Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
Erste Seite | « | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | » | Letzte
[ Nach unten | Zum letzten Beitrag | Thema abonnieren | Neueste Beiträge zuerst ]
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Fiete_Appelschnut am 25.05.2010 13:37Hallo liebe Lupis,
nachdem mein Schwerbehindertenantrag mit nur 30 Prozent beschieden wurde, habe ich Widerspruch eingelegt. Unter Zuhilfenahme diverser Forumseinträge hier, habe ich einen wie ich meine schicken Widerspruch gebastelt.
Für Interessierte werde ich den hier mal posten, vllt. kann ja der ein oder andere etwas damit anfangen.
Sobald über meinen Widerpspruch entschieden ist, werde ich Euch wissen lassen, was es gebracht hat.
lg
Fiete
Hier nun mein Widerspruch:
Sehr geehrte Frau XY,
entgegen Ihres Bescheides bin ich der Meinung dass bei mir sehr wohl ein GdB von mindestens 50 vorliegt.
Lt. 18.2.3 der Anlage zu § 2 der VersMedV soll bei einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie ein GdB von 50 nicht unterschritten werden.
Seit nunmehr mindestens Oktober 2009 werde ich ständig und anhaltend, ohne Unterbrechung mit Resochin, Metex (20 mg) und Prednisolon (in wechselnder Dosierung, derzeit 10 mg täglich, niedrigste Dosierung betrug 5 mg/Tag), sowie Novaminsulfon therapiert.
Es handelt sich hierbei zweifellos um eine aggressive Therapie iSd. der VersMedV, weshalb ein GdB von mindestens 50 allein aus diesem Grunde angemessen ist.
Zusätzlich zu den bereits genannten Beschwerden leide ich unter einer ZNS-Beteiligung des Lupus die sich in Form von Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, Wortfindungsstörungen, Fatigue-Syndrom und Depressionen zeigt. Ich bin deswegen bei Frau Dr. XYZ in Behandlung und werde mit Cipralex und Hirnleistungstraining , sowie PMR therapiert. Bitte wenden Sie sich wegen einer fachärztlichen Auskunft direkt an Frau XYZ.
Bedingt durch meine Krankheit bin ich morgens nicht in der Lage mich alleine anzuziehen und zu waschen, ich benötige dafür die Hilfe meiner Kinder und meines Mannes. Nachdem die Morgensteifigkeit nachgelassen und das Cortison Wirkung zeigt, bin ich durch die Fatigue schon durch kleine Tätigkeiten im Haushalt, wie z.B. staubsaugen so erschöpft, dass ich mich wieder schlafen legen muss.
Sobald ich eine Tätigkeit verrichte, bei der bestimmte Gelenke länger als ein paar Minuten beansprucht werden, z.B. beim Kartoffelschälen, schwellen diese Gelenke an und entzünden sich. In der Folge kommt es zu einer Verschlimmerung meines Allgemeinzustandes mit Fieber und Entzündung der Gelenke. Ich bin dann gezwungen mich hinzulegen und die entsprechenden Gelenke mit Coolpacks zu kühlen, sowie starke Schmerzmittel zu nehmen.
Durch die ZNS-Beteiligung des SLE bin ich in meiner Konzentration so stark eingeschränkt, dass mir eine Teilnahme am Straßenverkehr nur an „guten Tagen“ möglich ist. Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr kann ich ebenfalls nur an guten Tagen unternehmen, da nicht immer ein Sitzplatz zur Verfügung steht und ich in den Fingern nicht genügend Kraft habe mich an den Haltestangen festzuhalten.
Gesprächen am Telefon oder mit der Familie kann ich aus diesem Grunde nur kurzfristig und sehr eingeschränkt folgen. Sobald ich versuche mich über einen Zeitraum von z.B. einer Viertelstunde zu konzentrieren, tritt eine extreme Verschlimmerung meiner Fatigue ein.
Ich habe eine extreme Lichtempfindlichkeit, d.h. sobald ich länger als 20 Minuten der Sonne ausgesetzt bin, wird mir übel und ich bekomme Fieber und Kreislaufprobleme, mein Allgmeinzustand verschlechtert sich in dem Maße, dass ich mich ins Bett legen muss. Nach einer solchen Sonnenexposition wird ein erneuter Schub ausgelöst. Ich schütze mich täglich mit Sonnencreme LSF 50 und mit körperbedeckender Kleidung und UV-Schutzhut, dennoch ist mir besonders an sonnigen Tagen das Verlassen des Hauses nur kurz möglich.
Ich benötige bei allen Tätigkeiten im Haushalt Hilfe, da ich aufgrund der Schmerzen und Bewegungseinschränkungen in den Gelenken und der extremen Fatigue, nicht in der Lage bin meinen Haushalt alleine zu führen.
