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Lanka

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Re: Weihnachtsgeschenk Eurer Apotheke

von Lanka am 10.12.2008 16:33

Hallo, bei uns gibt es am Nikolaustag immer etwas.

Dieses Jahr sollte es wohl praktisch sein:



Die Werbeaufschrift überlebte den ersten Spülgang leider nicht.

Liebe Grüße
Lanka

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Lanka

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Re: arbeit und lupus?

von Lanka am 14.11.2008 17:14

Also, als der Lupus aktiv wurde, hatte ich eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit von einem Jahr. Allerdings liegt bei mir auch eine Organbeteiligung vor. Ich habe dann einen Antrag auf teilweise Erwerbsunfähigkeit gestellt und gleichzeitig meine Tätigkeit von Vollzeit auf 27,5 Std./Woche reduziert. Da ich im Öffentlichen Dienst beschäftigt bin habe ich dort natürlich viele Instrumente, derer ich mich bedienen kann (Schwerbehindertenvertretung etc.). Die Schwerbehinderung wurde mit 70 v. H. anerkannt und die Rente hatte ich nach ca. 4 Monaten durch. Seit dem arbeite ich nur noch 22 Std./ Mo.-Do. und ich kann nur sagen: Gott sie dank. Ich kann mir gar nicht mehr vorstellen, wie ich Vollzeit arbeiten sollte. Gegen Mittag erreiche ich meinen Tiefpunkt und bin dann froh erst einmal mit meinem Hund 1 1/2 Stunden spazieren zu gehen. Danach brauche ich einen Mittagsschlaf. So kann ich Abends am Leben noch teilnehmen.

Mein Arbeitgeber hat mir zudem einen streßfreien, leidensgerechten Arbeitsplatz eingerichtet. Erst dachte ich ja, na, nun wirst auf`s Abstellgleis gebracht. Aber jetzt, nach 2 Jahren muss ich sagen: Danke. Ich kann am Arbeitsleben noch teilnehmen, finde dort Abwechslung und verdiene neben der Rente noch Geld. Besser kann ich es nicht haben. Aber ich glaube, diesbezüglich habe ich auch einen kulanten Arbeitgeber. In der Privatwirtschaft wäre ich wahrscheinlich arbeitslos.

Liebe Grüße
Lanka

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Lanka

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Re: Kampf um Cellcept

von Lanka am 14.11.2008 15:04

Über den noch laufenden Widerspruch hat meine Ex-Krankenkasse bis heute noch nicht entschieden. Das Wort für diesen Verein wird leider von meiner Tastatur nicht angenommen ...


Hallöchen,
nach nunmehr einem halben Jahr ist meiner Billig-Krankenkasse keine Ausrede mehr eingefallen. Sie hat letzte Woche dem Widerspruch abgeholfen und wird mir nun meine verauslagten Kosten erstatten.:D

Warum nicht gleich so!! Aber wahrscheinlich geht die Taktik in vielen Fällen auf, die Versicherten durch Zeitablauf madig zu machen...

Für mich geht auf jeden Fall ein stressiges Jahr dem Ende entgegen und ich sehe jetzt wieder positiv in die Zukunft.

Ein kleiner Trost verbleibt mir auf jeden Fall: Diese Krankenkasse wird es mit Ablauf des 31.12.2008 nicht mehr geben. Da trinke ich dann einen drauf (aber keinen Alkohol ;-)).

Liebe Grüße
Lanka

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 14.11.2008 15:05.

Lanka

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Re: regelverschiebung durch medis?

von Lanka am 14.11.2008 14:54

Ich habe nur Probleme, wenn Cortison eingesetzt wird. Dann kommt die Mens alle vierzehn Tage *stöhn*.:rolleyes:

Liebe Grüße
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Re: Weihnachtswichteln - Es geht los!

von Lanka am 11.11.2008 08:22

Super Idee!
Ich möchte auch gerne mitmachen Adresse ist unterwegs.

Liebe Grüße
Lanka

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Re: Alles Gute zum Geburtstag, Monique und Zaubermaus!!!!

von Lanka am 21.10.2008 11:41


Alles Gute ihr Zwei!!

