Bekomm immer wieder Briefe von Vermieterin!
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Re: Bekomm immer wieder Briefe von Vermieterin!
von anniidol am 05.01.2009 23:59das habe ich auch nicht geschrieben. Ich denke jeder, der schonmal die Abrechnung gesehen hat, die der Eigentümer von der Verwaltung bekommt und nach der er wiederum die Abrechnung für seinen Mieter erstellen muß, weiß was ich meine.
Tatsächlich ist es nicht so leicht eine solche Abrechnung zu erstellen.
"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)
Karen
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Re: Bekomm immer wieder Briefe von Vermieterin!
von Karen am 06.01.2009 00:11// Edit: Beitrag gelöscht.
Re: Bekomm immer wieder Briefe von Vermieterin!
von Dani am 06.01.2009 00:16Ich glaube, das so eine Abrechnung keine einfache Sache ist, aber das ist ja keine Entschuldigung für die "Dösbaddel" (um mit leyas Worten zu sprechen ). Wenn man Wohneigentum vermietet, sollte man sich schon informieren, welche Pflichten man als Vermieter hat.
Liebe Grüße
Dani
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Karen
Gelöschter Benutzer
Re: Bekomm immer wieder Briefe von Vermieterin!
von Karen am 06.01.2009 00:20// Edit: Beitrag gelöscht.
Re: Bekomm immer wieder Briefe von Vermieterin!
von Leya am 06.01.2009 00:20Ich kenne diese Abrechnungen. Jedenfalls von bisher zwei Verwaltungen. Seit 15 Jahren. Wie gesagt, diese Abrechnungen wurden immer mehr oder weniger durchgereicht.
Selbstverständlich muss man als Vermieter dann zumindest noch ein wenig rechnen oder vielleicht die eine oder andere Abrechnung einsehen.
Wir hatten hier einen Verwalter, der offensichtlich sogar falsche Wohngeldabrechnungen für die Eigentümer erstellte.
Dann wird es für den Vermieter natürlich erst recht schwer, korrekt abzurechnen.
Das sehe ich wohl. Dennoch interessiert es mich nicht. Das Fehlverhalten der Verwaltung ist keine Rechtfertigung für eine falsche Nebenkostenabrechnung.
Gruß
Leya
Re: Bekomm immer wieder Briefe von Vermieterin!
von Leya am 06.01.2009 00:39Hallo,
ich habe geschlagene sechs Jahre auf die Fehler in der Abrechnung hingewiesen. Freundlich - wie gewünscht -
Immer wieder habe ich gebeten, die künftigen Rechnungen korrekt zu erstellen und dann habe ich sogar, ohne Präjudiz, die komplette, falsche Abrechnung beglichen. Effekt? Null. Nun ist Schluss. Ich muss mich doch nun nicht ständig beschieten lassen.
Gruß
Leya
Karen
Gelöschter Benutzer
Re: Bekomm immer wieder Briefe von Vermieterin!
von Karen am 06.01.2009 00:46// Edit: Beitrag gelöscht.
Re: Bekomm immer wieder Briefe von Vermieterin!
von anniidol am 06.01.2009 00:49Was heißt "Abrechnungen weitergereicht" ? Das verstehe ich nicht. Die Abrechnung für den Vermieter hat nur zur Hälfte was mit der für den Mieter zu tun. Sie wird als Kopie beigelegt, wobei den Mieter der Teil für den Vermieter nichtmal was angeht. Der Vermieter muß hier ja hauptsächlich die umlagefähigen Anteile den NK-Einnahmen gegenüberstellen und dem Mieter mitteilen ob er nachzuzahlen hat oder etwas zurückbekommt. Also weiterreichen ... ????? bringt doch gar nichts. Das ist ja keine NK-Abrechnung.
Ich habe vor Kurzem die 1. Abrechnung aus Vermietung für einen Freund gemacht u. da war die Grundlage vom Verwalter wirklich übel u. total unlogisch. Also habe ich dort angerufen u. gefragt welcht Punkte (weil total durcheinander u. unsinnig bezeichnet) die umlagefähigen sind, markiert u. fertig. Hat 1 Min. gedauert.
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Re: Bekomm immer wieder Briefe von Vermieterin!
von anniidol am 06.01.2009 00:54übrigens kann man nichtmal davon ausgehen das dieses "weiterreichen" absichtlicht getan wird, denn das muß ja nicht immer zu Gunsten des Vermieters sein.
"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
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Re: Bekomm immer wieder Briefe von Vermieterin!
von Leya am 06.01.2009 01:53So einfach ist das nicht. In der Nebenkostenabrechnung müssen auch die nicht umlagefähigen Posten aufgeführt (natürlich nicht berechnet) werden, wenn es bei einer Kostenart umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten gibt (z.B. bei den Kosten für den Hausmeister).
Siehe dazu Urteil des Bundesgerichtshofes mit dem Aktenzeichen VIII ZR 1/06
Bei der Seite, die sich unter dem gleich folgenden Link öffnet, kann das Aktenzeichen im linken Bereich unter "Aktenzeichen" eingegeben werden und dann das Urteil gelesen werden:
http://www.bundesgerichtshof.de/
Gruß
Leya
P.S.
Da ich kein Rechtsanwalt bin, ist das alles selbstverständlich nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.