volle EM-Rente auf Zeit

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

volle EM-Rente auf Zeit

von Dani am 07.07.2010 19:19

Am 08.06.2010 habe ich meinen Rentenantrag abgeschickt. Bereits heute kam der Bescheid (mehr oder weniger).
Meine Erwerbsfähigkeit wäre auf Zeit voll eingeschränkt.
Wie lange weiß ich noch nicht. Muss denen noch meinen gewünschten Rentenbeginn mitteilen.
Entweder der Reha-Antrag gilt als Rentenantrag dann beginnt die Rente ab 1.1.2010 oder der Rentenantrag gilt, dann beginnt die Rente am 1.12.2010. Ich nehme natürlich ersteres.

Weiß gerade nicht, wie ich mich fühle.. Auf jeden Fall kann ich mir das ganze mit dem Arbeitsamt jetzt sparen (die haben sich immer noch nicht bei mir gemeldet, nachdem ich die ganzen Sachen zum medizinischen Dienst geschickt habe).

Auf jeden Fall freue ich mich, dass die Rentenversicherung so schnell war!! Hatte mit denen ja auch noch nie Probleme..

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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katarina

-, Weiblich

Beiträge: 325

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von katarina am 07.07.2010 20:05

Hallo Dani,
herzlichen Glückwunsch zur deine Rente,jetzt wirst du Zeit haben um dich zu sorgen,ich habe BU- rente bekommen und warte auf die Antwort bzg. dem Wiederspruch auf volle EMRente.
LG Katarina.

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Zwergnase1984

40, Weiblich

Beiträge: 14

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Zwergnase1984 am 07.07.2010 20:59

Hallo Dani,

von mir auch herzlichen Glückwunsch. Jetzt kannst du wirklich alles in Ruhe angehen lassen.

Ich habe morgen den Termin bei der RV bzgl. des EMR Antrages. Mal sehen....

Lieben Gruß Marion

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Dani am 07.07.2010 22:44

Habe eine Weile überlegt, ob ich mich über Eure Glückwünsche freue.. Aber ja, ich denke schon. Jetzt weiß ich, woran ich bin, mein Arbeitgeber auch und somit kann ich vielleicht "ruhiger" krank sein..
Also: Danke! :cool:

Auf jeden Fall bin ich begeistert von der schnellen Bearbeitung durch die Rentenversicherung.

Jetzt warte ich erstmal den endgültigen, "richtigen" Bescheid ab und dann muss ich wohl noch so Sachen wie Wohngeld und so beantragen. Aber das wird schon.

Liebe Grüße
Dani

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Muh

54, Weiblich

Beiträge: 115

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Muh am 07.07.2010 23:51

Hallo Dani auch von mir Glückwunsch ist bestimmt mal gut wenn du dich mal ohne Streß mit dem Arbeitsamt ausruhen kannst. Mal noch ne Frage 01.01.2010 verstehe ich(wegen Rehaantrag) aber warum 01.12.2010 wenn du erst am 08.06.2010 den Rentenantrag gestellt hast. Müsste dann nicht als Beginnvorschlag auch 08.06.2010(wegen Rentenantrag) kommen. Der 30.12.2010 fällt da ja völlig aus der Reihe. Oder verstehe ich da was falsch?
Alles Gute für Dich gruß Judith

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Dani am 08.07.2010 00:02

@Muh:
Danke!

Kleine Korrektur. Ich habe bereits am 19.05. die Rentenversicherung gebeten, mir den Antrag zu schicken. Das haben die jetzt ach als Antragsdatum genommen.

Müsste dann nicht als Beginnvorschlag auch 08.06.2010(wegen Rentenantrag)

Rentenbeginn ist immer am 1. eines Monats.

Bei einer befristeten Rente beginnt die Rente frühestens 7 Monate nach Antrag. Wäre also (ausgehend vom 19.05.2010), der 01.12.2010.

Da ich dann dadurch aber Nachteile hätte (bin ja von der KK ausgesteuert seit dem 17.05.2010), habe ich die Möglichkeit, meinen Rehantrag vom 30.06.2009 in einen Rentenantrag umzuwandeln. Somit wäre der Rentenbeginn bereits der 01.01.2010.

Liebe Grüße
Dani

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Muh

54, Weiblich

Beiträge: 115

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Muh am 08.07.2010 14:34

Hallo Dani hast du wie immer super erklärt-habe ich so noch nicht gewusst. Wenn wir dich nicht hätten.
Aber wieso ist dann die Krankenkasse so hinterher die Anträge zu begleiten?
Mal an meinem Beispiel: Bin seit Sept. 2009 krank u. habe im Februar den Rentenantrag gestellt. Ich würde nie zum MD vorgeladen. Habe irgendwann im ich glaube im April/Mai von der Krankenkasse angerufen u. sie teilten mir mit, das ihr MD laut Aktenlage mich nicht für arbeitsfähig hält und sie den Rentenantrag unterstützen u. dies auch dem Rententräger mitteilen. Weiterhin teilten sie mir mit, das ich ab jetzt keine Erklärungen gegenüber dem Rententräger ohne Rücksprache mit der KK führen darf. (Als Bsp. Rücknahme des Rentenantrags). Dabei geht es wohl hauptsächlich. um Verrechnungsansprüche bei einer Genehmigung der Rente bzw. Rückzahlung Krankengeld. Wenn es also heißt die
EU Rente kann frühstens 7 Monate nach Antragstellung gezahlt, dann heißt das ja in meinem Fall frühstens August/September. Muss ich dann der Krankenkasse das Krankengeld von Anfang der Krankengeldzahlung zurückzahlen obwohl ich doch erst (wenn es überhaupt klappt) ab
September Rente bekomme? Hoffe ich habe meine Frage nicht zu verwirrend erklärt. Falls das lieber ein eigenes Thema sein soll kannst du es ja verschieben. PS wollten wir nicht mal ne Umfrage machen wie viel Leute hier im Forum EU Rente bekommen und wie viel nicht mehr arbeitsfähig sind aber trotzdem keine Rente bekommen usw.
LG Judith