Liebe Grüße
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Lanka

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Re: Stundenreduzierung erst nach Gewährung der EMR???

von Lanka am 19.10.2008 20:04

Hallo PinkeMary,

du kannst dir von der Beratungsstelle der Rentenversicherungsträger bereits die Information zum Hinzuverdienst geben lassen, in der Annahme, dem EU-Rentenantrag wird stattgegeben. Nach den Sozialgesetzbuch besteht eine Beratungs- und Auskunftspflicht. Meist erhälst du dann einen Entwurf eines Rentenbescheides mit allen Angaben.

Du hast ja einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt. Dies beinhaltet auch gleichzeitig die Überprüfung der teilweisen Erwersunfähigkeit. Das bedeutet, man kann noch zwischen 3 bis unter 6 Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Die Rentenversicherung wird nur feststellen, ob du teilweise Erwerbsunfähig oder Erwerbsunfähig bist. Eine Festlegung einer genauen Stundenzahl bei der teilweisen EU wird nicht erfolgen.

Also größtes Hindernis ist somit der Hinzuverdienst. Wie Dany bereits erwähnt hat, ist dieser bei jeden durch die Entgeltpunkte verschieden. Sobald du aber deine im jeweiligen Jahr gültige Hinzuverdienstgrenze weißt, kannst du unbedenklich auch die Stundenzahl reduzieren. Wichtig: Maßgeblich bei der Ermittlung des Hinzuverdienstes ist dein sozialversicherungspflichtiger Bruttoverdienst. Zu beachten ist weiterhin, dass du die Hinzuverdienstgrenze zweimal im Jahr bis zum doppelten der Hinzuverdienstgrenze überschreiten darfst. Dies geschieht in den meisten Fällen bei Lohnerhöhungen oder Weihnachtszuwendungen. Wenn du tarifrechtlich bezahlt wirst, z. B. Öffentlicher Dienst, dann kann es schon einmal vorkommen, dass man die Hinzuverdienstgrenze mehrfach überschreitet. Also Vorsicht!!
Das kannst du auch an dem Beispiel von Dany erkennen.

Ich hatte meinen Antrag im November 2005 gestellt. Gleichzeitig hatte ich meine Arbeitszeit von damals 38,5 Std. auf Teilzeit 27,5 Std. reduziert, weil ich die Hinzuverdienstgrenz kannte.

Da ich leider nicht erlesen konnte, ob du in der Privatwirtschaft oder im Öffentlichen Dienst beschäftigt bist, schreibe ich mal noch nichts zum Thema Informationspflicht an den Arbeitgeber. Trotzdem nur hier der Hinweis: Solltest du nach tarifrechtlichen Bestimmungen beschäftigt sein, so schaue bitte einmal dort nach. Es gibt auch dort viele Fußangeln...

Und jetzt drücke ich dir ganz feste die Daumen, dass über deinen Antrag schnell entschieden wird.

LG
Lanka

Liebe Grüße
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Re: Kampf um Cellcept

von Lanka am 19.10.2008 17:52

@mmair: Vielen Dank für deine Glückwünsche.
Zu deinen Fragen:

Wenn ich fragen darf aus welchem grund ist für dich das Cellcept verordent? Meines wissens ist das im fall einer Nierenbeteilung (das nicht mit Endoxan behandelt kann, bzw. auch Azathoprin, oder Cyclsporin ?MTX) behandelt kann.

Ich leide an Lupus nephritis und wurde anfänglich mit Azathoprin behandelt. Dies führte jedoch zu einer Unverträglichkeit. Endoxan kommt für mich, aufgrund eines kürzlich aufgetretenden Blasenleidens, nun nicht mehr in Betracht.

