Reaktivierungsuntersuchung durch den Amtsarzt

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Sunflower

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Reaktivierungsuntersuchung durch den Amtsarzt

von Sunflower am 18.09.2010 12:58

Ich hatte heute eine Einladung vom Amtsarzt zur Reaktivierungsuntersuchung im Briefkasten. War da von Euch schon mal Jemand?

LG Sabine

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Conny
Gelöschter Benutzer

Re: Reaktivierungsuntersuchung durch den Amtsarzt

von Conny am 18.09.2010 14:37

Hallo Sabine,

Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit BBG § 45
(1) Ein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzter Beamter ist, solange er das dreiundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn ihm im Dienstbereich seines früheren Dienstherrn ein Amt seiner früheren oder einer anderen Laufbahn mit mindestens demselben Endgrundgehalt übertragen werden soll und zu erwarten ist, daß der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügt; Stellenzulagen gelten hierbei nicht als Bestandteile des Grundgehaltes. Besitzt der Beamte nicht die Befähigung für die andere Laufbahn, hat er an Maßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen. Dem wegen Dienstunfähigkeit in den
Ruhestand versetzten Beamten kann ferner unter Übertragung eines Amtes seiner früheren Laufbahn nach Satz 1 auch eine geringerwertige Tätigkeit innerhalb seiner Laufbahngruppe übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und dem Beamten die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung seiner früheren Tätigkeit zuzumuten ist. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Eintritt in den Ruhestand ist eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nur mit Zustimmung des Beamten zulässig, wenn er das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet hat. § 40 gilt entsprechend.
(2) Beantragt der Beamte nach Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit und vor Ablauf von fünf Jahren seit dem Eintritt in den Ruhestand, ihn erneut in das Beamtenverhältnis zu berufen, so ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
(3) Die erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis ist auch in den Fällen der begrenzten Dienstfähigkeit (§ 42a) möglich.
(4) Zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ist der Beamte verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich (§ 46a) untersuchen zu lassen. Der Beamte kann eine solche Untersuchung verlangen, wenn er einen Antrag nach Absatz 2 zu stellen beabsichtigt.

Quelle hier

Die wollen wahrscheinlich feststellen, ob Du wieder arbeitfähig bist und in Deinem Arbeitsbereich wieder Einsatz bereit bist, oder ob Du einen anderen Arbeitplatz benötigst.

LG
Conny


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mondbein

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Re: Reaktivierungsuntersuchung durch den Amtsarzt

von mondbein am 18.09.2010 21:32

Sabine, ich habe das schon mehrfach mitgemacht, 2008 das letzte Mal - allerdings in Mainz.

Wo musst du denn hin und was genau willst du wissen? Ich geb dir gerne Auskunft!

Die beste Medizin gegen entgleiste Größenordnungen ist die Lektüre von Todesanzeigen.

Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht.
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Sunflower

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Re: Reaktivierungsuntersuchung durch den Amtsarzt

von Sunflower am 18.09.2010 21:50

Ich muß in drei Wochen hin. Ich soll aktuelle Laborwerte mitbringen und die Medikation aufschreiben. Muss den Termin aber verschieben weil ich am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit schon einen Termin beim Jugendamt habe...

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mondbein

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Re: Reaktivierungsuntersuchung durch den Amtsarzt

von mondbein am 18.09.2010 21:59

In welcher Stadt findet deine Untersuchung denn statt?

Hast du schon angerufen wegen Terminverschiebung? Falls nicht: Vielleicht wäre es sogar sinnvoller, den Termin beim Jugendamt zu verschieben, damit die erst gar nicht auf den Gedanken kommen, du wollest Zeit schinden (nur so ein Gedanke, wahrscheinlich zu vorsichtig gedacht).

Hast du einen aktuellen Arztbericht vom Rheumatologen? Dann nimm ihn mit - ansonsten besorge dir einen.

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Sunflower

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Re: Reaktivierungsuntersuchung durch den Amtsarzt

von Sunflower am 18.09.2010 22:04

Ich muss nach Köln. Ich kenne den Arzt wir waren mal sowas wie Kollegen. Dachte deshalb dass ich den Termin da umlege. von mir aus auch einen Tag früher...

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mondbein

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Re: Reaktivierungsuntersuchung durch den Amtsarzt

von mondbein am 18.09.2010 22:11

Oh, ein ehemaliger Kollege! Sollte meiner Meinung nach nicht erlaubt sein, aber ich denke, dass das eher günstig für dich ist oder glaubst du nicht? Dann sieht die Sache natürlich anders aus!

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Sunflower

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Re: Reaktivierungsuntersuchung durch den Amtsarzt

von Sunflower am 18.09.2010 22:14

naja, ich habe in der Hauptverwaltung im Vorzimmer gearbeitet und er gehört zur Haupverwaltung und hatte auch dort ein Büro. Die Praxis ist aber in köln. Das Büro in Bonn.

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mondbein

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Re: Reaktivierungsuntersuchung durch den Amtsarzt

von mondbein am 18.09.2010 22:18

Irgendwie finde ich das seltsam, aber wenn du in dem Laden geschafft hast, wirst du wahrscheinlich alle Ärzte dort kennen.

Ich muss jetzt ins Bett und denke, du musst dir keine Sorgen machen!

Bis morschen, gute N8 :s 6

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Sunflower

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Re: Reaktivierungsuntersuchung durch den Amtsarzt

von Sunflower am 18.09.2010 22:21

Danke. Wünsche dir eine gute Nacht. Ja ich kenne die anderen auch. Aber er ist der chefarzt...und nur er hatte bei uns ein Büro.

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