Steuererklärung - Schwerbehinderung

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Steuererklärung - Schwerbehinderung

von Dani am 03.12.2008 23:17

Kuckuck,

sagt mal, wenn man mitten im Jahr die Schwerbehinderung anerkannt bekommt.
Wird diese dann bei der Steuerklaärung für das gesamte Kalenderjahr berücksichtigt?

Mich wundert es nämlich, dass ich für 2006 (wo ich erst ab 22.08.06) schwerbehindert war, ungefähr die gleiche Rückerstattung bekommen habe wie für 2007, wo ich ja das ganze Jahr schwerbehindert war.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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sungmanitu-...

-, Weiblich

Beiträge: 773

Re: Steuererklärung - Schwerbehinderung

von sungmanitu-wakan am 03.12.2008 23:25

Ja wird berücksichtigt, war bei mir auch so das die Bewilligung ab Juni kam und der Behindertenpauschbetrag in voller Höhe berücksichtigt wurde.
Gruß Susanne

Erst habe ich gemerkt, daß es so ist -
und dann habe ich begriffen warum es nicht anders sein kann.
Und doch will ich das es anders wird!
Tucholsky

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Steuererklärung - Schwerbehinderung

von Dani am 03.12.2008 23:33

Danke, Susanne. Dann rechnet mein Programm wohl richtig.

Liebe Grüße
Dani

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Leya

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Beiträge: 4779

Re: Steuererklärung - Schwerbehinderung

von Leya am 04.12.2008 01:56

Wird diese dann bei der Steuerklärung für das gesamte Kalenderjahr berücksichtigt?
Ja.


Zur Steuererklärung vielleicht noch drei Tipps. Das ist aber keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung bzw. Erfahrung.

a.)
Unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen auch Krankheitskosten.
Diese werden üblicherweise nur anerkannt, wenn ärztliche Verordnungen vorliegen. In den meisten Fällen werden die Steuerschuldner daher nur die Zuzahlungen für die Medikamente auf Kassenrezept geltend machen.
Ich habe für alle Medikamente und sonstiges, was ich wegen des SLE unbedingt benötige, eine Verordnung meiner Ärzte eingeholt.
Diese muss nur einmal jährlich erstellt werden. Sie muss der Steuererklärung beigefügt werden.
Bei mir ist die Verordnung ähnlich einem kurzen Attest.
"Frau XX ist wegen SLE dauerhaft auf ZZ angewiesen.." oder so ähnlich.

b.)
Das Finanzamt lehnt gern die Berücksichtigung der Beiträge zu der Rheuma-Liga, "Schmetterling" etc ab und zwar mit der Begründung
" Mitgliedsbeiträge sind keine Spenden und können daher nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden".

Das ist nicht korrekt, denn diese
"Mitgliedsbeiträge sind gem. § 10b EStG in Verbindung mit
§ 48 EStDV zu berücksichtigen."
Die Organisationen sind sämtlich als gemeinnützig anerkannt und die Mitgliedsbeiträge sind daher bei der Einkommensteuer abzugsfähig.
Leider geben die Rheuma-Liga, Schmetterling u.a. das nicht an, wenn der Beitrag abgezogen wird. Es steht also leider nicht auf dem Kontoauszug. Ich hoffe, das wird zukünftig geändert. Aber vielleicht haben die Finanzämter ja auch Listen mit den entsprechenden Organisationen.


c.)
Nicht gerade wenige Vermieter erstellen falsche oder viel zu späte Abrechnungen. Rechtlich sind sie verpflichtet, die Abrechnung bis zum Ende des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Kalenderjahres zu erstellen. D. h. meine Abrechnung für 2007 muss ich spätestens am 31.12.08 erhalten. Dann muss ich aber ja schon längst die Steuererklärung abgegeben haben.
Damit die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten, die sich ja auch in der Nebenkostenabrechnung verbergen, trotzdem von der Steuer abgesetzt werden können, hat das Bundesfinanzministerium eine Arbeitsanweisung erlassen.
Leider ist diese wohl den wenigsten Finanzämtern bekannt.
Deshalb hier für Euch der Link zur Arbeitsanweisung:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/001,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Bei Wohnungseigentümern und Mietern ist erforderlich, dass die auf den einzelnen Wohnungseigentümer und Mieter entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie für Handwerkerleistungen entweder in der Jahresabrechnung gesondert aufgeführt oder durch eine Bescheinigung des Verwalters oder Vermieters nachgewiesen sind. Aufwendungen für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen (wie z.B. Reinigung des Treppenhauses, Gartenpflege, Hausmeister) werden grundsätzlich anhand der geleisteten Vorauszahlungen im Jahr der Vorauszahlungen berücksichtigt, einmalige Aufwendungen (wie z.B. Handwerkerrechnungen) dagegen erst im Jahr der Genehmigung der Jahresabrechnung. Es ist aber auch nicht zu beanstanden, wenn Wohnungseigentümer die gesamten Aufwendungen erst in dem Jahr geltend machen, in dem die Jahresabrechnung im Rahmen der Eigentümerversammlung genehmigt worden ist. Entsprechendes gilt für die Nebenkostenabrechnung der Mieter.



d.)
Die Nachteilsausgleiche für Behinderte nicht vergessen. Hier findet Ihr alle.
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Behinderung.html#anchor11


Gruß

Leya



Antworten Zuletzt bearbeitet am 04.12.2008 01:58.

anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Steuererklärung - Schwerbehinderung

von anniidol am 09.12.2008 14:46

der steuerfreibetrag müßte doch hintendrauf bei den details stehen.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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