wegen langer Krankschreibung die Rente beantragen.
Dabei habe ich jetzt folgende Fragen, vielleicht weiß da jemand von Euch was???

Was gibt man als Beginn der Beschwerden an??? Teilweise haben sich die Beschwerden schleichend entwickelt, teilweise recht akut (z.B. die Doppelbilder). Wenn ich zu weit in die Vergangenheit zurückgehe, könnte es passieren, dass ich rückwirkend mein Krankengeld gekürzt bekomme, da die Rente rückwirkend beantragt wird?

Und noch schwieriger: Was gibt man als maximal mögliche Arbeitszeit an? Bei mir schwankt das sehr stark, momentan würde ich sagen, ich kann 75% der Tage max 1 Stunde arbeiten, es gibt aber auch Tage, an denen ich 4 Stunden arbeiten könnte.
Und es gibt jeden Tag meist 1-2 Stunden, in denen ich mich richtig gut fühle,....dafür natürlich auch entsprechend schlechte Momente.

Allgemein kann man aber sagen, dass ich bei allen Tätigkeiten, ob körperlich (Muskelarbeit, Augen, Sitzen, ...) aber auch geistig, nach spätestens 1 Stunde anfange zu ermüden, nach 2, max. 3 Stunden ist dann aber auch Ende.
Daher dachte ich mir momentan als max. Arbeitszeit 3 Stunden täglich anzugeben. Aber das wäre ja dann eine Vollrente...ich bin echt unsicher.

was meint ihr? Wie habt Ihr das gehandhabt?

LG Chrissi

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Dani
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Re: Rentenantrag

von Dani am 12.08.2010 15:28

Hallo Chrissie,

ich habe das gerade hinter mir..

Wenn ich zu weit in die Vergangenheit zurückgehe, könnte es passieren, dass ich rückwirkend mein Krankengeld gekürzt bekomme, da die Rente rückwirkend beantragt wird?

Was meinst Du damit, dass die Rente rückwirkend beantragt wird? Die kann man nicht rückwirkend beantragen. Eine befristete Rente (was meistens bewilligt wird) beginnt auch erst 7 Monate nach Antragsstellung.
Falls der Rentenbeginn doch in die Zeit der Krankengeldzahlung fällt, rechnet die Rentenversicherung mit der Krankenkasse ab. Du musst aber nix nachzahlen.

Allgemein kann man aber sagen, dass ich bei allen Tätigkeiten, ob körperlich (Muskelarbeit, Augen, Sitzen, ...) aber auch geistig, nach spätestens 1 Stunde anfange zu ermüden, nach 2, max. 3 Stunden ist dann aber auch Ende.

Dann schreib das doch so.
(Du müsstest das nur umschreiben, da die Frage in dem Antrag ja heisst: Welche Arbeiten können Sie nach Ihrer Auffassung noch verrichten (Art und Umfang - wie viel Stunden täglich) )

Daher dachte ich mir momentan als max. Arbeitszeit 3 Stunden täglich anzugeben. Aber das wäre ja dann eine Vollrente..

Willst Du die volle oder die Teilrente beantragen? Bei 3 Std. Arbeitszeit täglich ist es eine Teilrente. Eine volle Rente gibt es bei unter 3 Std. täglich.

Das erstmal auf die Schnelle von mir.. Muss jetzt erstmal weg. :cool:

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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chrissi32

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Re: Rentenantrag

von chrissi32 am 12.08.2010 19:39

Danke Dani,

jetzt bin ich schon etwas schlauer. Da bin ich ja beruhigt, dass man nicht rückwirkend Sachen nachzahlen muss.

Habe eben übrigens Deinen Beitrag unten zu dem Thema gelesen. Sehr informativ - ist meinem Fall sehr ähnlich!

LG Chrissi

Antworten Zuletzt bearbeitet am 12.08.2010 19:43.

Dani
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Re: Rentenantrag

von Dani am 12.08.2010 19:51

Gerne.

Ich habe das nämlich bei mir gerade. Habe seit Ende Dezember 2008 bis 17.5.2010 Krankengeld erhalten. Berentet bin ich nun seit 1.1.2010. Krankengeld war höher als Rente. Meine Rentennachzahlung wurde bis jetzt noch nicht ausgezahlt, da das erst mit der KK geklärt werden muss, aber es gilt wohl das hier:

Mit Beginn einer der o.g. Renten endet der Anspruch auf Krankengeld. War das Krankengeld höher als diese nachträglich bewilligte Rente, darf der Versicherte den Teil des Krankengelds behalten, der über diese Rente hinausging (sogenannter Spitzbetrag).

Quelle

Aber wenn Du erst jetzt den Rentenantrag stellst und dieser befristet bewilligt wird, dann beginnt Deine Rentenanzahlung eh erst in der Zukunft. Guckst Du hier
Bei mir ist es rückwirkend, da man Reha-Antrag nun in einen Rentenantrag umgewandelt habe. Hier hatte ich es erklärt.

Liebe Grüße
Dani

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Dani
Administrator

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Re: Rentenantrag

von Dani am 30.08.2010 23:14

Hallo Chrissie,

also ich habe mittlerweile (vor 2 Wochen oder so) die Mitteilung der Rentenversicherung bekommen und ich muss nix an die KK nachzahlen, so wie ich es schon theoretisch erläutert hatte.

Liebe Grüße
Dani

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