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Re: Vorbereitung zur Darmspiegelung
von Muh am 11.08.2010 16:20Hilfe ich muss morgen auch zur Darmspiegelung. Das nichts Essen ist nicht das Problem aber ich habe so ein Mittel aus 2 Teilen. 1 Flüssigkeit die ich mit 70 ml Wasser verdünnen und trinken soll. Habe ich auch gemacht Augen zu und durch nur leider konnte ich es nur knapp 5 Minuten drin behalten und danach habe ich es trotz das ich gekämpft habe wieder ausgebrochen. Und nun???? Der weitere Verlauf wäre die nächsten 3bis 4 Std 3Liter und mehr trinken und danch noch 4 Abführtabletten schlucken. Aber funktioniert das allles überhaupt, wenn ich den flüssigen Teil erbrochen habe???? Habe schon beim Arzt angerufen aber da ist keiner mehr da Hat jemand Erfahrungen bin echt verzweifelt wie ich mich nun verhalten soll. Eine völlig hilflose Judith
Re: Treffen in Tangermünde,wer hat Lust?
von Muh am 11.08.2010 08:53Also ich wäre gern wieder dabei und ich denke nach dem was ich bis jetzt so gehört habe ist Tangermünde bestimmt sehenswert. In meinem kleinen Aken hätte ich da schon Schwierigkeiten euch einen ganzen Tag zu beschäftigen-außer
Elbspaziergang ist da nicht viel und kultige Gaststätten haben wir auch nicht wirklich, da muss von uns aus mindestens bis Dessau oder noch weiter fahren. LG Judith
Re: Muh,Trinity85 und Robert feiern heut Geburtstag!!!!!!
von Muh am 11.08.2010 08:46Danke für eure lieben Geburtstagsgrüße habe nur ganz klein gefeiert weil ja Arbeitswoche. Plane aber im September noch ne schöne große Party wenn alle aus dem Urlaub zuück sind. LG Judith
Re: spricht was gegen "unnötige" OP
von Muh am 10.08.2010 12:02Hallo Danni denke heute ganz toll an dich und hoffe du überstehst alles gut und du hast keine zu großen Schmerzen. LG Judith
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Muh am 09.08.2010 20:31De Der Anwalt sieht garnicht so schlecht aussiehe hier nur leider nicht hier in meiner Wohngegend. Muss ein Rechtsanwalt nicht die Zulassung für das entsprechende Landessozialgericht haben und das hat der bestimmt nicht wenn er aus der Stuttgarter Ecke kommt. Schade hier finde ich irgendwie nicht so das richtige. LG Judith
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Muh am 09.08.2010 19:27Ja Leya hast schon Recht mit dem Versorgungsamtsreport, habe ich mir auch als Buch gekauft aber nach der Hälfte aufgehört zu lesen hat mich noch mehr depri gemacht wie mit Leuten umgegangen wird und wie Entscheidungen getroffen werden. Ich habe ja jetzt erst einen schriftl. Bescheid (den mit 30%) und darauf meinen 1. Widerspruch. Falls das Gespräch nichts bringt müssten Sie mir ja erstmal schriftl. auf meinen Widerspruch was schreiben und dann kann ich doch nochmal einen 2. Widerspruch machen und erst dann muss man vor Gericht oder sehe ich das falsch? Werde mich jetzt mal zügig um einen Anwalt bemühen-hoffentl. finde ich einen richtigen Wadenbeisser im Sozialrecht. Zum Thema auf Glateis führen weis ich nicht mir kam zumindest die Dame am Telefon komisch und konfuss vor eine hatte den ersten Bescheid geschrieben und dann war sie im Urlaub. Die von mir gewünschte Akteneinsicht hatten sie noch nie. Sie meinte auch die Kollegin muss sich erst mal mit meiner Akte befassen ich habe irgendwie das Gefühl die wissen da selber nicht so genau was sie machen und haben meinen Widerspruch garnicht richtig gelesen. Na mal schauen LG Judith
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Muh am 09.08.2010 17:26@ Dani danke fürs suchen im www ich habe auch nichts gefunden nur meist im Zusammenhang mit Nierentransplantationen werde mal den netten Assistenzarzt aus der Rheumaklinik anmailen vielleicht kann der noch so ne Art Bestätigung oder Liste auftreiben.
