Gesundschreibung durch MDK

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wolfskind

36, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: Gesundschreibung durch MDK

von wolfskind am 21.03.2011 11:09

ich habe vor kurzem einen bericht pber dieese gutachter gesehn. schau mal klick

da geht es zwar um pflegestufen aber wenn du begutachtet wirst (wenn du widerspruch einlegst) dann wird sowas vielleicht auf dich zukommen. in dem bericht haben auch welche widerspruch eingelegt. einer sogar zwei mal. bei den ersten malen wurde nach aktenlage entschieden so wie bei dir wohl jetzt, aber dann kommt der gutachter.

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

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Patina
Gelöschter Benutzer

Re: Gesundschreibung durch MDK

von Patina am 21.03.2011 12:26

Der Medizinische Dienst der Kassen setzt sich aus Ärzten verschiedener Fachrichtungen zusammen. Es geht da auch um Erkrankungen und nicht wie bei der Pflegekasse darum, ob jemand allein und rechtzeitig zur Toilette kommt und trinkt, wenn er Durst hat.

Beurteilung nach Aktenlage ist bei Krankenkassen ganz normal. Wenn dann kein ausreichendes Material (Berichte, Bilder, Labor) vorliegt, wird eben abgelehnt. Und dann muss man reagieren. Das macht die Ärztin von Lockenfee jetzt.

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Conny
Gelöschter Benutzer

Re: Gesundschreibung durch MDK

von Conny am 21.03.2011 19:09

Die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bewirkt im Rechtsstreit über die Gewährung von Krankengeld keine Beweiserleichterung, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Arbeitsfähigkeit des Versicherten bejaht, so das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 08.11.2005 (Aktenzeichen B 1 KR 18/04 R).

Quelle hier

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