SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??

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NiNoa

47, Weiblich

Beiträge: 428

SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??

von NiNoa am 06.03.2009 10:20

Hallo ihr Alle!

Habe gestern die Ablehnung meines Verschlimmerungs-Antrages erhalten. Mein 40%-Bescheid von Ende 07 wurde damit bestätigt und aus. Jetzt denke ich an einen Widerspruch, da ich auch weiß, dass lediglich die Unterlagen meiner Hausärztin angefordert wurden und weder der HÄM noch der R hinzugezogen wurden (trotz meiner Angaben).
Da wundert es mich dann nicht, dass meiner Bitte um Erhöhung (die mich insbesondere der 5 zusätzlichen Urlaubstage pro Jahr freuen würde) nicht stattgegeben wurde:rolleyes:.

Aber noch eine andere Frage: ich meine mal in diesem Beurteilungskatalog (MDK???) gelesen zu haben, dass allein die klare Diagnose SLE bereits die 50%-Marke ausmacht. Und diese Diagnose wurde ja erst im Februar 08 bei mir gestellt, konnte also in den alten Bescheid gar nicht einfließen. Und der Rest käme ja dann noch hinzu...

Kennt sich da jemand von euch aus?? Danke für Infos!

Und allerseits ein schönes Wochenende! LG, NiNoa

"Ich habe unter denen, die sich einer unerschütterlichen Gesundheit erfreuen, noch keinen getroffen, der nicht nach irgendeiner Seite hin ein bißchen beschränkt gewesen wäre; wie solche, die nie gereist sind." André Gide (1869-1951)

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sonne06

55, Weiblich

Beiträge: 2329

Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??

von sonne06 am 06.03.2009 10:30

Hallo,
ich kann nur mal von mir schreiben , wie es mir vor 2 Jahren erging .

dass lediglich die Unterlagen meiner Hausärztin angefordert wurden und weder der HÄM noch der R hinzugezogen wurden (trotz meiner Angaben).

Genau so haben sie es auch versucht .
Sie wollten mur einfach meine Behinderung von 70% und " G " einfach abrekennen .
Ich wäre gesund , so stand es in dem Brief .
Habe einfach meinen Arzt hinzugezogen und den Sachverhalt geschildert .
Er hat sofort eine Brief geschrieben , mit Unterlagen dazu .
Und siehe da , ich habe alles behalten , und sogar noch ne Entschultigung bekommen .;-)
Geht doch .
Man muß nur den richtigen Arzt haben .;-), der sich für einen Einsetzt .

glg von sonne06

GLG sonne06
"Cortison verleiht Flüüüüüüüügel "!
Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden.
Farbenspiel des Winds
Manchmal

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sungmanitu-...

-, Weiblich

Beiträge: 773

Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??

von sungmanitu-wakan am 06.03.2009 10:50

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.18.1.htm#kollagenosen

So steht das da nicht drin das man automatisch beim SLE 50 % bekommt. Voraussetzung sind neben den Beeinträchtigungen die dich von Gesunden unterscheiden eine entsprechend agressive Therapie mit entsprechenden Basismedis. Bei Azathioprin ist das so eine Sache, das ist manchen Gutachtern nicht agressiv genug. Endoxan, Cellcept und auch MTX zählen wohl auf jeden Fall dazu.
Widerspruch solltest du auf jeden Fall probieren und dabei genau aufschreiben was du für Einschränkungen hast.

http://lupuslive.yooco.de/beta/forum/t.1287495-schwerbehinderung_g.html - In diesen Thread hatte ich meinen Schriftwechsel mit dem Versorgungsamt reingestellt, u.a. die Einschränkungen aufgeführt. Vielleicht kannst du davon was gebrauchen.
Gruß Susanne

Erst habe ich gemerkt, daß es so ist -
und dann habe ich begriffen warum es nicht anders sein kann.
Und doch will ich das es anders wird!
Tucholsky

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anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??

von anniidol am 09.03.2009 11:54

Also ich denke automatisch bekommt man gar nichts. Man kann ja auch eine Krankheit haben und keine Beschwerden bzw. wenn die Beschwerden sich verbessern wird man auch ganz schnell runtergestuft. Also ich habe einmal direkt zurückgeschrieben weil die Angaben einfach falsch waren. Das Versorgungsamt hat das dann auch korrigiert. Am besten ist wenn du gleich selbst die wichtigsten Unterlagen beilegst.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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NiNoa

47, Weiblich

Beiträge: 428

Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??

von NiNoa am 10.03.2009 11:08

Danke für eure Infos!

Habe mich jetzt noch mal an meinen Facharzt gewandt und ihn um einen aktuellen Bericht gebeten, mit dem ich dann einen Widerspruch versuche. Grundsätzlich möchte ich nichts, was mir nicht zusteht. Aber andererseits könnten 5 Urlaubstage im Jahr massiv dazu beitragen, dass ich nicht so häufig krankgeschrieben sein müsste und das wäre ja fein. Herrje, das ist sie wieder: die brave Arbeitnehmerin...:rolleyes:!!

@susanne: werde mir deinen Thread mal gründlich anschauen. Danke!
@sonne06: habe vom Amt nur telefonisch erfahren, dass nicht genug "Dramatisches" von meiner HÄ geliefert worden wäre... Daher jetzt noch mal über den Facharzt (den sie wegen der zwei Arztbriefe, die ich beigefügt hatte, aber zugegebermaßen dooferweise aus einer guten Phase, gar nicht erst angefragt haben).

