Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

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Fiete_Appel...

54, Weiblich

Beiträge: 540

Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Fiete_Appelschnut am 25.05.2010 19:30

Hallo Muh,

auch bei mir ist der Bescheid vom Versorgungsamt nur ganz kurz.

"auf Ihren Antrag stelle ich ab 04.02.10 fest :
Ihr Grad der Behinderung beträgt 30"
Dann kommt eine Definition von Behinderung.
Danach: " Um entscheiden zu können, ob bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, habe ich den medizinischen Sachverhalt aufgeklärt. Die Auswertung der jetzt vorliegenden Unterlagen unter ärztlicher Beteiligung hat ergeben, dass bei Ihnen folgende Beeinträchtigung vorliegt: Autoimmunerkrankung des Bindegewebes. Die Auswirkungen dieser Behinderung sind mit einem GdB von 30 angemessen bewertet."

Dann noch, dass mir die Merkzeichen "G" und "RF" schon alleine deshalb nicht zustehen, weil mein GdB nicht mindestens 50 beträgt. Dann der Rechtsbehelf, feddich.

Da wird näher nichts erläuter und so kenne ich es auch. Genau ins Detail gehen musst du als Antragsteller schon selbst.
Und dann muss man auch wirklich dick auftragen, Zurückhaltung ist da völlig fehl am Platz.

Aggressive Therapie ist, soweit ich weiss eine mindestens sechs Monate andauernde Therapie mit Kortikoiden (Cortison),
Aza oder Myfortic oder anderen Immunsuppressiva, sowie Resochin und Quensyl und was es da so gibt.
Was die AD angeht, habe ich einfach keine Ahnung.

Mal sehen, was die vom Versorgungsamt zu meinem Geschreibsel so meinen. Um ehrlich zu sein, hatte ich im ersten Antrag auch meine Psychiaterin nicht angegeben, die hat sich auch schon bereit erklärt, was dazu zu schreiben.
Sobald ich was höre, werde ichs hier posten.

Viel Glück bei deinem Widerspruch Muh!

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Muh

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Beiträge: 115

Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Muh am 25.05.2010 17:12

Hallo Claudia, das hast du super formuliert, genau so sieht meist der Alltag aus das können sich die auf den Ämtern garnicht vorstellen. Es ist auch gut, das mal so schwarz auf weiß zu lesen-ich scheuhe mich immer das so krass zu schreiben. Aber genau so ist es ja wirklich, aber in meinem Schwebiantrag habe ich es wohl eher zu sacht aufgeschrieben. Habe darauf auch nur die 30 % bekommen werde mich jetzt wohl auch an den Einspruch machen.

Mal noch 2 Fragen zum Thema so in den Raum gestellt

1. Ist nur Predni eine aggressive Therapie oder zählen da auch unsere Basismedis wie Myfortic ,Azatiophrin usw. dazu
und unter welche Gruppe fällt die Dauereinnahme von Antidepressiva
2. Wie ausführlich muss der Bescheid vom Landesamt sein, bei mir steht nur ein Satz und auf die einzelnen
Beschwerden und Prozente wird garnicht eingegangen. Allso bleiben einen recht wenig Angriffspunkte

LG Judith

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Dani am 25.05.2010 13:46

Hallo Fiete,

ich finde Dein Schreiben toll und drücke Dir die Daumen für einen "zufriedenstellenden" Bescheid!!

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Fiete_Appel...

54, Weiblich

Beiträge: 540

Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Fiete_Appelschnut am 25.05.2010 13:37

Hallo liebe Lupis,

nachdem mein Schwerbehindertenantrag mit nur 30 Prozent beschieden wurde, habe ich Widerspruch eingelegt. Unter Zuhilfenahme diverser Forumseinträge hier, habe ich einen wie ich meine schicken Widerspruch gebastelt.
Für Interessierte werde ich den hier mal posten, vllt. kann ja der ein oder andere etwas damit anfangen.
Sobald über meinen Widerpspruch entschieden ist, werde ich Euch wissen lassen, was es gebracht hat.

lg
Fiete

Hier nun mein Widerspruch:

Sehr geehrte Frau XY,

entgegen Ihres Bescheides bin ich der Meinung dass bei mir sehr wohl ein GdB von mindestens 50 vorliegt.

Lt. 18.2.3 der Anlage zu § 2 der VersMedV soll bei einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie ein GdB von 50 nicht unterschritten werden.

Seit nunmehr mindestens Oktober 2009 werde ich ständig und anhaltend, ohne Unterbrechung mit Resochin, Metex (20 mg) und Prednisolon (in wechselnder Dosierung, derzeit 10 mg täglich, niedrigste Dosierung betrug 5 mg/Tag), sowie Novaminsulfon therapiert.

Es handelt sich hierbei zweifellos um eine aggressive Therapie iSd. der VersMedV, weshalb ein GdB von mindestens 50 allein aus diesem Grunde angemessen ist.

