Schwerbeschaedigtenbescheid bekommen

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sungmanitu-...

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Beiträge: 773

Re: Schwerbeschaedigtenbescheid bekommen

von sungmanitu-wakan am 11.09.2008 16:48

Hallo Marion,
ich habe bei der ersten Beantragung auch GdB 50 bekommen.
Zu der Zeit waren für mich vor allem die 5 Tage Zusatzurlaub und der erweiterte Kündigungsschutz wichtig, sowie die Tatsache das ich mich weigern konnte Überstunden zu machen. (da hab ich noch arbeiten können)
2006 kam vom Versorgungsamt eine Überprüfung - die dachten wohl der Lupus ist in der Zwischenzeit wieder im Wald verschwunden oder so...
Ich habe dann zusammen mit den verlangten Befunden einen Verschlechterungsantrag gestellt und nach Ablehnung und Widerspruch:

"Sie schreiben ich sei in meiner „Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr nicht erheblich beeinträchtigt“. Das stimmt nicht.
Laut Broschüre „Nachteilsausgleiche“ des Landesversorgungsamtes erhält das Merkzeichen „G“ „wer infolge einer altersunabhängigen Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis 2 km bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann. ...“
In Schubsituationen, welche immer wieder für einige Tage eintreten, bin ich nahezu bewegungsunfähig und an die Wohnung gebunden!
Auch ansonsten ergeben sich für mich „erhebliche Schwierigkeiten“, die Gehstrecke ist eingeschränkt, durch plötzliche Erschöpfungszustände sind Pausen erforderlich, was den Gehbereich auf Bereiche beschränkt innerhalb derer Sitzmöglichkeiten vorhanden sind.
2 km sind für mich oft nicht zu bewältigen.
Es ist mir nicht möglich den Bus zu benutzen da ein Sitzplatz nicht garantiert ist und ich im Stehen – wegen der mangelnden Kraft der Hände - nicht in der Lage bin mich festzuhalten.

Sicher ist der Belastungszustand schwankend. Es kann aber bei schubweise verlaufenden Erkrankungen wie dem LEV , wo man nie weiß wann der nächste Schub kommt, wie lange er dauert, nicht sein, das der Grad der Behinderung und etwaigige Zusatzzeichen sich nach den Einschränkungen zu „guten“ Zeiten oder nach einer Art Durchschnitt richten!
Vielmehr müssen GdB und Zusatzzeichen auf die Einschränkungssituation innerhalb eines Schubes abstellt werden.

Deshalb erwarte ich eine erneute Überprüfung und Bewilligung meines Antrages."

70 und "g" bewilligt bekommen.

Außerdem habe ich in einer Anlage ganz ausführlich geschrieben was für Beeinträchtigungen ich bei der Verrichtung täglicher Dinge gegenüber einem Gesunden habe. Das steht ja in den Arztbriefen nicht so drin.

Ich habe das hier so ausführlich reingesetzt, weil das vielleicht noch andere gebrauchen können.
Du mußt natürlich für dich einschätzen ob dir die 50 reicht.
Meiner Erfahrung nach verfahren die Versorgungsämter ganz unterschiedlich und ein hartnäckiger Widerspruch bringt meistens was.
Gruß Susanne

Erst habe ich gemerkt, daß es so ist -
und dann habe ich begriffen warum es nicht anders sein kann.
Und doch will ich das es anders wird!
Tucholsky

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mmair

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Beiträge: 988

Re: Schwerbeschaedigtenbescheid bekommen

von mmair am 11.09.2008 13:36

Also mir gings ähnlich, meine diagnosen sind Mischkloogenose, Mikroskopische Polyangiits, Morbus Addsion. Ich hab auch ein Chemo (Endoxan) hinter mir und nehme seit fast 5 Jahre Cortison, Imurek (AZA) und Resochin. Mit der Ausweiß u. Bescheid hab ich eine kleines Heft bekommen über der Recht der Schwerebehinderten erhalten. Falls du es nicht bekommen hast kannst Googlen und findest bestimmt der gleich Infomation. Für mich ist 50 GdB ausreichend (mindestens als SB annerkannt zu sein) eine höher GdB bringt nur ein bisschen mehr (bzw. Steuer freibetrage) was für Mich unwichtig sind weil Ich bezahle sowieso kein Steuer. Ehrlich hab ich das Ausweiß viellecht 2 oder 3 mal benutzt. Bei der ADAC bekommst eine vergünstigen. Und bei einige Veranstaltung kannst auch eine vergünstigung bekommen (Karten, Eintritt usw.) mit 50 GdB hab ich mindestens der Kündigungsschutz (falls ich arbeiten gehen) und der Wohnungskündigenschütz. Mehr bringt mich nix, Ich glaube mit 60% und der GB (gehbinderung) kannst wahlen für eine frifahrt in der nahverkehr oder günstiger KFZ-Steuer. Das ist ja intressant, aber ob meiner einschränkung eine gehbehinderung sind weiss ich nicht (Ich kann bei Kälte nicht weit laufen wegen Raynauds, und gibst tage wo ich 10km rennen kann, der nächste nicht mal von Bett bis Klo:-() Naja wenns mir irgandwann schlechter gehen soll, kann immer eine Verschlimmerungsantrag stellen.

LG
Monique

Man muss das Beste hoffen, das Schlimmste kommt von ganz alleine.
Having Lupus wouldn't be so annoying if it weren't for the advice of other people.

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Marion

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Beiträge: 315

Re: Schwerbeschaedigtenbescheid bekommen

von Marion am 11.09.2008 13:14

Hallo Monique,

danke fuer Deine Antwort.
Ja, als Begruendung der 50% steht laenger als 6 Monate SLE, Einnahme von Cortison, zurueckliegende Chemotherapie und leichte Gehbehinderung.
Was diese 50% im taeglichen Leben bedeuten, muss ich noch mal lesen.
Bekomme den Ausweis mit Merkblatt erst zugeschickt.

Gruss Marion

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mmair

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Beiträge: 988

Re: Schwerbeschaedigtenbescheid bekommen

von mmair am 11.09.2008 13:00

Erstmal herzlichen Glückwünsch (wegen der Bescheid, nicht der Behinderung:D). Also 50 GdB reicht für einen Ausweis, und der damit verbundene Vergünstigung (Du kannst selber daruber informiern was es alles bringt). Ob das eine ausreichende (zurecht) annerkennung sind kann keiner beurteilen, es kommt auf was du für einschränkung in das tägliche Leben hast, und der meinung der Bearbeiter in deiner Sache. Ich hab ein Ausweiß mit 50 GdB für einige Jahren bekommen. Laut der Gutachter Entgeltungspunkte........Soll bei einer SLE das über eine Ziet von mehr als 6 Monate mit hoch dosiertes Kortison und/oder Immunsuppressiva, ein GdB von 50 nicht unterschritten soll. Ist das bei dir den Fall? Bist du zufreiden mit deisen Bescheid?

LG
Monique

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Marion

59, Weiblich

Beiträge: 315

Schwerbeschaedigtenbescheid bekommen

von Marion am 11.09.2008 12:46

Habe gerade meinen Schwerbeschaedigtenbescheid erhalten.
Bekomme 50% anerkannt.
Ist das so in Ordnung ! ?
Vielleicht koennen mir Einige ihre Erfahrung schreiben.

Gruss Eure Marion

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