Konsumierende Erkrankung
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Re: Konsumierende Erkrankung
von wolfskind am 29.03.2011 12:08also ich war inzwischen beim gutachten. alles gut gelaufen. sie hat erkannt dass es durch den lupus kommt und hat sogar selbst noch gesagt "außerdem machen ihre medikamente ja auch nebenwirkungen".
jetzt gibt es aber ein neues problem. die kasse (privat) zahlt meine astronautenkost nicht.
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Renate
Gelöschter Benutzer
Re: Konsumierende Erkrankung
von Renate am 29.03.2011 12:21Haben die einen Grund genannt warum das nicht übernommen wird ? Kenn mich zwar jetzt mit der privaten nicht so aus, aber wenn man es nachgewiesener Weise benötigt, die Nahrung ist wahrscheinlich ja nicht billig, wie soll man das sonst bezahlen.
Re: Konsumierende Erkrankung
von wolfskind am 29.03.2011 12:26ich habe leider das schreiben nicht. (mutter) aber mir wurde sogar das quensyl abgelehnt (!).
ja die kost ist schon ziemlich teuer. 24 stück kosten 100€. und das reicht für 12 tage.
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Renate
Gelöschter Benutzer
Re: Konsumierende Erkrankung
von Renate am 29.03.2011 12:32Ja das ist schon teuer dann und es reicht auch nur so lange wenn du halt am Tag nur zwei von den Flaschen trinkst.
Das Quensyl auch, aber es kann doch nicht sein, dass ein privatversicherter alles selber zahlt bezw. das dann nicht mehr zurückerstatttet bekommt.
Den Grund müsste man halt wissen und dann kann man widersprechen.
Re: Konsumierende Erkrankung
von wolfskind am 29.03.2011 12:39so ich weiß es jetzt. da steht "ist nur erstattungsfähig wenn eine diagnose nach der ausnahmeliste vorliegt"
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: Konsumierende Erkrankung
von wolfskind am 29.03.2011 13:41ich möchte z. zt. nicht zu meiner ärztin (aus gründen, die ich hier nicht näher darlegen möchte), sondern erst in zwei, drei wochen.
muss ich gegen die entscheidung der kk in irgendeiner frist widerspruch einlegen? in welcher frist? wer muss das machen (- bin privat versichert über meine eltern-)?
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Re: Konsumierende Erkrankung
von Leya am 29.03.2011 13:54@ wolfskind
Du weißt es ja schon - hier deshalb nur für den einen oder anderen Interessierten - hier die Ausnahmeregelungen für die Verordnung.
Ob und in welcher Frist gegen die Entscheidung der KK Widerspruch eingelegt werden muss und ggf. von wem, weiß ich leider nicht. Ich hoffe, dass vielleicht ein LLler Bescheid weiß.
Gruß
Leya
Re: Konsumierende Erkrankung
von Esther am 29.03.2011 19:59was gibt es dann eigentlich für alternativen statt der nun nicht mehr bezahlten kost ??
aja - ich gratuliere dir recht herzlich --- zum gut gelaufenen gutachtertermin !
Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Re: Konsumierende Erkrankung
von wolfskind am 29.03.2011 20:13keine? ich kann ja nicht mal alles essen und durch dsa sjögren ist eh erschwert. und da ist diese trinknaherung genau richtig. außerdem gibt es die kost ja auf rezept. man muss die kasse nur dazu bringen zu zhalen
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Re: Konsumierende Erkrankung
von wolfskind am 30.03.2011 16:22weiß das keiner? muss ich jezt widerspruch einlegen? oder reicht es wenn die ärztin die verordnung anders nennnt und zb rückdatiert?
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