Schwerbehinderung von 30 %

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Sunflower

56, Weiblich

Beiträge: 1416

Schwerbehinderung von 30 %

von Sunflower am 30.10.2008 14:08

Hallo Zusammen,
habe gerade das Schreiben vom Versorgungsamt bekommen. Nach meinem Antrag vor 8 Wochen hat man mir jetzt eine Schwerbehinderung von 30 % gewährt (SLE mit Gelenkbeteiligung, Verdacht auf COPP). Ist das so ok? Wollte eigentlich die Gehbehinderung anerkannt bekommen. Weil ich so langsam bin und im Schub kaum laufen kann. Welche Vorteile bringen 30 %? Habe einen Beleg fürs Finanzamt bekommen.
LG
Sabine

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Schwerbehinderung von 30 %

von Dani am 30.10.2008 14:25

Hallo Sabine,

ob das ok ist, ist schwer zu beurteilen. Es kommt auf Deine Einschränkungen im täglichen Leben an.

Schau dazu mal hier

Hast Du denn beim Antrag nur die Diagnosen oder auch Deine Einschränkungen angegeben?

Was ist denn COPP? Meinst Du COPD?

Liebe Grüße
Dani

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Sunflower

56, Weiblich

Beiträge: 1416

Re: Schwerbehinderung von 30 %

von Sunflower am 30.10.2008 14:32

Hallo Dani,
Du hast recht, ich meinte COPD.
LG
Sabine

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Schwerbehinderung von 30 %

von Dani am 30.10.2008 14:38

Warum eigentlich nur Verdacht auf COPD? Diese lässt sich doch eigentlich recht einfach durch eine Lungenfunktionsprüfung diagnostizieren. So war es jedenfalls bei mir..

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Sunflower

56, Weiblich

Beiträge: 1416

Re: Schwerbehinderung von 30 %

von Sunflower am 30.10.2008 14:51

Das weiß ich auch nicht. Läuft immer noch unter Athma bronchiale.

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Schwerbehinderung von 30 %

von Leya am 30.10.2008 15:44

Hallo Sabine,

ich kann Danis Ausführungen nur unterstützen. Es kommt ganz wesentlich auf die Einschränkungen an.

Ich habe dazu in diesem Forum http://fibrolupus.community4um.de/portal.php
einen Beitrag geschrieben. Man muss aber dort angemeldet sein, um Beiträge lesen zu können. Da Du das vielleicht nicht möchtest, kopiere ich Dir die wesentlichen Passagen hier herein.

.dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung.

Ich finde es wichtig, die Broschüre "Behinderung und Ausweis" gründlich zu lesen.

Hier ist der Link

http://www.hamburg.de/servlet/contentblob/115206/behinderung-und-ausweis-datei/data.pdf

..........

Die Beurteilung des GdB erfolgt insbesondere auch aufgrund der durch die Erkrankungen bedingten Funktionseinschränkungen.

Siehe dazu auch die Ausführungen auf den Seiten 79 ff. der Broschüre, auch in der GdB-Tabelle

z.B. Seite 80

...GdB final (auf alle Gesundheitsstörungen
unabhängig von ihrer Ursache) bezogen sind. Beide
Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen
in allen Lebensbereichen und nicht nur
die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum
Inhalt. MdE und GdB sind ein Maß für die körperlichen,
geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer
Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.
....



z. B. Seite 114

Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten
des Bindegewebes (z. B.
Lupus erythematodes, Dermatomyositis,
progressive systemische Sklerodermie)
auf die Prädilektionsstellen begrenzt
bei geringer Ausdehnung . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10
auf die Prädilektionsstellen begrenzt
bei stärkerer Ausdehnung, je nach
kosmetischer und funktioneller Auswirkung.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 40
über die Prädilektionsstellen hinausgehend,
ggf. Ulzerationen . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 70
Bewegungseinschränkungen in Gelenken
und Beteiligungen anderer Organe
sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Blasenbildende Hautkrankheiten (z.B.




