KK Verweigert Krankengeld

Erste Seite  |  «  |  1  |  2 [ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Älteste Beiträge zuerst ]


Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: KK Verweigert Krankengeld

von Leya am 27.03.2012 22:01

Hallo Melli,

jetzt haben sich unser beider Beiträge überschnitten.

Ich persönlich würde in dieser Angelegenheit bei der Abwägung Sozialverband / Rechtsanwalt einen Rechtsanwalt wählen. Das ist aber nur meine persönliche Meinung in diesem Deinem besonderen Fall (schwöre eigentlich auf den SoVD).

Was die Wahl eines Rechtsanwaltes angeht, würde ich mich eingehend über die Qualifikation der in Deine nähere Wahl gekommenen Rechstanwälte informieren. Ich nutze dazu das Internet und Erfahrungen von Freunden.

Bisher habe ich und meine Freunde großes Glück mit den Rechtsanwälten gehabt, die wir ausgewählt haben, weil wir ihre Beiträge auf http://www.frag-einen-anwalt.de/liste.asp gut fanden.
Aber selbstverständlich gibt es auch andere Auswahlmöglichkeiten.
Wichtig ist nur, sich selbst vorher ein Bild von dem Anwalt zu machen.
Wir hatten vor einiger Zeit einen Anwalt konsultiert, der uns von der Verkehrsrechtsschutzversicherung empfohlen worden war. Und hatten uns vorher nicht selbst über diesen informiert. Böser Fehler.


Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 27.03.2012 22:02.

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: KK Verweigert Krankengeld

von Leya am 27.03.2012 21:47

Hallo Melli,

habe noch ein wenig gegoogelt, kann Dir aber trotzdem nicht helfen.
Hier das SGB V
Ab § 44 wird das Krankengeld behandelt. Hier konnte ich auch nichts finden, was die Ausführungen Deiner KK unterstützt.


Dies unterstützt Deine Auffassung: http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankengeld-bei-Arbeitslosigkeit-__f92468.html

Wenn Du magst, berichte doch bitte über den weiteren Verlauf.

Ich drücke die Daumen, dass sich die Angelegenheit bald in Deinem Sinne klären lässt.

Gruß

Leya

Antworten

Melli25

45, Weiblich

Beiträge: 45

Re: KK Verweigert Krankengeld

von Melli25 am 27.03.2012 21:19

Ich bekomme leider nur arbeit über die Zeitarbeit, also harte plackerei in der Produktion. Und da man dort erst nach 6 Wochen Lohn bekommt muß ich schon sofort ab dem 1.4.2012 um keine finanzielle Lücke zu haben. Wenn ich warte ob ich ab dem 16.4. KG bekomme und dort eine Ablehnung bekomme, muß ich ab dem 16.4. zur Zeitarbeitsfirma und bekomme dann am 21.5. meinen halben Monatslohn.


Ich habe also eigentlich keine zeit zu warten.was wäre denn besser, VDK, oder Anwalt? Ich hab bei meiner Rechtsschutz mit 150€ SB. Welche von mir aber gerne gezählt würden!


Ich habe aber im KK-Forum gelesen, daß diese praxis bei meiner KK wohl üblich, aber rechtlich nicht haltbar ist. Einen erarbeiteten Anspruch gibt es wohl nicht bei KG. Jeder Selbstversicherte hat anspruch drauf.  

LG   

Antworten

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: KK Verweigert Krankengeld

von Leya am 27.03.2012 21:02

Hallo Melli,

tut mir leid, dass man Dir diese Schwierigkeiten bereitet.

Was die Sachbearbeiterin mündlich meint, würde mich überhaupt nicht interessieren.

Wenn die KK Dein Krankengeld ablehnt, sollte sie das schriftlich machen und begründen.
Gegen einen solchen Bescheid kann man dann auch Widerspruch einlegen.

Bist Du Mitglied in einem Sozialverband wie VdK oder http://www.sovd.de/? Dann schnell hin, denn dort wird Dir geholfen. Oder zum Rechtsanwalt gehen.


Gruß

Leya




Antworten

Melli25

45, Weiblich

Beiträge: 45

KK Verweigert Krankengeld

von Melli25 am 27.03.2012 20:13

Hallo liebe Forumgemeinde ,


nachdem der MDK ja zwischenzeitlich meine weitere AU bescheinigt hat, hatte ich inzwischen einen Termin bei der KK. Achja, gekündigt wurde ich auch, zum 15.4.2012 aus betrieblichen Gründen.


So, jetzt kommt der Hammer, die KK Sachbearbeiterin meinte mir stünde aber kein Krankgengeld zu?! Ich hätte noch keinen ALG1 Anspruch erarbeitet und so könne ich auch kein Krankengeld beziehen. Ich müsse dann mach den 4 Wochen freiwilliger Weiterversicherung (und auch Krankengeld) zur ArGe. Hackt es bei denen? Ich habe ~2900€ Brutto verdiehnt, 8 Monate lang durch extrem harte Schufterei und jetzt soll ich zur ArGe (Anspruch etwa 450€)?


Ich wollte gerne wissen wo das denn steht, das konnte sie mir nicht sagen. Kann mir hier bitte einer auf die Sprünge helfen? Wo steht das denn? Ich bin nicht arbeitslos, sondern krank. Laut SGB 5 bekommt der Versicherte und das bin ich, auch bei Kündigung während der AU unbegrenzt (bis 78 Wochen) Krankengeld.


Jetzt hab ich verschiedene KK angerufen und dort nachgefragt, natürlich stünde auch mir Krankengeld zu. Also bei der Beschwerdestelle der KK angerufen. Der wollte sich kümmern und rief grade an. Ich müsse erst zum MDK bevor man weiterdiskutieren könne!!! Das war ich sschonmla am 15.3.2012!!! Jetzt zweifeln sie meine AU erneut an . Meine Frage ob mir denn bei weiterer AU den Krankengeld zustünde wurde ich abgewimmelt, man kann dazu erst was sagen wenn ich beim MDK gewesen sei. Tolle wurst.


Kennt sich da einer aus, ich brauche Hilfe.

LG
Melanie              

Antworten
Erste Seite  |  «  |  1  |  2

« zurück zum Forum