beitragsfreie Nachversicherungspflicht
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beitragsfreie Nachversicherungspflicht
von Micky am 11.08.2009 22:30Eine Frage an die Krankenversicherungs-Profis:
Ich recherchiere gerade für einen Freund in Krankenversicherungsfragen. Dabei bin ich auf den Begriff der "beitragsfreien Nachversicherungspflicht" lt. SGB V gestoßen. Demnach ist die KK zu einer einmonatigen Nachversicherung verpflichtet. Allerdings finde ich keine Regelung zur Beitragszahlung bzw. -befreiung
Kann mir da jemand von Euch weiterhelfen?
1000 Dank
Gruß Micky
Re: beitragsfreie Nachversicherungspflicht
von hala am 12.08.2009 00:02Hallo Micky,
ich hab leider keinen Link für Dich, aber kann aus persönlicher Erfahrung sprechen bzw. schreiben.
Ich hatte vor Jahren meinen Arbeitsplatz gewechselt und wollte mir beim Wechsel einen Monat wg. der damals ungewissenen angeschlagenen Gesundheit auf eigene Kosten einen Monat "Rehabilitation" zum Resturlaub gönnen.
Dabei hatte ich mit meinem neuen Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag so vereinbart, dass ich zum 1.5. anfange statt zum 1.4. (gekündigt hatte ich meine alte Stelle zum 31.3.).
In diesem Monat war ich trotzdem krankenversichert, obwohl ich keinen Beitrag der KK abgeführt habe.
Ich musste in diesem beitragsfreien Monat auch oft zum Arzt; es gab keine Probleme.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
Liebe Grüße und eine gute erholsame Nacht
***Die Wahrheit bedarf nicht vieler Worte, die Lüge kann nie genug haben.***
***Lügen können Kriege in Bewegung setzen, Wahrheit hingegen können ganze Armeen aufhalten.***
***Ein Freund ist jemand, der Dich zwar lächeln sieht, aber sofort erkennt, dass Deine Seele weint.***
***Vertrauen ist eine zarte Pflanze. Ist es zerstört, kommt es sobald nicht wieder.***
Otto von Bismarck
***Der Neid kann sich nicht verbergen. Er klagt an und verurteilt, ohne Beweise zu haben; er übertreibt die Fehler; er hat maßlose Namen für die geringsten Irrtümer, und seine Sprache ist voll Bitterkeit, Übertreibung und Mißgunst. Mit unerbittlichem Haß und rasender Wut stürzt er sich auf jedes wirkliche Verdienst; er ist blind, jähzornig, gefühllos, brutal.***
Luc de Clapier Vauvenargues
Re: beitragsfreie Nachversicherungspflicht
von Micky am 12.08.2009 12:19Danke, Hala. Also hast du selbst in dem einen Monat auch nichts an die KK gezahlt? Prima. Jetzt muss ich nur noch rausfinden, wo das steht.
Lieben Gruß
Kirstin
Gruß Micky
Re: beitragsfreie Nachversicherungspflicht
von Dani am 12.08.2009 12:41Hallo Micky,
schau mal hier.
Ich glaube nicht, dass man diesen Zeitraum selber zahlen muß.
Liebe Grüße
Dani
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Sonnenblume69
Gelöschter Benutzer
Re: beitragsfreie Nachversicherungspflicht
von Sonnenblume69 am 12.08.2009 12:44Vielleicht meinst du den Nachgehenden Leistungsanspruch...der ist hier ganz gut erklärt:
ttp://de.wikipedia.org/wiki/Nachgehender_Leistungsanspruch
Er kostet nichts, ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft.
lg
Re: beitragsfreie Nachversicherungspflicht
von Marion am 12.08.2009 12:46Ja, die Nachversicherung von einem Monat ist korrekt.
Ich hatte ja auch den Wechsel in die Familienversicherung ins Ausland.
Versicherungsschutz hatte ich trotzdem und bin auch problemlos zum Arzt gegangen.
Gruss Marion
Re: beitragsfreie Nachversicherungspflicht
von Micky am 12.08.2009 13:19Hallo allerseits,
danke für eure Links und Hinweise.
Die entsprechenden §§ habe ich im SGB gefunden und herausgesucht.
Gefunden habe ich aber nichts darüber, ob der Versicherte in dieser Zeit auch Beiträge zahlen muss (wie als AN ja auch) und wenn ja, wie hoch die wären. Da das Internet ja geduldig ist, bin ich mir erst sicher, wenn ich die Rechtsvorschrift gefunden habe. Das ist mir aber bisher nicht gelungen. Darum dachte ich, die KV-Insider könnten mir da weiterhelfen.
Gruß Micky
Sonnenblume69
Gelöschter Benutzer
Re: beitragsfreie Nachversicherungspflicht
von Sonnenblume69 am 12.08.2009 13:29§ 19 Fünftes Sozialgesetzbuch: (SGB V)
Erlöschen des Leistungsanspruchs
(1) Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.
(3) Endet die Mitgliedschaft durch Tod, erhalten die nach § 10 versicherten Angehörigen Leistungen längstens für einen Monat nach dem Tode des Mitglieds.
Darüber, dass dieser Monat nichts kostet, habe ich konkrekt nicht gefunden..folgt aber auch daraus, dass in diesem Monat keine Mitgliedschaft mehr bei einer Krankenkasse besteht...
Re: beitragsfreie Nachversicherungspflicht
von Micky am 12.08.2009 13:34Ich nämlich auch nicht und ich tu mich auch schwer, das aus dem Gesetzestext so herzuleiten.
Gruß Micky
Re: beitragsfreie Nachversicherungspflicht
von hala am 12.08.2009 21:37Hallo Micky,
nein, ich habe keinen Beitrag in diesem einen Monat an die KK bezahlt - aber auch kein anderer
Man kann sich über die Kasse auch beraten lassen.
Wenn ich mich nicht irre, waren es auch die, die mir diesbezüglich alles erklärt haben.
Ich hatte mich nämlich damals auch vorher schlau gemacht, wie es nun aussieht, wenn ich meinen Vertrag einen Monat später ansetze. Der KK-Beitrag war eine sehr wichtige Frage für mich und auch die anderen gesetzl. Beiträge.
Ich habe aber in dem Monat keine Beiträge abgeführt.
Freiwillig hätte ich allerdings den RV-Beitrag privat einzahlen können, was ich aber auch nicht gemacht habe.
Liebe Grüße
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