Stornierungen und AGB

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Juergen
Gelöschter Benutzer

Stornierungen und AGB

von Juergen am 03.04.2009 15:19

Hallo
Ich war gestern kurz online und Hundemüde so daß ich um 18:00 im Bett war und bis 08:00 durchgeschlafen habe,dann nochmal von 12:00 bis gerade.
Jetzt bin ich wieder wach,ich hatte eine anstrengende Woche.
Die Zimmer können nur schriftlich storniert werden und die Stornierung ist erst mit Rückbestätigung des Hotels gültig.

Ich habe grade eine Mail geschrieben.

Sehr geehrte Frau Franke
Wie in der Bestätigug aufgeführt, muß ich leider 2 Einzelzimmer stornieren (xx und xx) sowie 3 Mal das kleine Rittermahl.
Selbstverständlich werde ich mich an die AGB der Privathotels Dr. Lohbeck GmbH & Co. KG halten.
Wenn wegen der Stornierung Kosten anfallen bitte ich darum, mir dies mitzuteilen.
Ich bitte die Unanehmlichkeiten zu entschuldigen.

Mit freundlichem Gruß

Juergen




Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme von Leistungen des Hotels bzw. vorzeitige Abreise)
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bzw. dessen Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn
der Gast vertragliche Leistungen nicht bzw. nicht in dem bestellten Umfang oder nicht über den vereinbarten Zeitraum in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertrtenden Unmöglichkeit
der Leistungserbringung oder wenn dem Gast ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertreten
den Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Gast nicht bzw. nicht in dem gebuchten Umfang bzw. nur über einen kürzeren als dem vereinbarten Zeitraum in Anspruch genommenen Zimmern kann das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anrechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen zwischen 31 und 4 Tagen vor Anreise ist der
Individualgast verpflichtet 40% des Übernachtungspreises (mit oder ohne Frühstück), 35% für Halbpensions- und 30% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen weniger als 4 Tagen
vor Anreise ist der Individualgast verpflichtet 80% des Übernachtungspreises (mit oder ohne Frühstück), 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu bezahlen.
5. Bei Teil- oder Gesamtstornierungen von vertraglichen Leistungen zwischen 8 und 4 Wochen vor Anreise bzw. Veranstaltungsbeginn ist der Veranstaltungskunde verpflichtet 50% des Übernachtungspreises (mit oder ohne Frühstück) sowie
35% der Tagungspauschalen und des entgangenen Speiseumsatzes bei Banketten zu zahlen. Bei Teil- oder Gesamtstornierungen von vertraglichen Leistungen von weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ergeben sich Stornokosten
von 80 % des Übernachtungspreises sowie 70% der Tagungspauschalen und des entgangenen Speiseumsatzes.
6. War für das Menü noch kein Preis vereinbart bzw. noch keine Tagungspauschale ausgewählt, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü bzw. die günstigste Tagungspauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
7. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer
anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel während dieses Zeitraums seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den


LG
Juergen

Antworten Zuletzt bearbeitet am 03.04.2009 15:19.

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