Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

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Stella
Gelöschter Benutzer

Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Stella am 07.05.2010 19:35

@Dani, haste schön geschrieben...

Ich finde es trotzdem nicht ok vom Arzt. Weder mein HA noch mein Rheumatologe schreiben meine Beschwerden NICHT in die Berichte. Die schreiben das immer mit rein. Allerdings muß schon die ausführliche Schilderung der Einschränkung vom Patienten selber dem Amt mitgeteilt werden. Ich finde das auch immer recht schwer und man muß sich das--wie schon Dani sagt--genau überlegen und sehr auf die Formulierung achten. Hätte bestimmt auch schon längst Verschlechterung beantragen können, hab es aber gelassen, da ich eh den Ausweis zeitlich unbegrenzt bekommen hab.
Ist schon alles nicht so einfach!

LG

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Dani am 07.05.2010 19:26

Hallo Fiete,

ich glaube nicht, dass das gleich heisst, dass er Deine Beschwerden nicht ernst nimmt.

Der Grad der Behinderung:

Als Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung gilt im Schwerbehindertenrecht der Grad der Behinderung (GdB).

Quelle

Wichtig ist, dass man dem Versorgungsamt die Auswirkungen seiner Beschwerden mitteilt.

Das hier
versuche dem Amt all die Beschwerden zu schildern.
reicht normalerweise nicht.
Denn wenn man z.b. schreibt: "Ich habe ständig Schmerzen." Da kann sich der Sachbearbeiter in der Regel nicht vorstellen, was das für den Antragsteller bedeutet. Also z.b.: Ich kann meinen Haushalt nicht alleine erledigen, brauche Hilfe bei der Kinderbetreuung etc.... Das wären die Auswirkungen! Und es ist wichtig, diese anzugeben. Meiner Meinung und Erfahrung nach bringt es nix, wenn das Versorgungsamt den Arzt anschreibt. Denn dieser wird sich kaum aufschreiben: Patientin kann keine Fenster mehr putzen etc. Also meiner macht das nicht und es ist ein sehr guter Arzt.

Ganz wichtig ist es, ALLE Beschwerden GENAU zu schildern und auch die daraus resultierenden Einschränkungen im Alltag zu beschreiben. Das kann gar nicht detailliert genug sein... Und ist eigentlich auch logisch. Wenn jemanden ein Bein fehlt ist relativ klar worin er wie stark eingeschränkt ist, bei einem SLE oder Kollagenosen kann die Erkrankung von einem Erythem bis hin zur kompletter "Lahmlegung" des Körpers alles bedeuten.

Nachzulesen hier.
Ich habe es genauso gemacht wie es Antje dort beschrieben hat und bekam nach 3 Wochen den Ausweis mit
70 %.
Es reicht also bei unserer Erkrankung nicht, den bloßen Antrag auszufüllen, sondern am besten auf einem separaten Blatt alles so detailliert wie möglich zu beschreiben. Ich habe es so gemacht:
Diagnose --> Beschwerden --> daraus resultierende Einschränkungen
Medikamente --> evtl. Nebenwirkungen und die daraus resultierenden Einschränkungen.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Stella
Gelöschter Benutzer

Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Stella am 07.05.2010 18:51

ganz schön frech der Kerl! Kannst du dir da nicht einen anderen suchen. Das bedeutet ja, dass er die Bescherden generell nicht ernst nimmt. Übrigends gibt es da ein Buch von den Landesämtern für Soziales. (das ist-glaube ich auch nur darüber zu beziehen) Darin steht alles was man zur Beantragung der Behinderungsgrade wissen muss. Antragstellung, Widerspruch, und alle möglichen Krankheiten und die dazugehörigen Prozente.
Wobei.. könnte trotzdem sein, daß die 30% erst einmal so stehen. Ich hab 50% und hatte erst 40% und ich hab Epilepsie und SLE ect. dazu. Die sind sowas von kleinkariert.. echt schlimm. Versuche es aber trotzdem mit einem Widerspruch und versuche dem Amt all die Beschwerden zu schildern. Wie kommst du denn sonst so mit dem Rheumadoc klar?
Was meinst du mit "Gehirnkaries"..Vergeßlichkeit und Konzentrationsstörungen oder so etwas? Das kenn ich nämlich auch und mach mir da auch schon so meine Sorgen. Schließlich sind wir noch nicht 70! (Auch wenn ich mich manchmal so fühle):badgrin:

LG

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Fiete_Appel...

53, Weiblich

Beiträge: 540

Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?

von Fiete_Appelschnut am 07.05.2010 09:14

Hallo Lupis,

auf meinen Schwebi-Antrag habe ich 30 Prozent bekommen, damit war ich gar nicht einverstanden und habe Widerspruch eingelegt.

Zwischenzeitlich habe ich die Stellungnahme meines Rheumatologen in die Finger bekommen und war erstaunt, weil da nicht mal die Hälfte meiner Beschwerden aufgeführt war.

Darauf angsprochen meinte er, er könne lediglich die z.B. durch Röntgenbilder objektiv messbaren Einschränkungen im Bericht aufführen, Erschöpfung, Müdigkeit und Schmerzen seien ja nicht objektiv messbar, da könne er auch im Bericht nichts aufführen. Das Gleiche beträfe mein "Gehirnkaries".
Ich bin ziemlich sauer und kann mir nicht vorstellen, dass er Recht hat.

Wie war das bei Euch? Könnt ihr mir da was zu sagen?

lg
Fiete

Meine neue Homepage ist endlich fertig!

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