volle EM-Rente auf Zeit

Erste Seite  |  «  |  1  |  2  |  3  |  4  |  »  |  Letzte [ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Älteste Beiträge zuerst ]


Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Dani am 08.07.2010 15:10

Kann natürlich auch sein, dass die Rente nur bis 2011 läuft und ich gerade wieder die Verlängerung beantragen kann :D
Na mal schaun.. Ich habe jetzt erstmal meine Krankenkasse angemailt, ob die mir den Rentenbeginn jetzt "vorgeben" oder ob ich frei entscheiden darf.
Ach, eigentlich geht es mir gut gerade. Hatte mich ja in der Reha schon intensiv damit auseinandergesetzt. Es ist halt wie es ist. Ich darf nur nicht ganz so intensiv darüber nachdenken ;-)

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

Antworten

Micky

53, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Micky am 08.07.2010 14:59

Aaah, ja

Gruß Micky

Antworten

Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Dani am 08.07.2010 14:54

@Micky:

also ich habe noch nicht den endgültigen Bescheid, sondern folgendes Schreiben:



Die volle Erwerbsminderung auf Zeit haben sie festgestellt. Jetzt geht es für die Berechnung nur noch um den Rentenbeginn.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

Antworten

Micky

53, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Micky am 08.07.2010 14:51

@Dani
Upps, da haben wir uns überschnitten. :P

Gruß Micky

Antworten

Micky

53, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Micky am 08.07.2010 14:49

@Muh
Ich weiß nicht, ob deine Fragen explizit an Dani gingen. Ich würde gern das ein oder andere beantworten, wenn ich darf.

Aber wieso ist dann die Krankenkasse so hinterher die Anträge zu begleiten?

Laut Aussage meiner KK ist Krankengeld nur eine vorübergehende Leistung, bis du wieder arbeitsfähig bist. Ist also sicher, dass du nicht mehr arbeitsfähig sein wirst, gibts auch kein Krankengeld (eigentlich). Die KK zahlt dennoch weiter, bis du Rente bekommst. Natürlich sind die aber daran interessiert, ihr Geld wieder zurück zu bekommen, ist ja verständlich.

Weiterhin teilten sie mir mit, das ich ab jetzt keine Erklärungen gegenüber dem Rententräger ohne Rücksprache mit der KK führen darf. (Als Bsp. Rücknahme des Rentenantrags). Dabei geht es wohl hauptsächlich. um Verrechnungsansprüche bei einer Genehmigung der Rente bzw. Rückzahlung Krankengeld.

Stimmt genau. Würdest du die Rente ablehnen, könnte die KK das Krankengeld nicht mehr mit der Rente verrechnen.

Ich würde nie zum MD vorgeladen. Habe irgendwann im ich glaube im April/Mai von der Krankenkasse angerufen u. sie teilten mir mit, das ihr MD laut Aktenlage mich nicht für arbeitsfähig hält

Da laut Aktenlage entschieden werden konnte, ist eine Begutachtung durch den MDK nicht mehr notwendig.

EU Rente kann frühstens 7 Monate nach Antragstellung gezahlt, dann heißt das ja in meinem Fall frühstens August/September. Muss ich dann der Krankenkasse das Krankengeld von Anfang der Krankengeldzahlung zurückzahlen obwohl ich doch erst (wenn es überhaupt klappt) ab September Rente bekomme?

Nein, das denke ich nicht. Bis zum Rentenbeginn warst du doch krankgeschrieben.

Gruß Micky

Antworten

Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Dani am 08.07.2010 14:46

Hallo Judith,

Aber wieso ist dann die Krankenkasse so hinterher die Anträge zu begleiten?

Naja, die wollen natürlich kein Geld mehr zahlen. Und wenn Du Rente bekommst, dann brauchen Sie die kein Krankengeld mehr zu zahlen.

Muss ich dann der Krankenkasse das Krankengeld von Anfang der Krankengeldzahlung zurückzahlen obwohl ich doch erst (wenn es überhaupt klappt) ab
September Rente bekomme?

Die Rentenversicherung würde dann mit der Krankenversicherung verrechnen. Du bekommst davon nix mit. Wenn Du mehr Krankengeld bekommen hast als die Dir zustehende Rente, dann musst Du den Mehrbetrag auch nicht an die Krankenkasse zurückzahlen. Da hatte ich auch mal einen Paragraphen dazu.. finde ihn nur gerade nicht.

Weiterhin teilten sie mir mit, das ich ab jetzt keine Erklärungen gegenüber dem Rententräger ohne Rücksprache mit der KK führen darf.

Gut, dass Du das erwähnst. So ein Schreiben habe ich ja auch von meiner Krankenkasse... Da muss ich ja mal anrufen, bevor ich den Schriebs an die Rentenversicherung zurückschicke. Ich bin zwar schon ausgesteuert, aber die würden ja dann das Geld von der Rentenversicherung vom 1.1.-17.5. zurück bekommen.


