Arbeitsamt- was muss ich mitnehmen?

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Dani
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Arbeitsamt- was muss ich mitnehmen?

von Dani am 09.06.2010 20:37

Kuckuck,

da mein Rentenantrag ja noch nicht entschieden ist und ich von der KK ausgesteuert werde (bzw schon bin, wie ich heute telef. erfahren habe), muss ich morgen zur Arbeitsagentur..
Den Anrtrag hatte ich schon im März mitbekommen und soweit ausgefüllt.
1. Das ist ja der Fragebogen für Arbeitssuchende, was ich ja nicht bin. Ich brauch doch dann auch nicht ausfüllen, was ich für einen Job suche, oder? Weil ich suche ja keinen..

2. Muss ich außer Kopie Rentenantrag, Kurzbericht der Reha-Klinik (den ausführlichen habe ich noch nicht) und Schreiben der KK wegen Aussteuerung noch irgendwas Wichtiges mitnehmen? Mietvertrag oder so?

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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mmair

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Re: Arbeitsamt- was muss ich mitnehmen?

von mmair am 10.06.2010 14:18

Ich verstehe nicht warum du muss zum AA gehen? Du hast jetzt die Rente beantragt und wartest auf ein Bescheid. Dann bist du nicht mehr Krankenversichert als Angestellte sonder du bist gewechselt in der GKV für Rentner.

Bei mir war so das ich nach der Rentenantrag (Landwirtschaftliches Altersversicherung) hab Ich ein Breif bekommen das Ich in der Krankenversicherung der Renter angemeldet bin.

Also der Arbeitsamt hat nichts damit zutun....nur in der Fall das dir die Rente (Vollerewrbsminderung) nicht bewilligt wurd dann bekommst du ALG II. Jedesmal das Ich den breif bekommen das mein Vollerwerbsminderungsrente auf Zeit bald ablaufen wird und das Ich ein verlanger beantragen muss (und nochmal zum Gutachter) dann ist immer die anmerkung zum Arbeitsamt (oder ARGE) anmeldung. Wenn die Rente nicht bewilligt oder verlangert wird und Du kein Einkommen hast bekommst du das ALG II (das anmeldung verhindert falls die Rente ausfallt das du kein Lücke in der Einkommen hast).

Ich bin auch erstemal zum AA gegeangen und dort haben die gesagt Ich muss abwarten auf das Bescheid von Rententräger, die können nichts damit anfangen:#:

Man muss das Beste hoffen, das Schlimmste kommt von ganz alleine.
Having Lupus wouldn't be so annoying if it weren't for the advice of other people.

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Dani
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Re: Arbeitsamt- was muss ich mitnehmen?

von Dani am 10.06.2010 17:10

Also das ist so: Ich habe die Rente beantragt, bin aber von der KK ausgesteuert. Bis ich weiß, was mit der Rente ist, muss ich ja von irgendwoher Geld bekommen. Also Arbeitsamt. Die haben meinen Antrag auch entgegengenommen. Die Dame meinte auch, dass ich ja nur Anspruch auf ALG I habe, wenn ich vermittelbar, also erwerbsfähig bin. Darum wurde bereits beim Medizinischen Dienst ein Gutachten in Auftrag gegeben. Meine medizinischen Unterlagen und den Gesundheitsfragebogen soll ich auch gleich dirket dort hin schicken bis nächste Woche Freitag.
Was dann ist, wenn der Amtsarzt sagt, dass ich nicht erwerbsfähig bin und somit nicht vermittelbar und über die Rente noch nicht entschieden wurde.. keine Ahnung. Meine Sachbearbeiterin kommt erst am 21.6. wieder.

Erschwerend kommt gerade dazu, dass etwas schief gelaufen ist: Anfang März bekam ich von der KK mitgeteilt, dass ich zum 17.5. ausgesteuert werde und ich zum AA soll. Das habe ich direkt am Folgetag getan. Irgendwer im Forum schrieb, dass ich ja während der Reha Übergangsgeld bekomme. Da dachte ich: Ok, dann verschiebt sich ja der Aussteuerungstermin, da das Krankengeld ja dann ruht. Die Dame vom AA (im März) meinte dann auch zu mir, dass ich doch nach der Reha wiederkommen soll, wenn ich dann den genauen Aussteuerungstermin habe. Sie gab mir allerdings schon einen Antrag mit.
So, ich kam von der Reha wieder und wartete auf den Bescheid der KK. Der kam nicht und darum habe ich am Sonntag eine Mail dorthin geschrieben. Gestern rief mich die KK an und teilte mir mit, dass der Aussteurungstermin 17.5. bleibt, da ein Ruhen des Krankengeldes wegen Übergangsgeld o.ä. keinen Einfluss auf die maximale Auszahlungsdauer hat.
Das stand auch so in ihrem Schreiben vom März, nur habe ich das nicht gelesen/überlesen und die AA-Dame auch nicht.
Dummerweise hat mich die Dame damals nicht erfasst, so dass ich offiziell erst seit heute dort gemeldet bin und auch erst ab heute Geld bekommen würde (was ja auch noch nicht mal entschieden ist...).
Das heisst, ich stehe gerade ohne Kohle da, weil mir das Geld ab 17.5. bis heute fehlt. Und das evtl. Geld ab heute... Ja, das bekomme ich ja auch noch nicht. Logisch...
Wenn die Rente bewilligt wird, geht mir der Zeitraum ja nicht verloren, das wird ja nachgezahlt.. Aber was mache ich jetzt bis zum Bewilligungsbescheid (wenn sie denn bewilligt wird)? Und was ist, wenn die Rente abgelehnt wird? Ok, ich bekomme Ende des Monats noch meine Teilrente, aber die geht schon für die Miete drauf..