Mein Mann übernimmt z.B. das Wäsche waschen und bügeln, fensterputzen und einkaufen.
Mahlzeiten zubereiten kann ich nur an „guten Tagen“, weshalb wir zumeist von der Oma bekocht werden.
Eine Teilnahme am Berufsleben ist mir seit Monaten nicht möglich, ich bin schon seit sehr langer Zeit dienstunfähig.
Beim Anziehen benötige ich Hilfe meiner Angehörigen, so kann ich z.B. meinen BH, Knöpfe und Reißverschluss an der Hose nicht alleine schließen.
Morgens bin ich aufgrund der Morgensteifigkeit dazu nicht in der Lage und am Abend geht es mir ab ca. 17 Uhr so schlecht, dass ich das auch nicht mehr alleine kann.
Durch meine Fatigue besteht ein extrem hohes Schlafbedürfnis.
Ich stehe morgens um sieben Uhr auf und nehme meine Medikamente. Nachdem meine Kinder dann zur Schule unterwegs sind und ich kurz etwas im Haushalt
gemacht habe, z.B. Spülmaschine ausräumen, muss ich mich wieder hinlegen und schlafen.
Um zwölf Uhr stehe ich wieder auf und bereite das Essen vor, das geht leider nicht an allen Tagen.
Gegen fünfzehn Uhr muss ich mich wieder für ca. eine Stunde hinlegen.
Am Abend gehe ich um halb neun zu Bett, länger kann ich nicht wachbleiben. In der Nacht wache ich mehrmals auf, weil ich wegen meiner ständig bestehenden Hüft und Schulterschmerzen sowie diverser wechselnder Gelenkschmerzen nicht mehr schlafen kann. Schmerzmittel kann ich in der Nacht wegen meiner GERD nicht einnehmen.
Eine Teilnahme am öffentlichen Leben ist mir kaum möglich, zumal ich durch die Immunsuppression extrem infektgefährdet bin.
Lt. D1 1. der Anlage zu § 2 der VersMedV besteht eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit in Straßenverkehr wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis 2 km bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren zurücklegen kann. In Schubsituationen, welche immer wieder für einige Tage eintreten, bin ich nahezu bewegungsunfähig und an das Haus gebunden.
Es kann aber bei schubweise verlaufenden Erkrankungen wie dem LEV , wo man nie weiß wann der nächste Schub kommt, wie lange er dauert, nicht sein, das der Grad der Behinderung und etwaige Zusatzzeichen sich nach den Einschränkungen zu „guten“ Zeiten oder nach einer Art Durchschnitt richten!
Vielmehr müssen GdB und Zusatzzeichen auf die Einschränkungssituation innerhalb eines Schubes abstellt werden.
Auch ansonsten ergeben sich für mich „erhebliche Schwierigkeiten“, die Gehstrecke ist eingeschränkt, durch plötzliche Erschöpfungszustände sind Pausen erforderlich, was den Gehbereich auf Bereiche beschränkt innerhalb derer Sitzmöglichkeiten vorhanden sind.
2 km sind für mich oft nicht zu bewältigen.
Insgesamt hat sich mein gesundheitlicher Zustand seit Diagnose der Krankheit im März 2009 kontinuierlich verschlechtert. Seit zwei Monaten habe ich zusätzlich auch noch eine Hautbeteiligung in Form von Ausschlägen an Rücken und Armen.
Ich bin jederzeit bereit bei Ihrem medizinischen Dienst vorstellig zu werden.
Ich bitte um eine erneute Überprüfung und Bescheidung meines Antrages.
Mit freundlichen Grüßen
Fiete Appelschnut
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Dani am 25.05.2010 13:46Hallo Fiete,
ich finde Dein Schreiben toll und drücke Dir die Daumen für einen "zufriedenstellenden" Bescheid!!
Liebe Grüße
Dani
Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale!
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Muh am 25.05.2010 17:12Hallo Claudia, das hast du super formuliert, genau so sieht meist der Alltag aus das können sich die auf den Ämtern garnicht vorstellen. Es ist auch gut, das mal so schwarz auf weiß zu lesen-ich scheuhe mich immer das so krass zu schreiben. Aber genau so ist es ja wirklich, aber in meinem Schwebiantrag habe ich es wohl eher zu sacht aufgeschrieben. Habe darauf auch nur die 30 % bekommen werde mich jetzt wohl auch an den Einspruch machen.
Mal noch 2 Fragen zum Thema so in den Raum gestellt
1. Ist nur Predni eine aggressive Therapie oder zählen da auch unsere Basismedis wie Myfortic ,Azatiophrin usw. dazu
und unter welche Gruppe fällt die Dauereinnahme von Antidepressiva
2. Wie ausführlich muss der Bescheid vom Landesamt sein, bei mir steht nur ein Satz und auf die einzelnen
Beschwerden und Prozente wird garnicht eingegangen. Allso bleiben einen recht wenig Angriffspunkte
LG Judith
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Fiete_Appelschnut am 25.05.2010 19:30Hallo Muh,
auch bei mir ist der Bescheid vom Versorgungsamt nur ganz kurz.
