Schwerbehindertenbewertung neu geregelt seit dem 01.01.2009
[ Go to bottom | Go to latest post | Subscribe to this topic | Oldest posts first ]
Re: Schwerbehindertenbewertung neu geregelt seit dem 01.01.2009
from Leya on 06/11/2012 02:03 AMHallo,
habe inzwischen die Versorgungsmedizin-Verordnung bestellt und KOSTENFREI erhalten. Auf der Website des BMAS findet sich auch kein Hinweis mehr auf Kosten. War ja auch inakzeptabel!
Gruß
Leya
Re: Schwerbehindertenbewertung neu geregelt seit dem 01.01.2009
from Frimbi on 10/20/2011 02:40 AMHallo Leya,
also ich bin immer wieder baff, wo Du deine kompetenten Infos her hast! habe schon jede Menge informative Beiträge von Dir gelesen. DANKE
LG Frimbi
Es ist nicht Deine Schuld dass die Welt ist, wie sie ist, es ist nur Deine Schuld wenn Sie so bleibt
Re: Schwerbehindertenbewertung neu geregelt seit dem 01.01.2009
from Leya on 10/13/2011 10:21 PMAchtung! Bestellt man die Versorgungsmedizin-Verodnung beim Bundesministerium fallen Kosten an (über 10 €).
Der Download ist kostenlos.
Kostenfreie Broschüren zum Schwerbehindertenausweis ggf. vielleicht lieber bei den Behörden einzelner Bundesländer bestellen.
Gruß
Leya
Re: Schwerbehindertenbewertung neu geregelt seit dem 01.01.2009
from Leya on 09/23/2011 09:16 PMUnd an dieser Stelle auch die Möglichkeit die
Hamburger Broschüre "Behinderung und Ausweis"
zu lesen oder zu bestellen
http://www.hamburg.de/integrationsamt/veroeffentlichungen/115198/behinderung-und-ausweis.html
Re: Schwerbehindertenbewertung neu geregelt seit dem 01.01.2009
from Leya on 09/23/2011 09:09 PMHier der aktuelle Link zu
Versorgungsmedizin-Verordnung
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/k710-anhaltspunkte-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html
Schwerbehindertenbewertung neu geregelt seit dem 01.01.2009
from Leya on 01/28/2009 12:57 AM(10.01.2009) Seit Anfang des Jahres gibt es Neuregelungen im Bereich der Schwerbehinderteneinstufung.
Waren bisher die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz für die genaue Feststellung der Behindertenhöhe maßgeblich, so gilt ab 01.01.2009 eine neue Verordnung, die in Verbindung mit den §§ 1, 30 und 35 des BVG die Einstufungen regeln.
Diese „Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung – VersMedV“ enthält den § 2 mit der Bezeichnung „versorgungsmedizinische Grundsätze“. Darin finden sich analog zu den bisher geltenden Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit die Bewertungsrichtlinien für die Beurteilung der Behinderungen.
Ebenso werden nun in einer rechtlich klar definierten Form der Grad der Behinderung bzw. der Grad der Schädigungsfolgen bestimmt......
http://www.sovd-bbg.de/rvsb.html
Ob es zwischen den bisherigen "Anhaltspunkten für die gutachterliche Tätigkeit" und
den jetzigen "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" erhebliche Unterschiede gibt, kann ich noch nicht beurteilen, weil ich sie noch nicht verglichen habe.
Download der "Versorgungsmedizinschen Grundsätze" kann von der o. a. Website des SoVD erfolgen
oder einfacher über diese Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/14534/versorgungsmedizin.html
Gruß
Leya