Untersuchung beim Personalärztlichen Dienst - Mitteilungspflichten?
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Untersuchung beim Personalärztlichen Dienst - Mitteilungspflichten?
von doreen0908 am 20.08.2009 08:25Guten Morgen,
ich bin zwischenzeitlich seit einem halben Jahr arbeitsunfähig. Mein Arbeitgeber wollte nun gern wissen, wie lange
die AU noch dauert und dazu sollte ich eine Entbindung von der Schweigepflicht für meine Ärzte erteilen. Dies wollte ich nicht und habe nur ein allgemein gehaltenes Attest (ohne genaue Diagnose) von meiner behandelnden Ärztin eingereicht. Daraufhin hatte ich gestern eine Einladung zur Untersuchung beim betriebsärztlichen Dienst im Briefkasten.
Nun bin ich ziemlich unsicher. Welche Angaben muss ich dort machen? Welche Unterlagen ggf. mitnehmen?
Wer von Euch hat damit Erfahrungen und kann mir berichten?
Einen schönen Tag wünscht Euch Doreen
Re: Untersuchung beim Personalärztlichen Dienst - Mitteilungspflichten?
von fr.maus am 20.08.2009 09:38Hallo Doreen,
da ich auch alle 4 Wochen immer 4 Tage krank war weil ich ins KH mußte kam der Amtsarzt zumir auf die Arbeit.Ich habe aber keinerlei unterlagen etc mitgenommen ich habe lediglich berichtet das ich Sle habe.Er hat noch ein paar Fragen gestellt und ist dann wieder gegangen um mich in diesem Jahr wieder zu begutachten. Aber jetzt bin ich erstmal für 3 Jahre berentet.
Du bist nicht verpflichtet irgentwelche Angaben zu machen bzw.Unterlagen preiszugeben.L.G.Anke
PS:Laß Dich nicht unterkriegen bzw.einschüchtern von Deinem Arbeitgeber.
Re: Untersuchung beim Personalärztlichen Dienst - Mitteilungspflichten?
von doreen0908 am 20.08.2009 10:37Hallo Anke,
ich bin mir nicht sicher, ob ich die konkrete Diagnose sage - zumal der Lupus bei mir bisher nur eine Vermutung, aber nicht nachgewiesen ist (derzeit soll es ein Sjögren sowie ein Psudolymphom sein - habe dazu Montag wieder einmal einen Termin in der Charite bei Prof. Sterry und hoffe sehr, dass die Spezialisten nun endlich eine medikamentöse Therapie finden, die hilft). Ich habe nur Angst, dass der personalärztl. Dienst mich für dienstunfähig erklärt. Mein Ziel wäre es nämlich, so bald ich Medikamente bekomme, die endlich wirken, über eine stufenweise Wiedereingliederung wieder einzusteigen - habe das Herumsitzen zu Hause nämlich langsam satt.
Liebe Grüsse Doreen
Re: Untersuchung beim Personalärztlichen Dienst - Mitteilungspflichten?
von fr.maus am 20.08.2009 12:23Hey das trifft sich gut bin am Montag auch 4tage bei Prof.Sterry auf der Station 162.Wann hast Du Termin?L.G.
Re: Untersuchung beim Personalärztlichen Dienst - Mitteilungspflichten?
von doreen0908 am 20.08.2009 12:53Hallo Anke,
habe Dir eine PN geschrieben.
Viele Grüsse Doreen
Emma
Gelöschter Benutzer
Re: Untersuchung beim Personalärztlichen Dienst - Mitteilungspflichten?
von Emma am 20.08.2009 13:11Hallo Doreen,
der Betriebsarzt darf deinem Dienstherren keine Auskunft über deine Krankheit geben, nur
wie lange du voraussichtlich dienstunfähig bist.
Ich selber bin dauernd dienstfähig, habe aber alles durch
mit Wiedereingliederung usw. bis ich eingesehen habe es geht nicht mehr.....
Betriebs- Personalärzte versuchen alles damit du wieder dienstfähig wirst !!!
marsy
Gelöschter Benutzer
Re: Untersuchung beim Personalärztlichen Dienst - Mitteilungspflichten?
von marsy am 20.08.2009 16:24Hallo Doreen,
in welchem Bereich arbeitest du denn (Verkauf, Pflege, Büro etc.) ?
die Aussage von Emma:
Bei einer negativen Einschätzung kann der Arbeitgeber dann kündigen.
Möchtest du unbedingt warten bis du ein Medikament bekommst, bevor du eine Wiedereingliederung anfängst? Gerade wenn die Diagnose unsicher ist kann es ja manchmal lange dauern, bis das richtige Medi gefunden wird und auch dann kann es zu notwendigen Wechseln wegen Unverträglichkeit oder so kommen.
Bei manchen Medikamenten, wie z.B. dem Resochin dauert es auch länger, bis eine Wirkung eintritt - war bei mir fast ein halbes Jahr.
Nachtrag: Nicht dass jetzt ein Mißverständnis entsteht: mit "stimmt so nicht" möchte ich natürlich nicht behaupten, dass Emma lügt. - diesen von mir schon zitierten Satz mag ich einfach nicht als allgemein gültig stehen lassen.
Es gibt sicher Betriebsärzte, die auch Behandlungen übernehmen (Unterschiede gibt es z.B. bei Beamten/ Angestellten oder größeren Betrieben. Aber der Großteil der Betriebsärzte wird wohl selbst keine Behandlung vornehmen und ist mehr zur Vorbeugung vor Berufskrankheiten oder eben zur Einschätzung der Möglichkeit der weiteren Einsatzfähigkeit zuständig.