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Micky am 08.07.2010 14:41

Hallo, liebe Dani,

ich kann mir sehr gut vorstellen, wie es dir ging, als der Bescheid da war. Erinnere dich an meine ambivalenten Gefühle, als es bei mir soweit war. :#:
Aber wie ich, so weißt du ja noch besser, dass es so richtig ist und es letztlich zumindest derzeit nicht anders geht. Nun kannst du erst mal zur Ruhe kommen und musst dir darüber keine Gedanken machen.

Habe ich richtig herausgelesen, dass die Rente befristet wurde?

Gruß Micky

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Dani am 08.07.2010 14:46

Hallo Judith,

Aber wieso ist dann die Krankenkasse so hinterher die Anträge zu begleiten?

Naja, die wollen natürlich kein Geld mehr zahlen. Und wenn Du Rente bekommst, dann brauchen Sie die kein Krankengeld mehr zu zahlen.

Muss ich dann der Krankenkasse das Krankengeld von Anfang der Krankengeldzahlung zurückzahlen obwohl ich doch erst (wenn es überhaupt klappt) ab
September Rente bekomme?

Die Rentenversicherung würde dann mit der Krankenversicherung verrechnen. Du bekommst davon nix mit. Wenn Du mehr Krankengeld bekommen hast als die Dir zustehende Rente, dann musst Du den Mehrbetrag auch nicht an die Krankenkasse zurückzahlen. Da hatte ich auch mal einen Paragraphen dazu.. finde ihn nur gerade nicht.

Weiterhin teilten sie mir mit, das ich ab jetzt keine Erklärungen gegenüber dem Rententräger ohne Rücksprache mit der KK führen darf.

Gut, dass Du das erwähnst. So ein Schreiben habe ich ja auch von meiner Krankenkasse... Da muss ich ja mal anrufen, bevor ich den Schriebs an die Rentenversicherung zurückschicke. Ich bin zwar schon ausgesteuert, aber die würden ja dann das Geld von der Rentenversicherung vom 1.1.-17.5. zurück bekommen.


PS wollten wir nicht mal ne Umfrage machen wie viel Leute hier im Forum EU Rente bekommen und wie viel nicht mehr arbeitsfähig sind aber trotzdem keine Rente bekommen usw.

Stimmt.. Muss ich mir gleich mal notieren. Und mir Antwortmöglichkeiten überlegen. Danke für die Erinnerung!

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Micky am 08.07.2010 14:49

@Muh
Ich weiß nicht, ob deine Fragen explizit an Dani gingen. Ich würde gern das ein oder andere beantworten, wenn ich darf.

Aber wieso ist dann die Krankenkasse so hinterher die Anträge zu begleiten?

Laut Aussage meiner KK ist Krankengeld nur eine vorübergehende Leistung, bis du wieder arbeitsfähig bist. Ist also sicher, dass du nicht mehr arbeitsfähig sein wirst, gibts auch kein Krankengeld (eigentlich). Die KK zahlt dennoch weiter, bis du Rente bekommst. Natürlich sind die aber daran interessiert, ihr Geld wieder zurück zu bekommen, ist ja verständlich.

Weiterhin teilten sie mir mit, das ich ab jetzt keine Erklärungen gegenüber dem Rententräger ohne Rücksprache mit der KK führen darf. (Als Bsp. Rücknahme des Rentenantrags). Dabei geht es wohl hauptsächlich. um Verrechnungsansprüche bei einer Genehmigung der Rente bzw. Rückzahlung Krankengeld.

Stimmt genau. Würdest du die Rente ablehnen, könnte die KK das Krankengeld nicht mehr mit der Rente verrechnen.

Ich würde nie zum MD vorgeladen. Habe irgendwann im ich glaube im April/Mai von der Krankenkasse angerufen u. sie teilten mir mit, das ihr MD laut Aktenlage mich nicht für arbeitsfähig hält

Da laut Aktenlage entschieden werden konnte, ist eine Begutachtung durch den MDK nicht mehr notwendig.

EU Rente kann frühstens 7 Monate nach Antragstellung gezahlt, dann heißt das ja in meinem Fall frühstens August/September. Muss ich dann der Krankenkasse das Krankengeld von Anfang der Krankengeldzahlung zurückzahlen obwohl ich doch erst (wenn es überhaupt klappt) ab September Rente bekomme?

Nein, das denke ich nicht. Bis zum Rentenbeginn warst du doch krankgeschrieben.

Gruß Micky

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