Z. B. Seite 116 f.

Kollagenosen
(z. B. systemischer Lupus erythematodes,
progressiv-systemische Sklerose,
Polymyositis/Dermatomyositis)
Vaskulitiden
(z. B. Panarteriitis nodosa, Riesenzellarteriitis/
Polymyalgia rheumatica)
Die Beurteilung des GdB/MdE-Grades
bei Kollagenosen und Vaskulitiden
richtet sich nach Art und Ausmaß
der jeweiligen Organbeteiligung
sowie den Auswirkungen auf den
Allgemeinzustand, wobei auch eine
Analogie zu den Muskelkrankheiten
in Betracht kommen kann. Für die
Dauer einer über sechs Monate anhaltenden
aggressiven Therapie (z. B.
hochdosierte Cortison-Behandlung in
Verbindung mit Zytostatika) soll ein
GdB/MdE-Grad von 50 nicht unterschritten
werden.
Auch bei der Beurteilung nicht-entzündlicher
Krankheiten der Weichteile
(lokalisierte Formen oder generalisierte
Formen [z. B. angeborene Störungen
der Bindegewebsentwicklung
und das sog. Fibromyalgiesyndrom])
kommt es auf Art und Ausmaß der jeweiligen
Organbeteiligung sowie auf
die Auswirkungen auf den Allgemeinzustand
an.




Ich würde daher auf jeden Fall nicht nur die Gesundheitsstörungen bezeichnen, sondern mir die Mühe machen, gaaaanz ausführlich sämtliche Funktionseinschränkungen zu beschreiben. Auch die Einschränkungen im täglichen, sozialen Leben nicht vergessen.

Die Einschränkungen gehen aus ärztlichen Attesten und Krankenhausberichten oftmals nicht ausreichend hervor. Dort ist überwiegend die Diagnose beschrieben, nicht aber die detaillierten Einschränkungen.

Dazu und zu der Notwendigkeit Arztberichte beizufügen und seinen Arzt über den Antrag auf Erstellung eines Schwerbehindertenausweises mit einer Kopie desselbigen zu informieren steht in der Broschüre auf den Seiten 19 und 20

Die Bearbeitungszeit des Antrages kann erheblich verkürzt werden, wenn der
Antragsteller in seinen Händen befindliche Unterlagen über seine geltend gemachten
Gesundheitsstörungen dem Antrag beifügt, bei seinem Hausarzt gezielt
Ärztliche Unterlagen nachfragt, ob dort Befunde sämtlicher von ihm im Antragsvordruck angegebener
Fachärzte vorliegen. Gleiches gilt auch für Krankenhaus- und Reha-/Kurentlassungsberichte.
Zumindest sollte aber der Antragsteller seinen Hausarzt über die Antragstellung
beim Versorgungsamt unterrichten und ihn darauf aufmerksam machen, dass das
Versorgungsamt wahrscheinlich bei ihm Auskünfte über seinen Gesundheitszustand
einholen wird. Es ist sinnvoll, ihm eine Kopie der Anträge an das Versorgungsamt
zu übergeben. Dabei sollte der Arzt darum gebeten werden, dass er in seiner Antwort
an das Versorgungsamt dann nicht nur auf die Diagnose der Gesundheitsstörung
eingeht, sondern möglichst genau auch die Auswirkungen beschreibt;
denn insbesondere davon hängt ab, wie hoch das Versorgungsamt den Grad der
Behinderung (GdB) feststellt. Wenn der Antragsteller sich von seinen Ärzten ärztliche
Bescheinigungen zur Vorlage beim Versorgungsamt geben lässt, muss er
diese im Regelfall selbst bezahlen (dadurch kann allerdings evtl. die Bearbeitungszeit
des Versorgungsamtes verkürzt werden). Auskünfte, die das Versorgungsamt
von Ärzten über Gesundheitsstörungen einholt, sind für den Antragsteller kostenfrei





Bezeichnung, Gliederung der Funktionseinschränkungen und Auswirkungen

z.B. so:

Überschrift: Gesundheitsstörungen und dadurch hervorgerufene Beeinträchtigungen und Auswirkungen


1.) Systemischer Lupus Erythematodes

a.)

Andauernde Erschöpfung / Fatigue
Selbst die üblichen, täglichen Verrichtungen im Haushalt sind oftmals nicht zu schaffen.
Sehr viele Ruhepausen sind erforderlich.

