Krankengeld umgehen?!

[ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Neueste Beiträge zuerst ]


Kleene

39, Weiblich

Beiträge: 939

Krankengeld umgehen?!

von Kleene am 02.07.2010 06:56

Guten Morgen liebe Lupis,

weiß einer, ob es eine Möglichkeit gibt, das Krankengeld zu umgehen??

Also kurzer Hintergrund dazu: Ich bin jetzt die 4. Woche krank geschrieben (auf AU- Bescheinigung: nicht näher bezeichnete depressive Episode) -> bin krank geschrieben aufgrund von Mobbing und anderen Zuständen im Betrieb.

Nun würde ich ja nach 6 Wochen ins Krankengeld rutschen, eine Besserung meiner Situation ist momentan nicht in Sicht...
Leider verdiene ich so wenig, das ich vom Krankengeld nicht leben könnte.... :(
Weiß einer einen Rat?

LG Kleene

Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern das man gemeinsam in eine Richtung blickt.

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, was jedem jederzeit genommen werden kann

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.07.2010 06:57.

Zwergnase1984

39, Weiblich

Beiträge: 14

Re: Krankengeld umgehen?!

von Zwergnase1984 am 02.07.2010 11:48

Guten Morgen,

ich bin neu hier im Forum und habe gerade deine Nachricht gelesen.

Ich war schon mal in derselben Situation wie du. Wegen Mobbing und Unstimmigkeiten im Betrieb musste ich mich auch schon mal längere Zeit krank schreiben lassen. Ich bin dann leider auch ins Krankengeld gerutscht und hatte dementsprechend finanzielle Probleme. Leider gibt es aber, soweit ich weiß, keine Möglichkeit dies zu umgehen, es sei denn du würdest dich wieder gesund schreiben lassen und arbeiten gehen.

Ich weiß, dass ist hart. Wir sind eh schon genug bestraft und dann auch noch sowas.

Tut mir Leid, dass ich dir nichts positives schreiben kann.

Lass den Kopf nicht hängen....am Ende des Tunnesl ist immer wieder ein Licht.

Antworten

butterdampfer

51, Weiblich

Beiträge: 390

Re: Krankengeld umgehen?!

von butterdampfer am 02.07.2010 11:56

Hallo Kleene!

Außer durch kurzzeitiges gesundschreiben wirst du es nicht umgehen können, was ja nicht legal ist :rolleyes: und der AG auch blöd reagieren könnte (Kündigung am Tag des Arbeitsbeginns, weil er das womöglich ahnt, wobei eine Kündigung ja auch nicht so einfach ausgesprochen werden kann.....). Wichtiger wäre vielleicht, die Mobbing Sache zu klären. War das nicht die Sache mit der Ausbildung und alles läuft sch....? Ich entsinne mich gerade nicht richtig. Wenn es um deine Ausbildung geht, über IHK oder die Innung, die für deinen Beruf zuständig ist, neuen AG suchen. Weiß aus Erfahrung einer damligen Mitazubine, dass da relativ schnell und gut geholfen werden kann.

Alles Gute und gute Besserung!
Danni

Weil es der Gesundheit förderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
Ich danke Herrn Voltaire für diesen Satz!

Antworten

Kleene

39, Weiblich

Beiträge: 939

Re: Krankengeld umgehen?!

von Kleene am 02.07.2010 21:29

Hallo Zusammen,

war jetzt auch beim Doc und ja er hat weiter krank geschrieben und er meinte auch es geht nich anders. Müsste dann schon was länger arbeiten gehe und das kann ich auf keinen Fall. Nun ja, ich kann es dann auch net ändern...
Er meinte aber ich müsste mir keine Gedanken machen, falls die KK sich meldet und mich wieder arbeiten schicken will (die Erfahrung durfte ich auch schon machen), er würde sich dann drum kümmern und in die Schule dürfte ich auch gehen auch wenn ich nich in den Betrieb gehen kann...

@Zwergnase: Herzlich willkommen bei uns im Forum!
Ich danke dir ganz herzlich für deine lieben Worte!

@Butterdampfer:
Naja soo leicht könnte er mich nich kündigen aber hast schon recht es is keine Lösung.
Jap genau das war die Sache mit der Ausbildung. Hab am Dienstag den Termin bei der IHK und ja dann mal weiter schauen.
Muss jetzt echt mal schauen, das ich rein haue was nen neuen Betrieb angeht, in letzter Zeit war ich noch mehr oder weniger gelähmt was das angeht...

LG Kleene

Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern das man gemeinsam in eine Richtung blickt.

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, was jedem jederzeit genommen werden kann

Antworten

butterdampfer

51, Weiblich

Beiträge: 390

Re: Krankengeld umgehen?!

von butterdampfer am 02.07.2010 23:00

Hallo Kleene,

schön, dass du schon einen Termin hast. Es kann sehr gut möglich sein, dass die IHK dich weitervermittelt und dir einen neuen Ausbildungsplatz verschafft! Ich will dir nicht zuviel Hoffnung machen, aber da die Azubis ja auch unter einem besonderen Schutz stehen, fühlt sich die Innung in solchen Fällen oft verpflichtet, einen besseren Ausbildungsplatz zu finden. Zumindest kannst du da nach Hilfestellung fragen!!

Ich wünsche dir alles Gute!
Danni

Weil es der Gesundheit förderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
Ich danke Herrn Voltaire für diesen Satz!

