Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

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anniidol

54, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von anniidol am 29.08.2012 12:15

Man wird nicht autom. befreit wenn man krank ist. Man muß auch entsprechend dem Einkommen 1 % für Medikamente aufwenden. Das kann viel sein wenn man berufstätig ist, besonders wenn beide arbeiten.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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sternschnuppe
Gelöschter Benutzer

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von sternschnuppe am 29.08.2012 18:50

Man wird nicht autom. befreit wenn man krank ist. Man muß auch entsprechend dem Einkommen 1 % für Medikamente aufwenden.

Na automatisch geht das sowieso nicht, muss ja beantragt werden und gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein, aber ich denke das wird ja jedem bekannt sein, das es nicht automatisch geht!. Ich zahle schon vorab meine 1 Prozent ein und bekomme dann fürs ganze Jahr meine Zuzahlungsbefreiungskarte.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 29.08.2012 18:55.

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von Leya am 29.08.2012 23:27

Zuzahlungsbefreiung 
https://www.kkh-allianz.de/index.cfm?pageid=212

"Chronisch krank" inkl. Links zu Infoblatt u.v.m.
https://www.kkh-allianz.de/index.cfm?pageid=3797

Infoblatt 
https://www.kkh-allianz.de/default/getfile.cfm?fileurl=/fileserver/kkhallianz/files/1258.pdf&pk=118904&pkf=1258&ftype=f

Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen
https://www.kkh-allianz.de/default/getfile.cfm?fileurl=/fileserver/kkhallianz/files/2025.pdf&pk=118904&pkf=2025&ftype=f


@ Kat
"Das es die Möglichkeit gibt, den Zuzahlungsbetrag vorab zu zahlen, wußte ich gar nicht. Dann muß man ja auch nichts mehr nachweisen, wenn die Befreiung vorliegt, oder?"
Man muss m. E. weiterhin in jedem Jahr nachweisen, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Zuzahlungsbefreiung zutreffen (chronisch krank).
Übrigens, bei der Vorauszahlung von 1% Deines Einkommens hast Du m. E. den Nachteil, dass Du keine Erstattung des entsprechenden im Voraus gezahlten Beitrages erhältst, wenn Du weniger Aufwendungen als 1% hast.

Außerdem stellt sich mir eine Frage: Wird eine pauschale Vorauszahlung an die Krankenkasse vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkannt? Oder handelt es sich dann steuerrechtlich um Vorsorgeaufwendungen wie sonstige Krankenkassenbeiträge?

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 29.08.2012 23:31.

sternschnuppe
Gelöschter Benutzer

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von sternschnuppe am 30.08.2012 10:19

Die Zuzahlungsbefreiungskarte gilt selbstverständlich jeweils nur für ein Jahr. Dann muss neu vorrausgezahlt und "beantragt" werden.

Ich weiss zB. ganz sicher das ich nicht  weniger benötige, da ich abschätzen kann, wieviel Rezepte, Praxisgebühr, Krankengymnastik usw. ich im Jahr brauche. Das kann man sich schon selber vorab überschlagen, denn mit Kollagenose weiss man selber doch meist schon was man regelmäßig und wie oft man was benötigt.

Ändert sich das Einkommen, so muss man es eh der Kasse mitteilen, zuviel bezahltes kann auch zurückerstattet werden und zu wenig bezahltes eben nachbezahlt, oder gleich mit der nächsten Vorrauszahlung am Jahresende verrechnet, jedenfalls handhabt das meine KK so.  

Fragt doch diesbezüglich einfach bei eurer Krankenkasse nach, wie es jeweils geregelt wird.
  

Antworten Zuletzt bearbeitet am 30.08.2012 10:21.

anniidol

54, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von anniidol am 02.09.2012 17:43

Ich habe immer gearbeitet, daher hatte ich das 1% nie erreicht.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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sternschnuppe
Gelöschter Benutzer

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von sternschnuppe am 02.09.2012 18:10

Was hat das jetzt mit chronisch krank zu tun anniidol, du kannst berufstätig sein und fällst trotzdem unter die chronisch krank Regelung, wenn du die Bedingungen erfüllst ab wann man als chronisch krank gilt. Das hat doch nichts mit deiner Arbeit zu tun und das du immer arbeiten gegangen bist.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.09.2012 18:20.

sternschnuppe
Gelöschter Benutzer

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von sternschnuppe am 02.09.2012 18:25

Oder meintest du das so, das du so viel verdient hast oder noch tust und wenig Rezepte und Arztbsuche/Praxigebühr odr KG hast und es sich für dich nicht rentnerte das in Anspruch zu nehmen ?

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.09.2012 18:27.

Blaubeere
Gelöschter Benutzer

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von Blaubeere am 11.12.2012 11:12

Leider ging mir das auch so. Das Einkommen meines Mannes und meine Rente waren zu "hoch" um eine Befreiung zu bekommen.. egal ob EU berentet oder Schwerbehindert. (wobei wir beide schwerbehindert sind). Das ist nach meiner Erfahrung nach nicht ganz so einfach. Aber die Rezeptquittungen reichen wir auch beim Finanzamt ein. 
Mich würde mal interessieren ob das die unterschiedlichen Krankenkassen auch etwas unterschiedlich handhaben? Wie sind da eure Erfahrungen? 

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Chrissy

29, Weiblich

Beiträge: 16

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von Chrissy am 04.04.2013 14:46

Hallo,

mal ne Frage
kann man eigtl auch von der Rezeptgebühr von 5€ befreit werden?

und von was für Zuzahlungen kann man sich befrein lassn? 
Gilt das nur für Arbeiter? (bin noch Schüler )


liebe Grüße
Christina Saller          

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B733a
Gelöschter Benutzer

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von B733a am 04.04.2013 18:35

Hallo Chrissy

Ich nehme an dass du noch familienversichert bist.Chronisch Kranke haben 1% Zuzahlung zu tragen,aber dies bezieht sich immer auch das Gesamteinkommen.Bei dir würde dann das Einkommen der Eltern zu grunde gelegt werden. Mach dich bei der Krankenkasse schlau und sammele die Belege und dann mal am Jahresende bei der KK einreichen ? Oder die über die Steuer alles mit absetzen.   Die Situationen sind ja bei jedem anders.

Leya hat ja weiter unten schon Links eingefügt,einfach bitte mal nachlesen.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 04.04.2013 18:36.
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