Dadurch äußerst geringe Belastbarkeit.
Dadurch Teilnahme am Arbeitsleben unmöglich und am sozialen Leben erheblich eingeschränkt.

b.)
Unverträglichkeit von UV-Licht
Wenn ich der Sonne ausgesetzt bin, passiert....
Deshalb.......
Dadurch......

c.)
Heftige, dauerhafte Schmerzen in der rechten Schulter
Die Beweglichkeit ist sehr eingeschränkt
Schmerzen verstärken sich bei...

Deshalb....
Dadurch.....




d.)
Der Lupus hat Gesundheitsschäden verursacht in der Lunge
und zwar..
Atemnot bei....
Deshalb....
Dadurch.....


also immer unter jeder einzelnen Gesundheitsstörung (erforderlichenfalls noch den Organbefall) jede einzelne Funktionseinschränkung beschreiben und auch welche allgemeinen Einschränkungen sich wiederum durch die Funktionseinschränkungen ergeben also ggf. auch die Folgen für das tägliche Leben, das Ausüben einer Arbeit und die Teilnahme am sozialen Leben. Alle Angaben so genau wie möglich.

Auch die notwendigen Medikamente und ihre "Folgen" angeben, womit ich nicht die Nebenwirkungen, sondern die erforderlichen Kontrollen usw. meine. Beispiel:

e.)
Einnahme eines Gerinnungshemmers
Dies macht engmaschige Blutkontrollen erforderlich.
Gefahr von Blutungen ist erhöht, daher erhöhte Vorsicht geboten.

Im täglichen Leben muss ich daher stets eine Verletzungsgefahr berücksichtigen und
habe entsprechende Einschränkungen in der Teilnahme am Leben.


f.)
Einnahme von Cortison
Dies macht engmaschige Blutkontrollen erforderlich.
Es besteht durch das Cortison eine erhöhte Infektanfälligkeit.
Deshalb muss ich Menschenansammlungen meiden und auch Menschen meines sozialen Umfeldes, die an Infekten erkrankt sind.

Im täglichen und sozialen Leben ergeben sich dadurch erhebliche Einschränkungen.
Hier ggf. näher bezeichnen wie z. B. keine Bahnfahrten wg. Infektgefahr usw.

g.) Insbesondere Immunsuppressiva und Chemotherapien angeben.


Und zuletzt würde ich erwähnen, obwohl selbstverständlich:

Mein Antrag erstreckt sich auch auf alle weiteren Erkrankungen, Behinderungen und EInschränkungen, die sich aus Feststellungen des Integrationsamtes ergeben.




So, wie gesagt. Das war nur meine Meinung. Sicherlich recht umfangreich und von den Mitarbeitern des Integrationsamtes auf den ersten Blick nicht geliebt. Dennoch halte ich dieses Vorgehen und gerade die einzelnen Beschreibungen und Erläuterungen der Einschränkungen und Auswirkungen für unerlässlich, weil SLE und Fibro und Depressionen eben nicht so fassbar und messbar sind, wie z. B. eine verbliebene Bewegungseinschränkung nach einem Bruch.

Auch für den eigenen Arzt, der die Anfragen des Integrationsamtes beantworten soll, sind die ausführlichen Beschreibungen sicher hilfreich.

Es kann manchmal helfen, zunächst einige Zeit die Beeinträchtigungen zu beobachten und zu notieren. Auf viele Beeinträchtigungen und Auswirkungen "stellt" man sich mit der Zeit "ein", so dass sie eigentlich nicht mehr bewusst werden. Auch ein Blättern in der GdB-Tabelle kann ein "ach ja, das habe ich ja auch" hervorrufen. Ich meine hier keineswegs Erfindungen! Nur das Wiedererkennen von Einschränkungen.


Gruß

Leya




Vielleicht hilft Dir das ein wenig.

Hast Du Deine Einschränkungen beschrieben?


Gruß

Leya

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Sunflower

56, Weiblich

Beiträge: 1416

Re: Schwerbehinderung von 30 %

von Sunflower am 30.10.2008 16:41

Danke!:-) Ich werde Widerspruch einlegen und mit Deiner Erlaubnis einiges dafür für mich anwenden....
LG
SAbine

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