Teilrente unbefristet, volle Rente befistet..

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Teilrente unbefristet, volle Rente befistet..

von Dani am 23.09.2010 19:59

Mir geht gerade was durch den Kopf.

Ich habe ja die Rente wegen teilweiser EM seit 2007 unbefristet. Seit 1.1.2010 die volle Rente befristet.
Wenn die volle Rente ausläuft und ich wieder arbeiten kann/gehe... Bleibt die Teilrente trotzdem bestehen (da sie ja unbefristet damals gewährt wurde) oder müsste ich die auch wieder neu beantragen?
Im Rentenbescheid steht nicht explizit, dass der Rentenbescheid von 2007 durch den neuen Bescheid aufgehoben wurde...

Weiß das zufällig jemand?

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Muh

53, Weiblich

Beiträge: 115

Re: Teilrente unbefristet, volle Rente befistet..

von Muh am 28.09.2010 14:44

Hallo Dani wollte euch auch gerade mitteilen das es mit meiner Rente geklappt hat und mich entschuldigen, dass ich mich so lange nicht gemaldet habe. Ich würde sagen die beiden Renten sind getrennt zu sehen. Werde aber mal noch nen Anwalt fragen, muss da eh hin weil ich noch ne private Erwerbsunfähigkeitsversicherung habe und überprüfen lassen will ob die auch was zahlen müssen. Falls ich was rausbekomme mit den zwei Renten werde ich es mitteilen. Ansonsten sind ja unsere Fälle ähnlich nur das du erst die Teil EM hast und später den Voll EM bescheid.
Bei mir war es so, ich habe Antrag auf volle EM gestellt. Zuerst kam der Bescheid über unbefristete Teil EM mit der Mitteilung das noch ein Bescheid über Voll EM kommt. Eine Woche später dann der Bescheid über 2 Jahre befristete Voll EM. Darin steht das ich die Volle EM nicht wegen der Gesundheit sondern aus anderen Gründen bekomme. Auf Nachfrage wurde erklärt die Voll EM würde auf Grund der Arbeitsmarktlage ind er Region bewilligt, da man davon ausgeht das es mit den gesundheitlichen Einschränkungen auf dem regionalen Arbeitsmarkt keine ausreichenden Halbtagsarbeitsplätze gibt. In dem Voll EM Bescheid steht auch drin das sie zur Weiterzahlung nach 2 Jahren neu beantragt werden muss in dem Teil EM Bescheid steht das nicht drin. Habe mir auch die Gutachterbefunde zuschicken lassen denen kann man auch nicht über den Weg trauen. Die Neurologin die garnichts gesagt hat und mich hauptächlich zu meiner beruflichen Situation befragt hat hat Teil EM vorgeschlagen. Der Rheumatologe der eigentl. ganz nett war u. sogar noch andere Sachen festgestellt hat hatte ja von sich aus zu mir gesagt er würde die Volle Rente befristet beführworten und genau der hat angekreuzt arbeitsfähig für 6 Std und mehr. Der spinnt doch ich habe ja vorher schon nur 4 Std gearbeitet und es geing nicht mehr. Ist eh schon komisch ich war im juni da und er hat das Gutachten im Sept, geschrieben kann mir doch keiner erzählen das der sich nach so einer Zeit noch an meinen Zustand erinnert mir ging es an dem Tag so schlecht das ich in der Praxis zusammengebrochen bin und zwischen den Untersuchungen öffentl. "wie peinlich" geschlafen habe. Aber naja ich will mal dankbar sien das es aus welchen Gründen auch immer geklappt hat. Werde mir jetzt wenn es mir hoffentlich mal besser geht was ehrenamtliches suchen damit ich noch was sinnvolles machen kann und mir nicht die Decke auf den Kopf fällt. Ich bin obwohl ich weiß das es im Moment mit den arbeiten nicht geht trotzdem unglücklich das ich nicht arbeiten kann das ist wie 2 Seelen in der Brust. LG und nochmal danke für dieses Forum Judith

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Teilrente unbefristet, volle Rente befistet..

von Dani am 07.10.2010 20:51

Hier die Antwort aus dem =list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=15058]Expertenforum der Rentenversicherung:

02.10.2010 - 21:24
von Klemens
bleibt bestehen
Wenn die befristete volle EM-Rente ausläuft und Sie keinen Verlängerungsantrag stellen, setzt die unbefristet zuerkannte teilweise EM-Rente natürlich wieder ein.

Wenn Sie allerdings ihre individuelle Zuverdienstgrenze dann durch ihre Erwerbstätigkeit überschreiten , würde sie dann gar nicht mehr oder nur anteilig ausbezahlt werden.

Stellen Sie aber dann doch den Verlängerungsantrag für ihre befristete volle EM-Rente , wird natürlich ihr dann aktuelles Leistungsvermögen komplett neu überprüft. Auch die unbefristete teilweise EM-Rente kommt damit dann auf den Prüfstand !

Dieses Prüfungsverfahren kann dann entweder zur Verlängerung der vollen EM-Rente, zur Weitergewährung der teilweisen EM-Rente oder auch zur Aberkennung beider EM-Renten führen könnte.


@Judith:
Freut mich, dass es mit Deiner Rente geklappt hat.

Ist eh schon komisch ich war im juni da und er hat das Gutachten im Sept, geschrieben kann mir doch keiner erzählen das der sich nach so einer Zeit noch an meinen Zustand erinnert

Naja, er wird sich doch aber schon Notizen gemacht haben..

Liebe Grüße
Dani

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Rina66

-, Weiblich

Beiträge: 10

Re: Teilrente unbefristet, volle Rente befistet..

von Rina66 am 10.11.2010 21:30

Also ich war am 3.11. vor dem Sozialgericht und mir wurde nun nach 7 Järigen Kampf auch eine Teilrente auf dauer und ab 01.06.2011 eine Erwerbsminderungsrente für die dauer von 3 Jahren gewährt. Der Richter sagte mir das dies auch Arbeitsmarktbedingt sei. Nach den drei Jahren muss ich einen Verlängerungsantrag stellen. Wenn ich da Angebe das sich nichts geändert hat und der Arbeitsmarkt so bleibt also nicht wesendlich besser wird wäre das eine Sache von paar Tagen und die volle Rente wird weiter Bewilligt. Sollte ich Ankreuzen das sich mein Gesundheitszustand gebessert hat (der Richter grinste dabei) würde ich zu einer neuen Untersuchung Eingeladen.
Die Teilrente habe ich auch auf dauer. Der von der Rentenversicherung sagte mir aber auch wenn ich nun in der Zeit in der ich Teilrente bekomme einen Minijob Annehmen würde würde die volle Erwerbsminderungsrente weg fallen.

Aber ich bin nun erst einmal froh und glücklich das es so gekommen ist.

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Patina
Gelöschter Benutzer

Re: Teilrente unbefristet, volle Rente befistet..

von Patina am 10.11.2010 22:02

Hallo Rina : s 13 !
Da hast du erstmal Luft. Also das mit der Befristung ist ja eigentlich sinnvoll.
Zuverdienst ist schon möglich. Das müsste in deinem Bescheid vom Rententräger stehen. Du darfst nicht 3 Stunden und mehr am Tag arbeiten und es gibt eine Begrenzung der finanziellen Höhe. Also einmal die Woche für anderthalb Stunden Kinokarten verkaufen, könnte drin sein. Ich wär aber gaaaaanz vorsichtig, damit kein Gutachter auf dumme Ideen kommt.

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