Zusätzlich zu den bereits genannten Beschwerden leide ich unter einer ZNS-Beteiligung des Lupus die sich in Form von Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, Wortfindungsstörungen, Fatigue-Syndrom und Depressionen zeigt. Ich bin deswegen bei Frau Dr. XYZ in Behandlung und werde mit Cipralex und Hirnleistungstraining , sowie PMR therapiert. Bitte wenden Sie sich wegen einer fachärztlichen Auskunft direkt an Frau XYZ.

Bedingt durch meine Krankheit bin ich morgens nicht in der Lage mich alleine anzuziehen und zu waschen, ich benötige dafür die Hilfe meiner Kinder und meines Mannes. Nachdem die Morgensteifigkeit nachgelassen und das Cortison Wirkung zeigt, bin ich durch die Fatigue schon durch kleine Tätigkeiten im Haushalt, wie z.B. staubsaugen so erschöpft, dass ich mich wieder schlafen legen muss.

Sobald ich eine Tätigkeit verrichte, bei der bestimmte Gelenke länger als ein paar Minuten beansprucht werden, z.B. beim Kartoffelschälen, schwellen diese Gelenke an und entzünden sich. In der Folge kommt es zu einer Verschlimmerung meines Allgemeinzustandes mit Fieber und Entzündung der Gelenke. Ich bin dann gezwungen mich hinzulegen und die entsprechenden Gelenke mit Coolpacks zu kühlen, sowie starke Schmerzmittel zu nehmen.

Durch die ZNS-Beteiligung des SLE bin ich in meiner Konzentration so stark eingeschränkt, dass mir eine Teilnahme am Straßenverkehr nur an „guten Tagen“ möglich ist. Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr kann ich ebenfalls nur an guten Tagen unternehmen, da nicht immer ein Sitzplatz zur Verfügung steht und ich in den Fingern nicht genügend Kraft habe mich an den Haltestangen festzuhalten.

Gesprächen am Telefon oder mit der Familie kann ich aus diesem Grunde nur kurzfristig und sehr eingeschränkt folgen. Sobald ich versuche mich über einen Zeitraum von z.B. einer Viertelstunde zu konzentrieren, tritt eine extreme Verschlimmerung meiner Fatigue ein.

Ich habe eine extreme Lichtempfindlichkeit, d.h. sobald ich länger als 20 Minuten der Sonne ausgesetzt bin, wird mir übel und ich bekomme Fieber und Kreislaufprobleme, mein Allgmeinzustand verschlechtert sich in dem Maße, dass ich mich ins Bett legen muss. Nach einer solchen Sonnenexposition wird ein erneuter Schub ausgelöst. Ich schütze mich täglich mit Sonnencreme LSF 50 und mit körperbedeckender Kleidung und UV-Schutzhut, dennoch ist mir besonders an sonnigen Tagen das Verlassen des Hauses nur kurz möglich.

Ich benötige bei allen Tätigkeiten im Haushalt Hilfe, da ich aufgrund der Schmerzen und Bewegungseinschränkungen in den Gelenken und der extremen Fatigue, nicht in der Lage bin meinen Haushalt alleine zu führen.
Mein Mann übernimmt z.B. das Wäsche waschen und bügeln, fensterputzen und einkaufen.
Mahlzeiten zubereiten kann ich nur an „guten Tagen“, weshalb wir zumeist von der Oma bekocht werden.

Eine Teilnahme am Berufsleben ist mir seit Monaten nicht möglich, ich bin schon seit sehr langer Zeit dienstunfähig.

Beim Anziehen benötige ich Hilfe meiner Angehörigen, so kann ich z.B. meinen BH, Knöpfe und Reißverschluss an der Hose nicht alleine schließen.
Morgens bin ich aufgrund der Morgensteifigkeit dazu nicht in der Lage und am Abend geht es mir ab ca. 17 Uhr so schlecht, dass ich das auch nicht mehr alleine kann.

Durch meine Fatigue besteht ein extrem hohes Schlafbedürfnis.
Ich stehe morgens um sieben Uhr auf und nehme meine Medikamente. Nachdem meine Kinder dann zur Schule unterwegs sind und ich kurz etwas im Haushalt

gemacht habe, z.B. Spülmaschine ausräumen, muss ich mich wieder hinlegen und schlafen.
Um zwölf Uhr stehe ich wieder auf und bereite das Essen vor, das geht leider nicht an allen Tagen.
Gegen fünfzehn Uhr muss ich mich wieder für ca. eine Stunde hinlegen.
Am Abend gehe ich um halb neun zu Bett, länger kann ich nicht wachbleiben. In der Nacht wache ich mehrmals auf, weil ich wegen meiner ständig bestehenden Hüft und Schulterschmerzen sowie diverser wechselnder Gelenkschmerzen nicht mehr schlafen kann. Schmerzmittel kann ich in der Nacht wegen meiner GERD nicht einnehmen.

