01.01.2013 - GEZ-Gebührenbefreiung entfällt für Schwerbehinderte mit Merkzeichen RF
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01.01.2013 - GEZ-Gebührenbefreiung entfällt für Schwerbehinderte mit Merkzeichen RF
von Leya am 18.02.2012 22:14Befreiung von GEZ-Gebühren entfällt für Schwerbehinderte
Trotz massiver Proteste haben die Landtage von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein der Neuregelung des sogenannten Rundfunkgebührenstaatsvertrages zugestimmt.
Somit tritt dieser zum 1. Januar 2013 in Kraft. Durch die Änderungen muss ab diesem Zeitpunkt jeder Haushalt monatlich 17,98 Euro bezahlen – unabhängig davon, ob Radio- oder Fernsehgeräte vorhanden sind.
Künftig müssen auch Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF ein Drittel der GEZ-Gebühren zahlen. Sie waren bislang davon befreit.
Der SoVD hatte sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene heftig gegen den Wegfall der Gebührenbefreiung protestiert. Denn: Nach Auffassung des Verbandes können Betroffene viele Informations- und Kulturangebote nicht wahrnehmen und sind deshalb in ganz besonderer Weise auf Fernsehen, Radio und neue Medien als Informationsquelle angewiesen.
Von der Gebühr befreit bleiben hingegen weiterhin die Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe und Blindengeld.
Trotz massiver Proteste haben die Landtage von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein der Neuregelung des sogenannten Rundfunkgebührenstaatsvertrages zugestimmt.
Somit tritt dieser zum 1. Januar 2013 in Kraft. Durch die Änderungen muss ab diesem Zeitpunkt jeder Haushalt monatlich 17,98 Euro bezahlen – unabhängig davon, ob Radio- oder Fernsehgeräte vorhanden sind.
Künftig müssen auch Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF ein Drittel der GEZ-Gebühren zahlen. Sie waren bislang davon befreit.
Der SoVD hatte sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene heftig gegen den Wegfall der Gebührenbefreiung protestiert. Denn: Nach Auffassung des Verbandes können Betroffene viele Informations- und Kulturangebote nicht wahrnehmen und sind deshalb in ganz besonderer Weise auf Fernsehen, Radio und neue Medien als Informationsquelle angewiesen.
Von der Gebühr befreit bleiben hingegen weiterhin die Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe und Blindengeld.
Quelle: http://www.sovd-nds.de/19367.0.html