taxifahrt zum arzt , wie bekommt man sowas ?

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: taxifahrt zum arzt , wie bekommt man sowas ?

von Leya am 04.08.2012 18:17

Hallo SnowWhite,

mit den Fahrtkosten ist es ein wirkliches Kreuz. Das Gesetz und die Richtlinien dazu sind m. E. unerträglich. Ein Skandal!

Leider haben es nur die Personen mit den Merkzeichen aG, bl, und H etwas einfacher.

Grundsätzlich werden Fahrkosten nicht von der Krankenkasse übernommen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. bei Fahrkosten, die bei einer medizinisch notwendigen Fahrt zur stationären Behandlung (z. B. ins Krankenhaus) entstehen. Hierzu zählen Fahrten ...


Gibt es Ausnahmen?

Für bestimmte Personengruppen oder bei Fahrten zu speziellen Anlässen werden auch die Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen.

Folgende Ausnahmefälle kommen hier in Betracht


Besondere Personengruppen

Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" (außergewöhnlich gehbehindert), „bl" (blind) oder „H" (hilfebedürftig).
Wichtig: Ausweise mit anderen Merkmalen wie z. B. „G" lösen keinen Anspruch aus!!

Bei Ihnen wurde die Pflegestufe II oder III festgestellt.

Spezielle Anlässe
Sie nehmen als Patient an einer Dialysebehandlung teil.
Sie unterziehen sich einer onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie.


....zur Erstattung der Fahrkosten ist es notwendig, dass Sie einen Antrag stellen......

....Ambulante Behandlung
(z. B. Fahrt zur Dialysebehandlung)
– Antrag und Genehmigung vor der Fahrt notwendig –
Die Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen dürfen wir nur in Ausnahmefällen übernehmen. Hier ist es unbedingt notwendig, dass sowohl die Antragstellung als auch die Genehmigung vor Antritt der Fahrt erfolgten.....

Quelle: http://www.kkh-allianz.de/index.cfm?pageid=133

Dort finden sich auch diese Links:

Fahrkosten Infoblatt

Antrag auf Fahrkostenerstattung


Hier Ausführungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Thema Krankentransportrichtlinie
http://www.g-ba.de/institution/sys/faq/zur-faq-kategorie/12/


Wenn ich es richtig verstanden habe, muss die Genehmigung VOR Beginn der ambulanten Behandlung vorliegen. Ob Du ohne diese vorherige Genehmigung überhaupt nach der Behandlung wohl einen Anspruch auf Erstattung verauslagter Kosten hättest?

Hast Du eine Rechtschutzversicherung oder bist Du Mitglied in einem Sozialverband (SoVD, VdK)? Dann würde ich in Betracht ziehen, diese einzuschalten, auch und insbesondere um die Angelegenheit zu beschleunigen, denn es soll ja mit der Behandlung losgehen.

Alles Gute.

Gruß
Leya

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