PS wollten wir nicht mal ne Umfrage machen wie viel Leute hier im Forum EU Rente bekommen und wie viel nicht mehr arbeitsfähig sind aber trotzdem keine Rente bekommen usw.

Stimmt.. Muss ich mir gleich mal notieren. Und mir Antwortmöglichkeiten überlegen. Danke für die Erinnerung!

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

Antworten

Micky

53, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Micky am 08.07.2010 14:41

Hallo, liebe Dani,

ich kann mir sehr gut vorstellen, wie es dir ging, als der Bescheid da war. Erinnere dich an meine ambivalenten Gefühle, als es bei mir soweit war. :#:
Aber wie ich, so weißt du ja noch besser, dass es so richtig ist und es letztlich zumindest derzeit nicht anders geht. Nun kannst du erst mal zur Ruhe kommen und musst dir darüber keine Gedanken machen.

Habe ich richtig herausgelesen, dass die Rente befristet wurde?

Gruß Micky

Antworten

Muh

53, Weiblich

Beiträge: 115

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Muh am 08.07.2010 14:34

Hallo Dani hast du wie immer super erklärt-habe ich so noch nicht gewusst. Wenn wir dich nicht hätten.
Aber wieso ist dann die Krankenkasse so hinterher die Anträge zu begleiten?
Mal an meinem Beispiel: Bin seit Sept. 2009 krank u. habe im Februar den Rentenantrag gestellt. Ich würde nie zum MD vorgeladen. Habe irgendwann im ich glaube im April/Mai von der Krankenkasse angerufen u. sie teilten mir mit, das ihr MD laut Aktenlage mich nicht für arbeitsfähig hält und sie den Rentenantrag unterstützen u. dies auch dem Rententräger mitteilen. Weiterhin teilten sie mir mit, das ich ab jetzt keine Erklärungen gegenüber dem Rententräger ohne Rücksprache mit der KK führen darf. (Als Bsp. Rücknahme des Rentenantrags). Dabei geht es wohl hauptsächlich. um Verrechnungsansprüche bei einer Genehmigung der Rente bzw. Rückzahlung Krankengeld. Wenn es also heißt die
EU Rente kann frühstens 7 Monate nach Antragstellung gezahlt, dann heißt das ja in meinem Fall frühstens August/September. Muss ich dann der Krankenkasse das Krankengeld von Anfang der Krankengeldzahlung zurückzahlen obwohl ich doch erst (wenn es überhaupt klappt) ab
September Rente bekomme? Hoffe ich habe meine Frage nicht zu verwirrend erklärt. Falls das lieber ein eigenes Thema sein soll kannst du es ja verschieben. PS wollten wir nicht mal ne Umfrage machen wie viel Leute hier im Forum EU Rente bekommen und wie viel nicht mehr arbeitsfähig sind aber trotzdem keine Rente bekommen usw.
LG Judith

Antworten

Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Dani am 08.07.2010 00:02

@Muh:
Danke!

Kleine Korrektur. Ich habe bereits am 19.05. die Rentenversicherung gebeten, mir den Antrag zu schicken. Das haben die jetzt ach als Antragsdatum genommen.

Müsste dann nicht als Beginnvorschlag auch 08.06.2010(wegen Rentenantrag)

Rentenbeginn ist immer am 1. eines Monats.

Bei einer befristeten Rente beginnt die Rente frühestens 7 Monate nach Antrag. Wäre also (ausgehend vom 19.05.2010), der 01.12.2010.

Da ich dann dadurch aber Nachteile hätte (bin ja von der KK ausgesteuert seit dem 17.05.2010), habe ich die Möglichkeit, meinen Rehantrag vom 30.06.2009 in einen Rentenantrag umzuwandeln. Somit wäre der Rentenbeginn bereits der 01.01.2010.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

Antworten

Muh

53, Weiblich

Beiträge: 115

Re: volle EM-Rente auf Zeit

von Muh am 07.07.2010 23:51

Hallo Dani auch von mir Glückwunsch ist bestimmt mal gut wenn du dich mal ohne Streß mit dem Arbeitsamt ausruhen kannst. Mal noch ne Frage 01.01.2010 verstehe ich(wegen Rehaantrag) aber warum 01.12.2010 wenn du erst am 08.06.2010 den Rentenantrag gestellt hast. Müsste dann nicht als Beginnvorschlag auch 08.06.2010(wegen Rentenantrag) kommen. Der 30.12.2010 fällt da ja völlig aus der Reihe. Oder verstehe ich da was falsch?
Alles Gute für Dich gruß Judith

Antworten
Erste Seite  |  «  |  1  |  2  |  3  |  4  |  »  |  Letzte

« zurück zum Forum