Steuererklärung - Schwerbehinderung
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Steuererklärung - Schwerbehinderung
von Dani am 03.12.2008 23:17Kuckuck,
sagt mal, wenn man mitten im Jahr die Schwerbehinderung anerkannt bekommt.
Wird diese dann bei der Steuerklaärung für das gesamte Kalenderjahr berücksichtigt?
Mich wundert es nämlich, dass ich für 2006 (wo ich erst ab 22.08.06) schwerbehindert war, ungefähr die gleiche Rückerstattung bekommen habe wie für 2007, wo ich ja das ganze Jahr schwerbehindert war.
Liebe Grüße
Dani
Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale!
Re: Steuererklärung - Schwerbehinderung
von sungmanitu-wakan am 03.12.2008 23:25Ja wird berücksichtigt, war bei mir auch so das die Bewilligung ab Juni kam und der Behindertenpauschbetrag in voller Höhe berücksichtigt wurde.
Gruß Susanne
Erst habe ich gemerkt, daß es so ist -
und dann habe ich begriffen warum es nicht anders sein kann.
Und doch will ich das es anders wird!
Tucholsky
Re: Steuererklärung - Schwerbehinderung
von Dani am 03.12.2008 23:33Danke, Susanne. Dann rechnet mein Programm wohl richtig.
Liebe Grüße
Dani
Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale!
Re: Steuererklärung - Schwerbehinderung
von Leya am 04.12.2008 01:56Zur Steuererklärung vielleicht noch drei Tipps. Das ist aber keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung bzw. Erfahrung.
a.)
Unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen auch Krankheitskosten.
Diese werden üblicherweise nur anerkannt, wenn ärztliche Verordnungen vorliegen. In den meisten Fällen werden die Steuerschuldner daher nur die Zuzahlungen für die Medikamente auf Kassenrezept geltend machen.
Ich habe für alle Medikamente und sonstiges, was ich wegen des SLE unbedingt benötige, eine Verordnung meiner Ärzte eingeholt.
Diese muss nur einmal jährlich erstellt werden. Sie muss der Steuererklärung beigefügt werden.
Bei mir ist die Verordnung ähnlich einem kurzen Attest.
"Frau XX ist wegen SLE dauerhaft auf ZZ angewiesen.." oder so ähnlich.
b.)
Das Finanzamt lehnt gern die Berücksichtigung der Beiträge zu der Rheuma-Liga, "Schmetterling" etc ab und zwar mit der Begründung
" Mitgliedsbeiträge sind keine Spenden und können daher nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden".
Das ist nicht korrekt, denn diese
"Mitgliedsbeiträge sind gem. § 10b EStG in Verbindung mit
§ 48 EStDV zu berücksichtigen."
Die Organisationen sind sämtlich als gemeinnützig anerkannt und die Mitgliedsbeiträge sind daher bei der Einkommensteuer abzugsfähig.
Leider geben die Rheuma-Liga, Schmetterling u.a. das nicht an, wenn der Beitrag abgezogen wird. Es steht also leider nicht auf dem Kontoauszug. Ich hoffe, das wird zukünftig geändert. Aber vielleicht haben die Finanzämter ja auch Listen mit den entsprechenden Organisationen.
c.)
Nicht gerade wenige Vermieter erstellen falsche oder viel zu späte Abrechnungen. Rechtlich sind sie verpflichtet, die Abrechnung bis zum Ende des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Kalenderjahres zu erstellen. D. h. meine Abrechnung für 2007 muss ich spätestens am 31.12.08 erhalten. Dann muss ich aber ja schon längst die Steuererklärung abgegeben haben.
Damit die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten, die sich ja auch in der Nebenkostenabrechnung verbergen, trotzdem von der Steuer abgesetzt werden können, hat das Bundesfinanzministerium eine Arbeitsanweisung erlassen.
Leider ist diese wohl den wenigsten Finanzämtern bekannt.
Deshalb hier für Euch der Link zur Arbeitsanweisung:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/001,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
d.)
Die Nachteilsausgleiche für Behinderte nicht vergessen. Hier findet Ihr alle.
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Behinderung.html#anchor11
Gruß
Leya
Re: Steuererklärung - Schwerbehinderung
von anniidol am 09.12.2008 14:46der steuerfreibetrag müßte doch hintendrauf bei den details stehen.
"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)