"auf Ihren Antrag stelle ich ab 04.02.10 fest :
Ihr Grad der Behinderung beträgt 30"
Dann kommt eine Definition von Behinderung.
Danach: " Um entscheiden zu können, ob bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, habe ich den medizinischen Sachverhalt aufgeklärt. Die Auswertung der jetzt vorliegenden Unterlagen unter ärztlicher Beteiligung hat ergeben, dass bei Ihnen folgende Beeinträchtigung vorliegt: Autoimmunerkrankung des Bindegewebes. Die Auswirkungen dieser Behinderung sind mit einem GdB von 30 angemessen bewertet."
Dann noch, dass mir die Merkzeichen "G" und "RF" schon alleine deshalb nicht zustehen, weil mein GdB nicht mindestens 50 beträgt. Dann der Rechtsbehelf, feddich.
Da wird näher nichts erläuter und so kenne ich es auch. Genau ins Detail gehen musst du als Antragsteller schon selbst.
Und dann muss man auch wirklich dick auftragen, Zurückhaltung ist da völlig fehl am Platz.
Aggressive Therapie ist, soweit ich weiss eine mindestens sechs Monate andauernde Therapie mit Kortikoiden (Cortison),
Aza oder Myfortic oder anderen Immunsuppressiva, sowie Resochin und Quensyl und was es da so gibt.
Was die AD angeht, habe ich einfach keine Ahnung.
Mal sehen, was die vom Versorgungsamt zu meinem Geschreibsel so meinen. Um ehrlich zu sein, hatte ich im ersten Antrag auch meine Psychiaterin nicht angegeben, die hat sich auch schon bereit erklärt, was dazu zu schreiben.
Sobald ich was höre, werde ichs hier posten.
Viel Glück bei deinem Widerspruch Muh!
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Dani am 25.05.2010 20:25Mein Bescheid war auch kurz und schmerzlos.
Ich hatte bei meinem Antrag auch die psychischen Einschränkungen wie sozialer Rückzug etc. lang und breit dargestellt. Das wird immer wieder gerne mal vergessen..
Liebe Grüße
Dani
Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale!
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Muh am 30.05.2010 23:27Hallo Ihr Lieben, habe jetz in Anlehnung an Fietes Widerspruch meinen Eigen formuliert u. meinen Rheumadoc zu Lesen gegeben. Fand er echt gut und treffend formuliert. Er meinte allerdings 1.und2. Einspruch wäre okay aber vors Sozialgericht soll ich nicht gehen. Das würde mich nervlich zu sehr aufregen, da mann dort von den Richtern, Anwälten und Gutachtern mehr als Objekt und nicht als Mensch behandelt wird. Nun weiß ich auch nicht ist er nur zu feige das mit mir durchzuziehen oder sind die beim Gericht wirklich so schlimm?
Das mit dem GdB ist ja für mich im moment auch nicht ganz so wichtig da ich sowieso keinen Kündigungsschutz hätte aber wenn der Rentenantrag abgelehnt wird habe ich echt ein Problem und muss wahrscheinlcih klagen. Ist ja auch eine finanzielle Frage wenn ich kein Krankengeld mehr bekomme weiss ich echt nicht weiter. Ich kann schon Nächtelang nicht schlafen und träume schon Nachts von Gutachtern und Verhandkungen. Ich wüsste auch derzeit nicht, wie ich es im Moment schaffen könnnte wieder arbeiten zu gehen habe ja zum Schluss nicht mal mehr halbtags geschafft.
Was ist zum Beispiel wenn man zum Gutachtertermin mal einen der eher besseren Tage hat und die Gelenke nicht ganz so arg geschwollen sind und auch die Blutwerte nicht so akut sind?
Es kann einen ja wie ihr selbst wisst innerhalb von ein paar Tagen wieder total schlecht gehen ohne das die Werte Alarm geben. Bei meinem 1. Gutachtertermin bei der Neurologin ging es mir echt schlecht und ich war so von der Rolle-aber ich glaub das hat sie auch gemerkt. Jetzt habe ich am 29.06. einen Termin beim Gutachter f. Rheuma und der soll echt ein knallharter Hund und ziehmlich eingebildet sein. O-Ton mein Rheumadoc- die Schwestern machen die Untersuchung und den Fragebogen-und er schwebt dann ein. Ich finde diese Fragen sowieso echt daneben-da stehen so Fragen wie können sie allein aus dem Bett steigen oder einen Mantel anziehen-sicher muss ich das allein machen-ist ja auch meist keiner da aber es fällt uns allen sicher besonders früh extrem schwer.
