Gericht: Schwerbehinderte haben Recht auf Bewerbungsgespräch
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Gericht: Schwerbehinderte haben Recht auf Bewerbungsgespräch
von Leya am 22.02.2012 02:32Gericht: Schwerbehinderte haben Recht auf Bewerbungsgespräch
Behörden müssen schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Nur wenn ein Kandidat für die Stelle offensichtlich fachlich nicht geeignet sei, könne auf die Einladung verzichtet werden, teilte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit. Werde ein Schwerbehinderter nicht zum Vorstellungsgespräch gebeten, gebe dies Anlass zur Vermutung, dass er benachteiligt wurde. Dies müsse die Behörde dann widerlegen......
Behörden müssen schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Nur wenn ein Kandidat für die Stelle offensichtlich fachlich nicht geeignet sei, könne auf die Einladung verzichtet werden, teilte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit. Werde ein Schwerbehinderter nicht zum Vorstellungsgespräch gebeten, gebe dies Anlass zur Vermutung, dass er benachteiligt wurde. Dies müsse die Behörde dann widerlegen......
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