GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen
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Re: GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen
von dakotadance am 31.12.2012 16:25Also ich hatte vor etwa 20 Jahren eine Gleichstellung mit 30% beantragt und auch bewilligt bekommen.
Das hat mich leider später nicht vor der Kündigung bewahrt. Als da Krankenhaus von Asklepios übernommen wurde, wurden viele gekündigt. Ich bekam keine Unterstützung, auch nuicht vom Betriebsrat. Ich sollte beweisen, daß es einen passenden Arbeitsplatz im Betrieb für mich gibt. Letztendlich wurde ich gemobbt damit ich nicht rechtlich gegen die Kündigung vorgehe.
Also, eine Gleichstellung bewahrt nicht vor der ündigung und man müsste sich als krank outen. Ich würde es nicht wieder machen.
Das höchste Glück der Erde liegt auf dem Rücken edler Pferde,doch am schönsten ist es auf der Welt,wenn der Reiter runterfällt.
Re: GdB 30% oder 40% - Gleichstellung behinderter mit schwerbehinderten Menschen
von Ursula am 31.12.2012 16:54Hallo dakotadance,
bei uns war es vor 4 Jahren anders - auch noch ohne Gleichstellung. Unsere Klinik wurde von Helios übernommen und es gab 2 Jahre später eine Kündigungswelle, wo in meinem Bereich 25 % der Stellen reduziert wurden. Ich habe dann Kontakt zur Personalabteilung aufgenommen und auf die 30 % hingewiesen und wurde sofort aus dem Pool der infragekommenden Angestellten herausgenommen. Ich denke, da gab es im Vorfeld Betriebsratvereinbarungen, die es bei euch vielleicht nicht gab. Die Gleichstellung habe ich beantragt, weil ich in den letzten 2 Jahren längere Krankheitsausfälle hatte und man kann bei einer Gleichstellung nicht so ohne weiteres krankheitsbedingt kündigen. Ob man vor betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich geschützt ist, weiß ich nicht.
LG und einen guten Rutsch
Ulla
Der Mensch kann nicht tausend Tage ununterbrochen gute Zeit haben, so wie die Blume nicht hundert Tage blühen kann. Tseng-Kuang