Zusatzbeitrag KK 8€
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Re: Zusatzbeitrag KK 8€
from Lea1990 on 02/25/2010 10:44 PMalso wenn ich ab Sommer zur Schule gehen sollte bekomme ich Halbwaisen rente und Bafög und ich muss beides zusammen rechnen
Re: Zusatzbeitrag KK 8€
from anniidol on 02/25/2010 10:37 PMaber alleine 1% von 2, sagen wir mal "normalen Angestellteneinkommen", sind eine Menge Holz an Medikamenten... das muß man erstmal schlucken.
"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)
Re: Zusatzbeitrag KK 8€
from Micky on 02/25/2010 10:01 PMKommt halt auf das Einkommen an, ge.
Zudem reden wir von 1% des Haushaltseinkommens. Das heißt, das Einkommen des Partners zählt auch mit rein. Ich glaube, Bafög z. Bsp. wird nicht angerechnet und für ALG II etc. gibt es ebenfalls Sonderregelungen.
@anniidol
Ich könnte mir durchaus vorstellen, das auch die Mieteinnahmen mit reinzählen, weiß dies aber geraden nicht genau. Die meisten KK haben dazu was auf ihrer Homepage stehen. Erkundige dich doch mal spaßeshalber.
Gruß Micky
Re: Zusatzbeitrag KK 8€
from anniidol on 02/25/2010 08:19 PMDuli: was verstehst du unter Zuzahlung ? Praxisgebühr ? Finde ich aber trotzdem eine ungewohnte Vorgehensweise, denn zum Arzt gehn u. Mediklamente nehmen muß ich auch (wegen der Medikamente muß ich ja schon jedes Quartal hin) aber befreit bin ich trotzdem nicht...
"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)
Re: Zusatzbeitrag KK 8€
from anniidol on 02/25/2010 08:16 PMDas kommt aber auf das Einkommen an. Es mag ja auch sehr gut verdienende chronisch Kranke geben.
Welche Einkommen zählen eigentlich alle dazu ? Nur das normale Einkommen oder z.B. auch Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung ?
Ich habe heute eine Antwort auf meinen erneuten Antrag auf Befreiung der 8 € erhalten. Er sagt in etwa aus das die DA.... eine Sammelklage einreicht u. bei Erfolg dann wohl die Beiträge zurückzahlt. Man müsse selber nur Widerspruch einlegen und dann abwarten.
Schätze nicht das man da Chancen hat aber es gäbe wohl schon einige Klagen. Ich habe auch noch nichts gezahlt.
"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
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Duli
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Re: Zusatzbeitrag KK 8€
from Duli on 02/25/2010 05:06 PMJa Micky, aber diese 1 % müsste doch fast jeder chronisch Kranke erreichen. Bei mir wurde sogar noch das Einkommen von meinem Freund angerechnet.
Aber wie gesagt, ich habe mich verwechselt, es geht ja gar nicht um Zuzahlungen, sondern um den KK-Beitrag.
Re: Zusatzbeitrag KK 8€
from Micky on 02/25/2010 03:52 PMSo, hier die Antwort meiner KK auf meine Frage, ob ich als Rentner auch zur Zahlung des Zusatzbeitrages verpflichtet bin:
Sehr geehrte Micky ,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte.
Ich bedaure Ihren Unmut über die Erhebung des Zusatzbeitrages durch die KK und habe auch Verständnis dafür.
Der Zusatzbeitrag wird unabhängig von Ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben. Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen dazu verpflichtet, bis zu einer Höhe von 8 Euro keine Einkommensprüfung vorzunehmen. So ungerecht diese Regel erscheint, so ist sie doch nachvollziehbar: Eine Einkommensprüfung unterhalb dieser Grenze wäre wirtschaftlich nicht tragbar. Die Prämie würde zu einem großen Anteil vollständig durch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand aufgezehrt werden. Das eigentliche Ziel, mit dem Zusatzbeitrag wichtige Ausgaben für die Versorgung unserer Versicherten zu decken, wäre damit nicht erreicht.
Eine Befreiungsmöglichkeit, wie zum Beispiel bei den gesetzlichen Zuzahlungen nach §62 SGB V sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Kundenberaterin Servicecenter Organisation
Team Qualitätsmanagemen
@Duli
Außerdem spielt das Einkommen eine entscheidende Rolle. Als Chroniker sind dir 1% des Haushaltseinkommens als krankheitsbedingte Kosten zuzumuten. Übersteigen deine Aufwendungen diese 1%, wirst du befreit. Bleiben sie unter dieser Grenze, zahlst du.
Gruß Micky
Duli
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Re: Zusatzbeitrag KK 8€
from Duli on 02/25/2010 12:01 PMHallo Gaby,
Du hast recht, ich hab da etwas verwechselt . ;-9
Re: Zusatzbeitrag KK 8€
from Gaby on 02/25/2010 11:26 AMHallo Duli,die Befreiung von Zuzahlung ist etwas anderes als der Zusatzbeitrag der KK !Man ist davon nicht automatisch befreit, wenn man von Zuzahlungen befreit ist.
LG Gaby
Die Grösse und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen,wie sie die Tiere behandelt.(Mahatma Gandhi)
Duli
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Re: Zusatzbeitrag KK 8€
from Duli on 02/25/2010 09:39 AMAlso ich bin auch bei der DAK versichert und habe diesen Brief bekommen.
Ich bin aber berfreit worden von Zuzahlungen, mein Arzt hat so einen Zettel ausgefüllt, wo er bestätigen musste, dass ich einmal im Quartal mindestens zu ihm muss und auch regelmäßig Medikamente nehmen muss.
Naja und so bin ich jetzt von Zuzahlungen berfeit.
Ist doch irgendwie merkwürdig, bei dem einen geht das, bei dem anderen nicht ?????? ( müsste man mal verstehen können )