Ich liebe mein Singledasein, aber jetzt im Moment wäre es schön, wenn ich jemanden hätte, der halt auch noch Kohle ranschafft, damit man sich vorübergehend nur mal einschränken muss und nicht total ohne was da steht.
Und dann will die Schule auch noch hier was und da was..

Das ist gerade ne große Ka...

Liebe Grüße
Dani

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Conny
Gelöschter Benutzer

Re: Arbeitsamt- was muss ich mitnehmen?

von Conny am 10.06.2010 20:27

Hallo Dani,

wenn Du jetzt mittellos bist, muss die Arge zahlen. Die nimmst sich dann ggf. entweder von der Rentenversicherung oder dem Arbeitsamt, das Geld wieder.

LG
Conny

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Dani
Administrator

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Beiträge: 8639

Re: Arbeitsamt- was muss ich mitnehmen?

von Dani am 10.06.2010 23:21

Danke, Conny. Die Arge ist dann das Jobcenter, oder? Also dort, wo es ALG II gibt?

Ich habe einen Plan :cool: und wenn der nicht funktioniert, dann werde ich mal dorthin gehen.
Ach,das wird schon alles.

Liebe Grüße
Dani

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Kleene

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Beiträge: 939

Re: Arbeitsamt- was muss ich mitnehmen?

von Kleene am 10.06.2010 23:37

Hallo Dani,

teilst du uns den Plan auch mit? Bin doch neugierig ;)

LG Kleene

Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern das man gemeinsam in eine Richtung blickt.

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Arbeitsamt- was muss ich mitnehmen?

von Dani am 10.06.2010 23:41

Soll ich jetzt wirklich verraten, welche Bank ich morgen ausraube? Dann wird das nix mit dem Plan... Aber dann wäre mein Unterhalt für die nächsten Jahre erstmal gesichert :D

Liebe Grüße
Dani

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mmair

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Re: Arbeitsamt- was muss ich mitnehmen?

von mmair am 11.06.2010 08:41

Ich wurde erstmals das ARGE (ja das sind mit den Arbeitsamt verwändt aber oft haben die auch ein separates Büro) Fakt ist das du im Moment kein Geld hast (egal ob es auch spater kommt oder nicht) wenn du Geld von der ARGE bekommst und dann spater die Rente muss du wohl das züruck bezahlen (das heisst dann ALG II auf Dahlens-basis) aber kannst mindestens die Miete rechtzeitig bezahlen.

Was Du mitnehmen soll......ganz schnell was fallt mir ein:

Ausweiß
Mietverträge u. Nebenkostenabrechnung
3 Monate Kontoauszug
Meldebescheinigung der Krankenkasse
Einwohneranmeldung
Geburtsurkunde des Kind
Titel oder vereinbarung über das Kindesunterhalt (od. Unterhaltsvorschuss)
Falls du ein Private (bzw. Rister) Rentenversicherung hast die nachweis das es "Steuerlich gefördert" sind
Alte Arbeitsvertäge (viellecht ist ein Abfindung vereinbart)
Alle schreibung von der Rentenversicherung (beweis das du Voll Rente beantragt)
Rentenbescheid über das Teil Rente
Falls du ein KFZ hast- das KFZ schein
Sparbucher (Lebensversicherung, Kapitalanlage usw.)falls vorhanden und Freibetrage bescheinigung (auch wenn das Kind ein Sparbuch hat)

beim Arbeitsamt viellecht auch der Lebenslauf

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Conny
Gelöschter Benutzer

Re: Arbeitsamt- was muss ich mitnehmen?

von Conny am 11.06.2010 08:45

Hallo Dani,

bei uns ist die Arge im Bürgeramt (Sozialbereich), und nicht beim Arbeitsamt. Dort wird man Dir auf jeden Fall weiter helfen, da Du ja auch noch einen minderjährigen Sohn hast.

Viel Glück!

LG
Conny

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mmair

51, Weiblich

Beiträge: 988

Re: Arbeitsamt- was muss ich mitnehmen?

von mmair am 11.06.2010 08:55

Was fällt mir noch ein:
Später wenn du das Rentenbescheid hast, ich hab keine ahnung wieviel Einkommen du hast wenn die Vollrente bewilligt sind und das heisst eine Vollerwerbsminderungsrente (unbefristet) dann bekommst du nichts von der ALG II (weil du nicht Erwebsfähig sind) kannst du die Grundsicherung für Alter und Erwebsunfähig auf dauer beantragen. Wenn du die Vollrenete bekommst aber auf Zeit (unbefristet) und es heisst du kann weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten dann ist der Sozialhilfe (beim landratsamt) nach SGB XII zustandig.

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