Erwerbsminderungsrente und Urlaubsanspruch

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Tinka

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Re: Erwerbsminderungsrente und Urlaubsanspruch

from Tinka on 08/09/2012 07:07 PM

Gericht regelt Urlaubsersatz für langfristig Erkrankte

 

(AFP) – Vor 2 Tagen

Erfurt — Urlaub, der wegen langjähriger Erkrankung nicht genommen werden kann, verfällt erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Dies gilt auch für sogenannte ruhende Arbeitsverhältnisse, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem in Erfurt verkündeten Urteil entschied. Damit wies das Gericht die Forderungen einer ehemaligen Angestellten im öffentlichen Dienst weitgehend zurück.

Die Klägerin war im Jahr 2004 erkrankt, bezog ab Dezember 2004 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung und nahm bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2009 ihre Tätigkeit nicht mehr auf. Sie forderte deshalb knapp 19.000 Euro für die Abgeltung von 149 Urlaubstagen aus den Jahren 2005 bis 2009. Das Gericht verwies nun auf die vom Europäischen Gerichtshof festgesetzte 15-Monats-Regel. Demnach hat die Frau nur Anspruch auf knapp 4000 Euro Ausgleich für Urlaub in den Jahren 2008 und 2009. Ansprüche aus früheren Jahren seien verfallen.

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fr.maus

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Re: Erwerbsminderungsrente und Urlaubsanspruch

from fr.maus on 08/09/2012 04:46 PM

Kannst Du mal bitte was näheres dazu schreiben?L.G.Anke

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ari

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Erwerbsminderungsrente und Urlaubsanspruch

from ari on 08/09/2012 02:11 PM

vielleicht betrifft es ja den ein oder anderen von euch auch:

 http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5gywjijzLf7j-yywqPWSopz3FKrbA?docId=CNG.ed2bc6e595d1612805b98706a8ff95b0.5e1

Meine Anwältin hat mich drauf hingewiesen, so kann ich wenigstens für die letzten 15 Monate noch etwas beantragen, die Jahre davor sind mir wohl leider verloren gegangen. 

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