Medikamente im Handegepäck (Flugzeug) - englische Bescheinigung erforderlich

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4778

Medikamente im Handegepäck (Flugzeug) - englische Bescheinigung erforderlich

von Leya am 22.02.2012 02:14

Langstreckenflüge: Medikamente nur mit englischem Rezept ins Handgepäck

....Seit dem 11. September 2001 dürfen Passagiere Medikamente nur im Handgepäck mitführen, wenn sie auch eine Bescheinigung über die Notwendigkeit in englischer Sprache dafür vorweisen können. Wer darauf verzichtet, läuft Gefahr, die Medikamente bei einer Kontrolle abgeben zu müssen. „Die Arznei im Koffer unterzubringen ist keine Alternative, denn kommt das Gepäckstück während der Reise abhanden, sind auch die Medikamente verloren", erklärt Dr. Ulrike Roth. Deshalb: Besonders ältere Passagiere und Fluggäste mit chronischen Erkrankungen, die auf Medikamente angewiesen sind, sollten vor Reisebeginn ihren Hausarzt aufsuchen. Mit dem Mediziner können sie abklären, wie sie ihre Medikamente während der Reise und des Urlaubes am besten einnehmen, wo die englische Bescheinigung zu bekommen ist und welche Impfungen für Urlaubsziele mit anderen klimatischen oder hygienischen Verhältnissen ratsam sind. „Spätestens sechs Wochen vorher sollte die reisemedizinische Beratung erfolgen", empfiehlt Dr. Ulrike Roth........

Quelle: TÜVRheinland

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SabineS

52, Weiblich

Beiträge: 1395

Re: Medikamente im Handegepäck (Flugzeug) - englische Bescheinigung erforderlich

von SabineS am 26.02.2012 13:26

Hallo Leya,

vielen Dank für diese Information.

Ich möchte hierzu noch etwas ergänzen: Dies gilt in der Regel nur für Nicht-EU-Länder (aber die Überschrift sagt ja eigentlich schon aus, dass damit auch wohl Nicht-EU-Länder gemeint sind).

Ich hatte mich letztes Jahr selber erkundigt, bevor ich nach Gran Canaria geflogen bin (Oktober 2011). Ich bin von Basel geflogen, da brauchte ich weder für die Schweiz (Ausnahme, da ebenfalls Nicht-EU-Land!) noch für Gran Canaria, also Spanien, eine solche Bescheinigung.

Eine Bescheinigung benötige ich in jedem Fall immer bei Mitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen sowie Spritzen (z. B. Heparin, manche Antirheumatiker, Diabetes...) und ggf. Flüssigkeiten, wenn die jeweils zulässige Menge überschritten wird, aber das Medikament nicht in kleineren Dosen erhältlich ist.

Ich habe hier leider keine Quellenangaben, da ich mich mündlich beim Reiseveranstalter erkundigt habe.

LG, Sabine S

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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