Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
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Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von Fischerin am 07.02.2017 10:23Hallo Leya ,
das ist ein Ding
Ich war am 30.1.17 beim RA und der hat mir einen Vordruck für die KK gegeben wegen Langzeitrezept Physo.
Müsste ab diesen Jahr wieder genehmigt werden .
Das ist für mich unerklärlich ich habe den Eindruck Sie wollte mir nur kein Rezept ausstellen jetzt im nach hinein ,denn das muß Sie gewusst haben ,
Sowas macht mich wütend .Danke für die Info.
LG.Fischerin
Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von Socke am 06.02.2017 16:28Das sind doch mal prima Neuigkeiten. Danke dass Du Dir die Mühe machst das Einzustellen.
Herzliche Grüße
Daniela
Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von Leya am 06.02.2017 02:52
Hallo,
und hier noch der Link zur entsprechenden Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses mit Verweisen auf die Richtlinien:
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/12/
Dort
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1283/HeilM-RL_2016-05-19_iK-2017-01-01.pdf
findet sich auch dies:
Gruß
Leya
Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von Leya am 06.02.2017 02:40Hallo,
Systemischer Lupus Erythematodes - Langfristige Heilmittelverordnung (z. B. Physiotherapie) nicht mehr genehmigungspflichtig durch die GKV und Arzt muss keine Wirtschaftlichkeitsprüfung mehr vornehmen.
Diagnoseliste für diese Ausnahmen von der Genehmigungspflicht wurde um einige Krankheiten ergänzt.
Heilmittelrichtlinie geändert mit Wirkung vomn 01.01.2017
Das sind die Neuerungen in Kürze:
- Eine Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs durch die Krankenkasse des Versicherten ist generell nicht mehr erforderlich, wenn die Erkrankung auf der Diagnoseliste steht.
- Die Diagnoseliste wird um weitere Erkrankungen ergänzt und als Anlage der Heilmittel-Richtlinie verankert.
- Für nicht gelistete Erkrankungen gibt es ab Januar klare Regeln.
Genehmigung bei gelisteten Diagnosen fällt weg
Für Patienten, deren Erkrankung auf der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf steht, entfällt ab 1. Januar 2017 das Genehmigungsverfahren. Einige Krankenkassen hatten dies bisher verlangt. Durch den Wegfall hat der Arzt nicht mehr den Aufwand, entsprechende Krankenkassenlisten vor der Verordnung zu prüfen. Das heißt: Für Erkrankungen laut Diagnoseliste gilt – im Zusammenhang mit der entsprechenden Diagnosegruppe laut Heilmittel-Richtlinie – ein langfristiger Heilmittelbedarf von vorn herein als genehmigt. Bisher haben KBV und GKV-Spitzenverband über Änderungen der Diagnoseliste entschieden. Nun wird dies im Gemeinsamen Bundesausschuss (G- BA) entschieden. Hierfür wurde die Diagnoseliste als Anlage 2 in der Heilmittel-Richtlinie des G- BA verankert.
Erweiterung der Diagnoseliste
Zum 1. Januar 2017 wird die Diagnoseliste erweitert . Neu aufgenommen wurden unter anderem angeborene Fehlbildungssyndrome, schwere COPD, Chromosomenanomalien , Syringomyelie und Syringobulbie, Systemischer Lupus sowie Thalidomid-Embryopathie .
Quelle: http://www.kbv.de/media/sp/2016_12_14_Praxisinformation_Heilmittelverordnung_inklusive_Diagnoseliste.pdf