Antworten

Kleene

39, Weiblich

Beiträge: 939

Re: Krankengeld umgehen?!

von Kleene am 03.07.2010 01:24

Hallo Danni,

ja ich weiß nicht, inwiefern du weiter vermitteln, also ob die einem wirklich nen Platz besorgen. Denke aber mal eher nicht.
Ja bin mal gespannt wie der Termin am Dienstag verläuft.

LG Kleene

Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern das man gemeinsam in eine Richtung blickt.

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, was jedem jederzeit genommen werden kann

Antworten

ANNEundLISA
Gelöschter Benutzer

Re: Krankengeld umgehen?!

von ANNEundLISA am 03.07.2010 06:41

Hallo Kleene !

weiss keinen rat aber wünsch dir nur alles gute !

LG Anne

Antworten

Kleene

39, Weiblich

Beiträge: 939

Re: Krankengeld umgehen?!

von Kleene am 03.07.2010 14:17

Hallo Anne,

vielen Dank!

LG Kleene

Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern das man gemeinsam in eine Richtung blickt.

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, was jedem jederzeit genommen werden kann

Antworten

Esther

47, Weiblich

Beiträge: 3805

Re: Krankengeld umgehen?!

von Esther am 03.07.2010 22:03

hallo kleene.....

also es tut mir echt leid - dass lesen zu müssen. obwohl es nach deinen threads vorher ja genau in diese richtung ging.

ich hab eine rat - da ich ja bis vor kurzem auch lehrling = azubi war.

hier im ösiland gibt es die möglichkeit - die lehrabschlussprüfung unter besonderen umständen vorzuziehen. mach dich mal schlau - ob das in D auch geht. also bei mir war es konkret so - dass ich nicht drei jahre lehrling war - sondern sich das durch meinen achtmonatigen krankenstand dementsprechend verlängert hatte.
in die berufsschule bin ich aber nichts desto trotz nur ein einziges jahr gegangen. ein jahr wurde mir wegen einem abgeschlossenen beruf angerechnet. ein jahr war ich in der schule. und dann war ich krank.

hab mich bei der lehrlingsstelle erkundigt, was ich tun muss. ich musste einen sogenannten ( oh mann ich weiss nicht mehr wie das genau hiess) außertürlichen zulassungstest machen um zur prüfung anzutreten.


vielleicht geht das bei euch auch........ mobbing ist bei uns ein besonderer umstand.

schau mal

4. Du musst außerdem die laut Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildungszeit für deinen Beruf abgeleistet haben. Falls du die Berufsausbildung verkürzt hast natürlich nur die gekürzte Zeit. Die vorgeschriebene Ausbildungszeit hast du dann abgeleistet, wenn dein Ausbildungsverhältnis nicht mehr als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Das ist immer dann der Fall, wenn du deine Ausbildung normal im September begonnen hast und du im Sommer Prüfung machst. In folgenden Fällen kann es passieren, dass dir Ausbildungszeit fehlt:
* Du hast deine Ausbildung später begonnen, und sie endet erst mehr als zwei Monate nach dem letzten Prüfungstermin.
* Du hast im September begonnen, aber während der Berufsausbildung durch einen Ausbildungsplatzwechsel Zeit verloren, die an deine Ausbildungszeit hinten angehängt werden muss.
* Du warst häufig und lange krank.
* Du wurdest kurz vor der Prüfung gekündigt oder hast selber gekündigt und kannst deine Ausbildung nicht beenden.


In all diesen Fällen gilt: Nimm Kontakt zur zuständigen Stelle, also zum Beispiel zur Handwerkkammer oder Industrie- und Handelkammer auf. Wenn dir nicht mehr als zehn Prozent der Ausbildungszeit fehlen, kannst du zugelassen werden! Die zehn Prozentregel bezieht sich dabei bei einer 3-jährigen Ausbidungszeit auf den Zeitraum von 34 Monaten. Es dürfen einem Azubi also maximal 3,4 Prozent an Ausbildungszeit fehlen. Allerdings wird immer der Einzelfall geprüft. Konnten z.B. in der fehlenden Ausbildungszeit wichtige Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden, kann keine Zulassung erfolgen.

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.

Antworten

Kleene

39, Weiblich

Beiträge: 939

Re: Krankengeld umgehen?!

von Kleene am 04.07.2010 03:56

Hallo Esther,

vielen lieben Dank für deine Worte und deine Mühe! :-)

Nun ja, zum vorziehen müsste ich ja alles gelernt haben, was ich ja weder theoretisch noch praktisch habe, vor allem praktisch nicht... :#:
Es kommt ja auch noch das gesamte 3. Lehrjahr. Daher wird es wohl kaum möglich sein. Muss aber zugeben, das ich an die Möglichkeit noch nich gedacht habe...

Also erstmal bin ich ja auch noch angestellt und versuche jetzt mit aller Gewalt, was neues zu kriegen... Das blöde is nur, das ich mein neustes Zeugnis nich hab - da ich da ja auch krank geschrieben war, als die anderen das gekriegt haben... Bräuchte ich halt zum bewerben - ach alles irgendwie blöd...

Naja, ich hoffe der Termin am Dienstag bringt was und ja das ich dann schnellstmöglichst - also am besten wäre ja zum nächsten Lehrjahr - also August - was neues hätte.

LG Kleene

Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern das man gemeinsam in eine Richtung blickt.

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, was jedem jederzeit genommen werden kann

Antworten Zuletzt bearbeitet am 04.07.2010 03:57.

« zurück zum Forum