Ich habe echt Panik und würde mich am liebsten verkrauchen und garicht dran denken das man da so bewertet wird. Ist doch echt gemein es stellt doch keiner so einen Antrag aus Spaß und den Lupus will bestimmt auch keiner geschenkt. Entschuldigt denn nun doch so lang gewordenen Jammertext!!
LG Judith
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Leya am 31.05.2010 06:48Hallo,
ich finde Eure Widersprüche toll. Bei einem Prozess, zu dem es hoffentlich aber gar nicht erst kommt, würde ich unbedingt die Hilfe eines Sozialverbandes - SoVD oder VdK - in Anspruch nehmen. Diese werden auch tätig, wenn man erst in diesem Stadium zu ihnen kommt.
An alle, die in Widerspruchsverfahren bzw. Prozessen stecken, ich hatte das folgende Buch schon einmal im Forum erwähnt, ich finde es sehr, sehr wichtig. Auch und gerade für unsere / Eure Anwälte, die oftmals über diese Zusammenhänge nicht informiert sind, insbesondere nicht darüber, wie es mit den Gutachtern läuft, die die Gerichte beauftragen und welche Möglichkeiten man dabei / dagegen hat. Die Zahl der Gutachter, die sich mit dem besonderen System der Beurteilung von Schwerbehinderungen aufgrund der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen auskennen, ist nämlich - nach den Ausführungen des Autors- sehr, sehr beschränkt (möchte keiner machen, weil zu wenig Geld) und so sind die Gutachter, die die Erstbeurteilung auf den Antrag hin vornehmen eben auch die Gutachter, die bei einem Widerspruch vom Gericht hinzugezogen werden. Quasi beurteilt dann der vom Gericht hinzugezogene Gutachter sich selbst. Was dabei herauskommt, ist klar. Der Autor schlägt unabhängige Institute mit Gutachtern vor (und nennt Adressen), die eben gerade nicht für die Versorgungsämter und Gerichte arbeiten, also neutral sind.
Habe ist das nachvollziehbar erläutert? Sonst nachfragen.
Hier noch einmal der Hinweis auf das Buch
Der Versorgungsamt Report: Wie die Versorgungsämter Kranke und Behinderte verwalten
Homepage des Versorgungsamt Reportes (mit der Möglichkeit der Direktbestellung und) mit div. Informationen
http://www.versorgungsamtreport.de/index.html
Sonst auch überall zu erhalten, z.B. auch hier:
http://www.amazon.de/Versorgungsamt-Report-Versorgungs%C3%A4mter-Behinderte-verwalten/dp/3770013530/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1275280615&sr=8-1
Gruß
Leya
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Muh am 31.05.2010 12:59Hallo Leya vielen Dank für den Hinweis mit dem Versorgungsreport-werde ich mir gleich bestellen zumal ich glaube das ich hier vom VdK in Sachsen-Anhalt nicht allzuviel Unterstützung bekomme. Habe da schon mehrmals angerufen und es geht einfach keiner rann und das soll der Landesverbandssitz sein. Einmal habe ich jemanden erreicht und als ich um Hilfe beim Einspruch gebeten habe sagte die gute Frau immer mit der Ruhe bei der 2. Ablehnung können wir immer noch tätig werden. Beim Zentralen VDK wollen sie einen immer zum Landesverband vermitteln jetzt bin ich echt unsicher ob die da in Halle überhaupt sowas wie einen Rechtbeistand oder Anwalt haben. Jetzt habe ich denen erst mal ne Mail geschickt vielleicht reagieren sie darauf mal . Mir ist das Ganze echt zuviel und der gedanke das das Ganze nur deshalb schief geht weil man in der falschen Gegend wohnt wäre echt schlimm. Also Danke nochmal LG Judith
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Fiete_Appelschnut am 31.07.2010 12:34So. Mittlerweile ist über meinen Widerspruch entschieden.
Ich bin nun schwerbehindert mit einem GdB von 50, ohne Anerkennung der Merkzeichen "RF" und "G".
Re: Schwebi: Muss Einschränkung objektiv messbar sein?
von Leya am 01.08.2010 00:53Hallo Fiete Appelschnut,
ich freue mich für Dich. Jetzt hast Du endlich nach kräfteraubendem Kampf das, was Dir zusteht - Du bist als Schwerbehinderte anerkannt -. Oder zumindest hast Du den Anfang von dem, was Dir zusteht, denn möglicherweise sind 50 % für die Einschränkungen durch Deine Erkrankungen noch zu gering. Wirst Du es z. Zt. bei dieser Entscheidung belassen wollen?
Gruß
Leya