@ Hanni ja das hört sich ja wirkl. ähnlich an ich bin mir auch nicht sicher ob ich wegen der Schwebisache vor Gericht gehen soll und mir anhören soll wie Richter u. Anwälte über einen sprechen als sei man ein Objekt-die Krankheit kennen die ja meist nicht- andererseits reisen die ja darauf das man vorher aufgibt. Ich verstehe auch nicht warum die sich so streuben da hängt ja finanziel viel weniger dran als an der Rentenzahlung. Wegen der EU würde ich auf jeden Fall klagen weil wenn ich die nicht kriege bin ich finanziell am Ende. Die Akteneinsicht habe ich aus einem Impuls herraus einfach bei Widerspruch mit beantragt und hoffe jetzt dadurch nochmal die Möglichkeit ein Gespräch zu haben und den Leuten alles zu erklären. Zum Thema mit oder ohne Anwalt kann ich leider nichts sagen da habe ich leider keine Ahnung. LG Judith
Re: Jetzt bin ich psychisch am Ende :-/
von Muh am 09.08.2010 17:03Oh ja Redcow diese Gefühle kenne ich auch nur zu gut und in solchen Situationen ist die Verlockung unsere diversen Medis auf einmal zu nehmen schon recht groß. Das hast du schon genau richtig gemacht das du dich den Leuten in der Klinik anverdraut hast. Ich bin froh das es dir jetzt erstmal besser geht-aber du solltest dran bleiben und eine Therapie machen um im Notfall richtig zu reagieren. Sei erstmal ganz lieb gedrückt. Die Idee von Dani ist auch richtig man brauch schon jemanden der im Notfall für einen da ist- Ich kann verstehen das solche Phasen für dich besonders schwer sind und man alles hinschmeißen will. Ich habe selbst mit Partner und Kindern manchmal solche Gedanken obwohl ich mich wenn es mir wieder besser geht dafür tachteln könnte. Aber ohne Anhang wie bei dir ist verständlicher Weise noch schwieriger dagegen anzukämpfen. Ich wünsche dir alles alles gute und hoffe das du dauerhaft Hilfe findest. lg judith
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Muh am 09.08.2010 16:20Ja das mit der Rechtsschutzversicherung ist schon in Arbeit wir werden wohl erstmal wie du schon sagst mit Beipackzetteln und Medibeschreibungen da aufschlagen aber so nen Liste mit aggressiven Medis wo unsere drauf stehen wäre natürl. am besten. Da mit der Arztbestätigung ist schwierig mein Rheumadoc sonst eigentl. ganz nett hat zwar die eigentl. Medikamente bestätigt aber hinsichtl. Einspruch ist er keine große Hilfe er meint das ganze wenn es auch noch vor Gericht kommt ist eh eine zu große phychische Belastung für mich und der zu erwartende Nutzen die Aufregung nicht wert. Zum Thema das die Medis aggressiv sind war er fast beleidigt und meinte die sollen ihnen ja helfen, ist ja klar aber trotzdem sind sie nun mal belastend für den Körper mit den nicht gerade geringen Nebenwirkungen. Irgendwie habe ich hier an jeder Ecke das Gefühl friss oder stirb-bloß nicht aufmucken und Aufwand verursachen. Dazu kommt noch das es mir nervlich zur Zeit wirkl. schwer fällt mich mit Ärzten Ämtern, Versicherungen usw. auseinander zu setzen. Andererseits kann ich nicht immer meinen armen Mann belasten, der beruflich fast nie aus dem Büro raus kommt. Habe schon manchmal Angst der bricht auch noch zusammen, Es ist bei uns zur Zeit so richtig der Wurm drin aber jetzt komme ich echt ins Jammern und das ist schon fast wieder nen eigenes Thema. LG judith
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Muh am 09.08.2010 15:37Ja der Plan ist das ich zumindest meinen Mann als Zeugen mitnehme-wenn er hoffentl. auf Arbeit frei bekommt. Einen Anwalt mitzunehmen wäre sicher auch nicht schlecht aber es ist in der kürze der Zeit nicht einfach einen wirklich guten Anwalt auf diesem Fachgebiet in unserer Ecke zu finden. Habe bei anderen rechtl. Angelgenheiten schon einige Reinfälle erlebt. Z.B ist bei einer Verkehrsrechtsangelegenheit unser Anwalt zwischendurch pleite gegangen und wir mussten das duch ihn eingenommene Schmerznensgeld über die Anwaltskammer zurück holen. Ich hoffe das wir der Dame im peröhnl. Gespräch alles nochmal darlegen können und das sie versteht was eine aggressive Basistherapie bedeutet. Ich weis auch nicht so recht ob man das als Bsp. angeben kann das es in anderen Bundesländern anerkannt wird wie man an Fiethes Bsp sieht. Aber eigentlich müssten doch die Gesetzestexte überall gleich gehandhabt werden. Das Schwerbehinderungsrecht ist doch ein Bundesrecht kein Landesrecht.