Mal abwarten, ob ich es innerhalb der vierwöchigen Frist auf die Beine bekomme.

Schöne Grüße, NiNoa

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Lupsi

54, Weiblich

Beiträge: 156

Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??

von Lupsi am 10.03.2009 11:20

Und immer daran denken: der Grad der Behinderung wird nicht an den Diagnosen gemessen, sondern ausschliesslich an den daraus resultierenden Einschränkungen im täglichen Leben für den Patienten. Die Bandbreite der Einschränkung ist bei der Vielseitigkeit des Lupus natürlich riesig und man kann das den Menschen beim Versorgungsamt gar nciht gründlich genug beschreiben... Und diese Einschränkungen werden auch aus den Arzrbriefen nicht zwingend deutlich....

Also immer hübsch Listen beifügen, aufgeschlüsselt nach Diagnose, welche Symptome dadurch, woran hindern oder wobei behindern Dich diese Symptome usw. usf., z. B.

. Diagnose
a. wie äußern sich die Beschwerden
b. Häufigkeit der Beschwerden
c. Begleiterscheinungen
d. Folgen / Einschränkungen

am Beispiel:

1. Ständiges Gefühl der Übermüdung
a. müde, matt, abgeschlagen
b. vormittags, mittags, nachmittags
c. Schwächegefühl, rasche Ermüdbarkeit
d. absolute Leistugnsinsuffizienz

Viel Erfolg

Lupsi

"Jeder sieht, was Du scheinst. Wenige fühlen, was Du bist..." Niccolo Macciavelli

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Kirschi

43, Weiblich

Beiträge: 10

Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??

von Kirschi am 14.03.2009 16:21

Ich hab da auch gleich noch ne Frage zum Ausweis. Ich habe ja einen lebenslänglichen mit GdB 60 bekommen.
Mittlerweile gehts mir natürlich so prächtig, das ich denke es ist besser den wieder zurückzugeben.Habe gehört das geht. Stimmt das??
Und wie siehts dann aus, wenns mich doch noch mal erwischt?Kann ich dann einenn neuen Beantragen oder gehts dann nicht mehr?
Wäre dankbar für jede Antwort.

LG

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Bsaza
Gelöschter Benutzer

Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??

von Bsaza am 14.03.2009 18:03

Hallo Kirschi,

super, daß es Dir heute so toll geht und hoffentlich bleibt es auch dauerhaft so!

Aber: Warum genau willst Du den Ausweis wieder hergeben, um notfalls den Papierkram von vorne zu beginnen?

Du MUSST den Ausweis ja nicht anwenden! Nach Erstfeststellung 20 % bin ich froh, jetzt 60 % zuerkannt bekommen zu haben mit "G" (weitere Erkrankungen kamen hinzu), aktiv benutzte ich den Ausweis auch noch nicht (habe GsD noch mein Autochen, auf welches ich aber auch angewiesen bin) - aber für die Steuererklärung z. B. ist er von Nutzen, wenn ich bedenke, was ich allein für Arzneimittel etc. bereits aus eigener Tasche gelöhnt habe und weiterhin muss.

Und NEIN, nur weil SLE (oder Verdacht SLE/LE/Kollagenose...) vorliegt, gibt es nicht automatisch 50 % GdB.

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??

von Leya am 15.03.2009 21:57

Mal abwarten, ob ich es innerhalb der vierwöchigen Frist auf die Beine bekomme.


Du kannst zur Fristwahrung einfach Widerspruch einlegen - ohne Begründung -.
(z.B. so:...gegen Ihren Bescheid vom ... Aktenzeichen .... erhebe ich hiermit Widerspruch.
Eine Begründung des Widerspruches folgt.
Ich bitte um Eingangsbestätigung.)

Dann erhälst Du sicher eine Eingangsbestätigung und die Aufforderung, den Widerspruch bis zum xx.xx.xxxx zu begründen.

Und wenn Du die Begründung bis zum xx.xx.xxxx noch nicht fertig hast, kannst Du auch um Verlängerung der Frist zur Begründung bitten (z.B. so: Die zur Begründung meines Widerspruches erforderlichen xy-Unterlagen stehen noch aus. Ich bitte daher um Verlängerung der Widerspruchsfrist bis zum xx.xx.xxxx. Um die Angelegenheit zu vereinfachen, erlaube ich mir, von einer Zustimmung Ihrerseites zur Verlängerung der Widerspruchsfrist bis zum xx.xx.xxxx auszugehen, sofern ich keine gegenteilige Nachricht erhalte...)

Dies war natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung.

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 15.03.2009 21:58.

NiNoa

47, Weiblich

Beiträge: 428

Re: SLE=automatisch mind. 50% Schwebi??

von NiNoa am 16.03.2009 14:05

Hi!

@leya: Danke für die Tips, ich nenne sie mal rechtsberatend-ähnlich;-). [Ich frage mich immer: heißt es Tips oder Tipps?? Tipss wohl kaum, dass hätte ich fast geschrieben:lol:]

Habe jetzt bis auf ein Dokument alles beisammen und werde den W wohl in dieser Woche einreichen. Will den Text dann gerne jederzeit auf Anfrage zur Verfügung stellen - habe ja schließlich auch immens von eurer Hilfe profitiert.

Feinen Tag, NiNoa

"Ich habe unter denen, die sich einer unerschütterlichen Gesundheit erfreuen, noch keinen getroffen, der nicht nach irgendeiner Seite hin ein bißchen beschränkt gewesen wäre; wie solche, die nie gereist sind." André Gide (1869-1951)

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