Zu dem windigen Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes zu Verordnung im Off-Labe-Use und den Sichtweisen findet sich ein guter Aufsatz hier:
http://www.graefe-portal.de/fileadmin/documents/publications/02.10.2007_-_GRAEFE-Publikation_-_Off-Label-Use_in_der_hoechstrichterlichen_Rechtssprechung.pdf


Da sich der behandelnde Arzt bei nicht zugelassenen Medikamenten auf glattem Boden bewegt, gibt es immer mehr Ärzte, die sich absichern. Ansonsten können die Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. die Krankenkassen die Ärzte in Regreß nehmen. Bei uns hier ist es in der Klinik bei einem anderen Arzt zu einem solchen Verfahren gekommen, so dass mein verordnender Arzt natürlich sensibilisiert ist.
Im Netz finden sich bereits Muster-Verordnungen für Off-label-use-Verfahren, hier mal als Beispiel:
http://www.kvhh.net/public/media/Dokumente/hauptnavigation/publikationen/telegramme/telegramm16_anlage1.pdf

@susanne36: Da kann ich nur sagen, Glück gehabt. Naja, hatte ich ja auch drei Jahre.;-) Ich drücke dir die Daumen, dass du das Cellcept weiterhin verordnet bekommst!

LG
Lanka

Liebe Grüße
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Vortrag LE, Wilhemshaven, 28.10.2008

von Lanka am 18.10.2008 19:10

Hallo,
am 28.10.2008
referiet Priv. Doz. Dr. med. Schleifer, Chefarzt des Inneren Medizin des St.-Willehad-Hospitals in Wilhemshaven, über LE.

Sie beginnt um 19:30 Uhr im Gorch-Fock-Haus in Wilhelmshaven


LG
Lanka

Liebe Grüße
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Lanka

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Kampf um Cellcept

von Lanka am 18.10.2008 19:01

Hallo, so, nachdem ich den Weg hierher gefunden habe, möchte ich von meinem Kampf um Cellcept berichten. Vielleicht können sich einige noch von euch erinnern: Anfang Mai hat meine Ex-Krankenkasse mir nach drei Jahren stillschweigender Duldung (die haben es gar nicht bemerkt, Krankenkasse sowie Kassenärztliche Vereinigung) die Genehmigung für Cellcept verweigert.
Die Ablehnung kam mittels einfachem Brief, ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Dieser Brief stellte nach dem Sozialgesetzbuch jedoch einen ablehnenden Verwaltungsakt dar.
Da ich aufgrund meines Berufes in diesem Segment nicht unkund bin, habe ich sofort Widerspruch eingelegt. Damit begann dann die Schlammschlacht. Da sich die Billig-Krankenkasse anscheinend keiner gelernten Sozialversicherungsfachangestellten bedient, waren die schriftlichen und mündlichen Auskünfte einfach in Worten nicht zu beschreiben.

Hierzu eine „kleine“ Vorgeschichte:

Meinen Antrag hatte ich im April gestellt, mit dem Hinweis Eilbedürftig, da laufende Therapie. Dieser Antrag wurde dann erst einmal nicht angerührt. Auf meine Erinnerung hin, wurde dann mal so l a n g s a m der Medizinische Dienst eingeschaltet. Ja, und was soll ich sagen: Es kam zu der obig erwähnten Ablehnung. :-( Bevor ich Widerspruch eingelegt habe, habe ich zunächst versucht einen anderen Weg einzuschlagen und den „Geschäftsführer“ direkt kontaktiert. Eigentlich in dieser Branche nicht üblich, aber dort: Er hat sich nie geäußert. :evil: Dafür wurden mir inkompetente Mitarbeiter telefonisch auf den Hals gehetzt. Ich habe dann meine Anliegen an den Geschäftsführer in einen Widerspruch umgewandelt.

Und was passierte darauf hin? Man glaubt es doch gar nicht. Die dortigen Sachbearbeiter zögerten das Verfahren nochmals in die Länge und erließen einen erneuten Verwaltungsakt. Diesmal mit Rechtsbehelfsbelehrung. Auf meine Frage hin, was das nun soll, schließlich hätten sie ja nach dem Sozialgesetzbuch doch schon einen Verwaltungsakt erlassen bekam ich zur Antwort „nee, dass war nur ein Informationsschreiben“. :rolleyes: Mir bogen sich die Fußnägel. Nun hatten wir ja bereits Juni.
Der Hinweis des MDK, dass aus medizinischer Sicht ein Therapieabbruch oder eine Therapieumstellung aufgrund der unbekannten Folgen kritisch zu bewerten sei, wurde schlicht weg von der Krankenkasse überlesen. Begründet wurde die Ablehnung mit dem viel zitierten Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes für Off-label-use-Verfahren.
Schublade auf, rein, Schublade zu. Wird schon passen. Einzelfälle gibt es nicht!

