Begutachtung wegen Hinzuverdienst?

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Begutachtung wegen Hinzuverdienst?

von Micky am 18.10.2011 07:45

Liebe Lupis,

mit der Überschrift zu diesem Thema hab ich mich gerade etwas schwergetan. Darum hier die Erläuterung:

Ich könnte einen 400-EUR-Job bekommen, der einfach nur perfekt wäre. Es handelt sich um kleine Buchhaltungssachen, die ich zum großen Teil sogar von zu Hause erledigen und so einteilen könnte, wie es der Lupus zulässt. Es wäre auch nicht täglich was zu tun und wenn, dann vlt. 1, maximal 2 Stündchen am Stück. Wie es mir halt möglich ist.

Ich würde das sooo gern machen, habe aber Angst um meine Rente. Natürlich überschreite ich mit den 400 EUR nicht die zulässige Hinzuverdienstgrenze. Aber könnte man nicht auf die Idee kommen, meine Erwerbsfähigkeit ist wieder gut und ich muss zum Gutachter? Würde mir die Rente gemindert, hätte ich nämlich wirklich ein Problem.
Ich möchte den Job nicht vorrangig wegen des Geld, wäre aber bei Rentenkürzung darauf angewiesen. Allerdings bin ich gar nicht in der Verfassung, täglich bzw. regelmäßig zu arbeiten bzw. Termin einzuhalten. Meine Kollagenose ist, was das Befinden angeht, immer noch völlig unberechenbar. :/

Habt Ihr Erfahrungen in dieser Richtung gemacht? Was könnt Ihr mir raten?

Gruß Micky

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Fiete_Appel...

54, Weiblich

Beiträge: 540

Re: Begutachtung wegen Hinzuverdienst?

von Fiete_Appelschnut am 18.10.2011 11:23

Erfahrungen in die Richtung habe ich nicht, aber ich würde es trotzdem machen.

Wenn jeder der zur Rente was hinzuverdient (und sogar noch innerhalb der Grenze liegt) arbeitsfähig wäre, dann wäre die Möglichkeit des Hinzuverdienstes ja obsolet.

Gedanken würde ich mir als Arbeitgeber machen, wenn das hinzuverdiente Einkommen die Grenze überstiege.

Selbst wenn du zu einer erneuten Untersuchung gebeten würdest, wäre dein Gesundheitszustand je immer noch objektiv feststellbar der, dass du nicht arbeitsfähig bist. Wozu machst du dir denn Gedanken?
Notfalls kannst du dann den Job immer noch aufgeben.

Mein Rat: Mach es! Du hast Lust dazu und dann fühlst du dich bestimmt auch seelisch besser.

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Sonnenschein
Gelöschter Benutzer

Re: Begutachtung wegen Hinzuverdienst?

von Sonnenschein am 18.10.2011 17:25

Micky,
ich würde es nicht tun, wenn Du auf die Rente angewiesen bist, lass lieber die Finger davon. Auch wenn sich die Gesetzte
mit dem hinzuverdienst geändert haben, Du weißt nie, an welchen Gutachter Du mal landest. Und dann heißt es womöglich,
ein paar Stunden können Sie ja noch arbeiten, dann gibt es womöglich nur noch eine Teilrente und dann?. Man kann sich auch
anderweitig beschäftigen.
Gruß Sonnenschein

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Begutachtung wegen Hinzuverdienst?

von Micky am 19.10.2011 08:34

Hallo,
ich danke euch für eure Antworten. Muss mal schauen, wie ich mich da entscheide.

Gruß Micky

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Begutachtung wegen Hinzuverdienst?

von Renate am 19.10.2011 12:41

Hallo Micky,

Ich könnte einen 400-EUR-Job bekommen, der einfach nur perfekt wäre. Es handelt sich um kleine Buchhaltungssachen, die ich zum großen Teil sogar von zu Hause erledigen und so einteilen könnte, wie es der Lupus zulässt. Es wäre auch nicht täglich was zu tun und wenn, dann vlt. 1, maximal 2 Stündchen am Stück. Wie es mir halt möglich ist.

ich würde das tun und sehe da keine Gefährund deiner vollen Rente. Du würdest nur ein bis höchstens zwei Stunden jeweils arbeiten und auch nur wenns geht, also ohne feste Anfangszeiten etc. und auch nur unter drei Stunden jeweils und bist damit nicht plötzlich für Teilzeitarbeit einsetzbar, da müsstest du schon über drei Stunden jeweils liegen und schaffen. Die Hinzuverdienstgrenze hälst du obendrein auch noch ein, also ich sehe da kein Problem.
Und wenn du es so gerne möchtest und es dir Freude bereiten würde, dann tut es dir sicher auch seelisch gut. War jetzt deine Rente nicht sogar schon unbefristet, also auf Dauer ?

LG Renate

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Begutachtung wegen Hinzuverdienst?

von Micky am 19.10.2011 13:56

Hallo Renate,

stimmt, meine Rente ist unbefristet. Aber ich nehme an, dass da vielleicht trotzdem alle paar Jahre mal ein Gutachten gefordert wird, oder?
Ich hätte wirklich große Lust auf diese Aufgabe und bessere Bedingungen gibt es ja gar nicht, ge.

Gruß Micky

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Sonnenschein
Gelöschter Benutzer

Re: Begutachtung wegen Hinzuverdienst?

von Sonnenschein am 19.10.2011 14:18

Hallo Micky,
Eine zeitliche Befristung ist maximal dreimal hintereinander möglich, danach ist EM-Rente auf Dauer zu bewilligen.
Allerdings kann die Rentenversicherung, unabhängig von der Bewilligung auf Dauer eine Überprüfung vornehmen,
ob die Voraussetzungen für den Bezug der EM-Rente noch vorliegen. Ich würde also etwas vorsichtig sein, denn auch
bei einem 400,00 Euro Job erhält die Krankenkasse eine Mitteilung. Und Krankenkassen und BFA (RV) arbeiten
eng zusammen.
Gruß Sonnenschein

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Begutachtung wegen Hinzuverdienst?

von Renate am 19.10.2011 16:57

Ich hätte wirklich große Lust auf diese Aufgabe und bessere Bedingungen gibt es ja gar nicht, ge

Also ich würde es dann machen, du liegst wie gesagt mit der 1 Stunde bis höchstens 2 Stunden jeweils unter den drei Stunden, es kann dich deshalb niemand nun plötzlich als richtig arbeitsfähig einstufen aus diesem Grund, so denke ich.

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Begutachtung wegen Hinzuverdienst?

von Micky am 19.10.2011 21:13

Hallo Sonnenschein,
meine Rente ist seit Anbeginn unbefristet.

Allerdings kann die Rentenversicherung, unabhängig von der Bewilligung auf Dauer eine Überprüfung vornehmen, ob die Voraussetzungen für den Bezug der EM-Rente noch vorliegen. Ich würde also etwas vorsichtig sein,

Genau. In diese Richtung gehen meine Befürchtungen.




Gruß Micky

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anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Begutachtung wegen Hinzuverdienst?

von anniidol am 24.11.2011 22:56

Also ich  verstehe wie du dich fühlst aber mal im Ernst: die erlauben dir auf 400 € Basis zu arbeiten, also warum sollten sie dir daraus dann einen Strick drehen können ? Sind an die Hinzuverdienstgrenzen denn Bedingungen geknüpft ? Außerdem: müßtest du das dann melden ? Erfähren die das überhaupt bei der Rentenversicherung ?

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

Antworten Zuletzt bearbeitet am 24.11.2011 23:04.
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