Eine Teilnahme am öffentlichen Leben ist mir kaum möglich, zumal ich durch die Immunsuppression extrem infektgefährdet bin.

Lt. D1 1. der Anlage zu § 2 der VersMedV besteht eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit in Straßenverkehr wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis 2 km bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren zurücklegen kann. In Schubsituationen, welche immer wieder für einige Tage eintreten, bin ich nahezu bewegungsunfähig und an das Haus gebunden.

Es kann aber bei schubweise verlaufenden Erkrankungen wie dem LEV , wo man nie weiß wann der nächste Schub kommt, wie lange er dauert, nicht sein, das der Grad der Behinderung und etwaige Zusatzzeichen sich nach den Einschränkungen zu „guten“ Zeiten oder nach einer Art Durchschnitt richten!
Vielmehr müssen GdB und Zusatzzeichen auf die Einschränkungssituation innerhalb eines Schubes abstellt werden.

Auch ansonsten ergeben sich für mich „erhebliche Schwierigkeiten“, die Gehstrecke ist eingeschränkt, durch plötzliche Erschöpfungszustände sind Pausen erforderlich, was den Gehbereich auf Bereiche beschränkt innerhalb derer Sitzmöglichkeiten vorhanden sind.
2 km sind für mich oft nicht zu bewältigen.

Insgesamt hat sich mein gesundheitlicher Zustand seit Diagnose der Krankheit im März 2009 kontinuierlich verschlechtert. Seit zwei Monaten habe ich zusätzlich auch noch eine Hautbeteiligung in Form von Ausschlägen an Rücken und Armen.

Ich bin jederzeit bereit bei Ihrem medizinischen Dienst vorstellig zu werden.

Ich bitte um eine erneute Überprüfung und Bescheidung meines Antrages.

Mit freundlichen Grüßen
Fiete Appelschnut

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Sunflower

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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Sunflower am 07.05.2010 22:39

sorry, ich bin im falschem Thread gelandet..Tut mir leid..

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Sunflower

56, Weiblich

Beiträge: 1416

Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Sunflower am 07.05.2010 22:27

ja man kann sie ja mal ganz diplomatisch ansprechen so..."ach die Wohnungen sind so hellhörig. Hören sie von uns etwas, was sie stört=??. Ja, was sollen wir denn besser machen..usw.

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Fiete_Appel...

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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Fiete_Appelschnut am 07.05.2010 21:57

Danke für die Beiträge. Ich gehe alle drei Monate und natürlich ausser der Reihe, wenn ich mich nicht mehr bewegen kann.

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Dani
Administrator

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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Dani am 07.05.2010 20:20

Kommt vielleicht auch immer auf den Arzt an.

Vielleicht. Es gibt ja sicherlich keine bundesweit gültige "Arbeitsanweisung" :D
Vielleicht hat Fietjes Arzt wirklich nicht daran gedacht, dass dabei um die Einschränkungen geht. Die erzähle ich meinem Arzt auch nicht. Ich sage immer nur: Es zwickt wie immer mal hier mal da, Müdigkeit weiterhin da etc.. Was genau ich alles nicht mehr kann, dass habe ich ihm noch nie erzählt.. Das wissen nur meine Psychologen ;-)

Wie oft geht ihr eigentlich zum Rheumaarzt zur Kontrolle?

Alle 6-8 Wochen.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Stella
Gelöschter Benutzer

Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Stella am 07.05.2010 20:09

.. Kommt vielleicht auch immer auf den Arzt an. Die Ärzte die mich früher betreut hatten, haben das auch nicht immer so ausführlich geschrieben.
Wie oft geht ihr eigentlich zum Rheumaarzt zur Kontrolle?

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Dani
Administrator

49, Weiblich

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Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Dani am 07.05.2010 20:04

Also in die normalen Arztberichte an den Hausarzt schreibt er meine "normalen" Beschwerden wie Gelenkschmerzen, Müdigkeit etc. nicht rein. Ich weiß nicht, was er in Anfragen vom Versorgungsamt etc. reinschreiben würde.. Bis jetzt wurde er weder vom Amt noch von der Rentenversicherung angeschrieben.. Der einzige, der mal angeschrieben wurde, ist mein Neuro und dieser hat mich dann angerufen und wir haben zusammengearbeitet. Das medizinische Formular für den Reha-Antrag hat meine HÄ auch mit mir zusammen ausgefüllt. Da hatte sie auch alle meine Beschwerden mit reingeschrieben, aber auch nur, weil ich vor ihr gesessen hatte..
Ich wollte auch nur damit sagen, dass es nicht ausreicht, den Antrag auszufüllen, wie viele meinen, sondern man selbst noch genau beschreibt.

Ich bin trotzdem der Meinung, dass es nicht gleich heisst, dass der Arzt Fiete nicht Ernst nimmt. Wer weiß, vielleicht glaubte er wirklich, dass er nur die objektiven Befunde reinschreiben muss/darf. Man weiß es nicht..

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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