Also habe ich die Krankenkasse wieder angeschrieben, dass sie meinen bereits schriftlich niedergelegten Widerspruch gegen ihr Infoschreiben weiterhin als Widerspruch gegen ihren Verwaltungsakt deuten sollten.

Wieder versuchte mich dann ein Mitarbeiter der Krankenkasse telefonisch von meinem Vorhaben abzubringen. Letztendlich fühlte ich mich nach diesem Anruf indirekt bedroht. Zitat:“ Wer den Finger in die Wunde legt, der hat mit den Folgen zu rechnen“. Übersetzung: Hätte sie den Antrag nicht gestellt, wäre es nicht aufgeflogen und ihr Arzt hätte ruhig weiterverordnen können. Hallo???
Zitat: „Ja, und wo wir schon gerade dabei sind, man müsste überhaupt einmal prüfen, ob die Kosten der letzten drei Jahre von dem Arzt nicht zurückzufordern sind. Schließlich lag ja keine Genehmigung vor.“ Übersetzung: Versicherte halt jetzt mal die Füße still, sonst gehen wir noch an deinen Arzt ran.

Ich habe mich aber trotzdem nicht abschrecken lassen und meinen Widerspruch aufrechterhalten. Für die nächste Verordnung habe ich mir ein Privatrezept ausstellen lassen und die Kosten im Widerspruchsverfahren geltend gemacht.:-/

Gleichzeitig habe ich aber auch meine Konsequenzen gezogen. Mit dem MDK-Gutachten bin ich zu einer anderen Krankenkasse und habe mich dort beraten lassen. Im Vorgespräch wurde mir dann vermittelt, dass ich dort gute Chancen zur Übernahme der Kosten hätte. Ich nahm also zum Oktober einen Kassenwechsel vor. Und was soll ich euch sagen? Pünktlich zum 01.10.2008 hatte ich auch von dieser Kasse die Ablehnung im Briefkasten. Na, Servus.:'(

Da ich mich nun jedoch für eine Krankenkasse Vorort entschieden habe, konnte ich sofort handeln. Diese hat sich mit der Bezirksverwaltung in Verbindung gesetzt. Innerhalb von einer halben Stunde hatte ich den zuständigen Mitarbeiter am Telefon. Auf meine Frage hin, warum die neuen medizinischen Erkenntnisse (ich war im September für ein paar Tage stationär) nicht mit in die Beurteilung mit eingeflossen sind und welche Alternative mir die Krankenkasse denn bieten möchte, wenn meine Ärzte einen Einsatz von Endoxan bei mir ablehnen, konnte er mir nicht beantworten. Er war jedoch sehr hilfsbereit und hat eingesehen, dass hier eine erneute Begutachtung durch den MDK angezeigt schien. Mein nächster Arzttermin mit der Entscheidung über den weiteren Therapieverlauf datierte zum 15.10..

Und nun kommt es: ICH HABE SIE, DIE GENEHMIGUNG! Diese Krankenkasse hat es geschafft, innerhalb von nur sechs Tagen über meinen Widerspruch zu entscheiden und dass positiv. Ich gucke immer wieder dieses Schreiben an und kann es einfach nicht glauben. :D

Über den noch laufenden Widerspruch hat meine Ex-Krankenkasse bis heute noch nicht entschieden. Das Wort für diesen Verein wird leider von meiner Tastatur nicht angenommen ...:cool:

Sorry, aber nun sind meine Ausführungen doch etwas länger geworden.

Liebe Grüße
Lanka

P.S.: Übrigens, die eingelegte Dienstaufsichtbeschwerde beim Bundesversicherungsamt hat nichts ergeben. Die haben sich natürlich auf das BSG-Urteil gestützt. Weiterhin habe ich die Patienntenbeauftragten der Bundesregierung eingeschaltet. Von dort erhalte ich immer nur Zwischennachrichten wegen Arbeitsüberlastung. Aber diesbezüglich bleibe ich am Ball. Das BSG-Urteil darf einfach kein Grundsatzurteil bleiben!!

Liebe Grüße
Lanka

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