rote hand brief zu benlysta

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Carmina

47, Weiblich

Beiträge: 177

Re: rote hand brief zu benlysta

von Carmina am 22.04.2012 10:00

Nee, hat er nicht. Beim 1. Mal aber auch schon nicht.
Und jetzt will er es nicht mehr machen....zu groß das Risiko, das mehr passiert.

Blöd ist nur, dass wir ansonsten mit allen gängigen Mittelchen durch sind. Entweder keine Wirkung oder zu viele Nebenwirkungen.
Mal sehen was als nächstes kommt......!

VG Carmina

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: rote hand brief zu benlysta

von Leya am 22.04.2012 23:33

@ Carmina

Nee, hat er nicht.

Das ist ja ein Ding.

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: rote hand brief zu benlysta

von Renate am 23.04.2012 08:46

Und jetzt will er es nicht mehr machen....zu groß das Risiko, das mehr passiert.

Hallo Carmina, das finde schade und mit Vorkehrungen wäre es vielleicht doch gar nicht so verlaufen. Gut wenn er jetzt Angst hat das mit dir in seiner Praxis zu machen, dann könnte es doch in der Klinik stationär unter Vorkehrungen vielleicht nochmal versucht werden.

Alles Gute für dich.

LG Renate

Antworten Zuletzt bearbeitet am 23.04.2012 08:47.

Carmina

47, Weiblich

Beiträge: 177

Re: rote hand brief zu benlysta

von Carmina am 24.04.2012 09:21

Ja, das wäre vielleicht tatsächlich eine Möglichkeit. Mmh!
Ichwerde es mal ansprechen.

Danke Euch!

VG

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sungmanitu-...

-, Weiblich

Beiträge: 773

Re: rote hand brief zu benlysta

von sungmanitu-wakan am 08.05.2012 11:23

Hier gibt es neue Veröffentlichungen zu Benlysta:

https://www.iqwig.de/index.1450.html?random=26da42


Gruß Susanne

Erst habe ich gemerkt, daß es so ist -
und dann habe ich begriffen warum es nicht anders sein kann.
Und doch will ich das es anders wird!
Tucholsky

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: rote hand brief zu benlysta

von Leya am 08.05.2012 19:25

Danke, Sungmanitu-Wakan.

02.05.2012 Belimumab bei Lupus: Zusatznutzen ist nicht belegt Hersteller legt keine für die Nutzenbewertung relevanten Studien vor .......Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.....

https://www.iqwig.de/index.1450.html?random=dfbd32

Da darf man ja auf den weiteren Verlauf gespannt sein.


Gruß

Leya

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