Anspruch auf Resturlaub
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Anspruch auf Resturlaub
von katarina am 30.04.2009 19:16Hallo,hallo,
habe eine Frage,bis wann darf man Resturlaub in Anspruch nehmen?
Liebe Grüsse Katarina
Conny
Gelöschter Benutzer
Re: Anspruch auf Resturlaub
von Conny am 30.04.2009 19:51Hallo Katarina,
bei uns mußt Du ihn bis Ende September genommen haben, wird wohl auch bei Euch so sein. Oder schau mal auf Deine Gehaltsabrechnung nach, bei uns steht es dort auch drauf.
Liebe Grüße
Conny
Re: Anspruch auf Resturlaub
von Dani am 30.04.2009 19:54Hallo Katarina,
normal (gesetzlich) ist es so, dass der Urlaub im Jahr des Anspruches genommen werden muss. Viele Arbeitgeber sind da aber "kulant". Bei uns z.b. darf er in Ausnahmefällen (müssen auch kleinlich begründet werden) bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.
Liebe Grüße
Dani
Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale!
Re: Anspruch auf Resturlaub
von katarina am 30.04.2009 22:04Hallo Conny,Hallo Dani,
danke für die Infos,auf der Gehaltsabrechnung steht leider nich,ich dachte,dass wir in öffentl.Dienst bis Juni den nehmen müssen-aber wenn es bis September,dann ist noch besser,Danke,
Liebe Grüsse Katarina.
kerlchen
Gelöschter Benutzer
Re: Anspruch auf Resturlaub
von kerlchen am 30.04.2009 22:26Hallo Katarina
Soweit mir bekannt ist gibt es auch im öff. Dienst, je nach Abteilung und Absprache verschiedene Regelungen. Dein Arbeitgeber wird Dir das sagen können. Ich habe auch mal 4 Tage vergessen, das tut heute noch weh. Lohnt sich bestimmt mal nach zufragen.
LG
Harald