Lupus und Schwerbehindertenausweis - Rechtsweg lohnt sich
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Lupus und Schwerbehindertenausweis - Rechtsweg lohnt sich
von Leya am 26.11.2008 01:19Hallo,
ich bin gerade auf etwas gestoßen, was vielleicht doch dem einen oder anderen Mut macht (zumindest was den Behindertenausweis betrifft):
M142-Grad-der-Behinderung-bei-festgestelltem-Lupus-erythematodes-liegt
-bei-einem-durchschnittlichen-GdB-i-H-v--60-v-H-.php" target="_blank">http://www.ra-buechner.de/meldungen/
M142-Grad-der-Behinderung-bei-festgestelltem-Lupus-erythematodes-liegt-
bei-einem-durchschnittlichen-GdB-i-H-v--60-v-H-.php
....Grad der Behinderung bei festgestelltem Lupus erythematodes liegt bei einem durchschnittlichen GdB i.H.v. 60 v.H......Dabei weisen 82,6% der Anerkennungen durch das Versorgungsamt einen GdB von mindestens 50% und 33,7 % einen GdB von mehr als 80 % aus. Die Studie zeigt, dass sich der Rechtsweg
( Widerspruch, Klage ) bei Nichtanerkennung durch das Versorgungsamt durchaus lohnt.
( Widerspruch, Klage ) bei Nichtanerkennung durch das Versorgungsamt durchaus lohnt.
Gruß
Leya