Krankengeld

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Dani
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Re: Krankengeld

von Dani am 22.12.2008 19:44

Ja, das verstehe ich schon. Nur wenn mein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen einstellt, weil ich schon so lange krank bin, ich zu diesem Zeitpunkt aber erst 4 Wochen wegen derselben Diagnose krank bin, dann sitze ich ja 2 Wochen ohne Geld da.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Bianca

48, Weiblich

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Re: Krankengeld

von Bianca am 22.12.2008 19:58

Das ist ein No-Go, das kann doch nicht angehen...du kannst doch nicht ohne Kohle da stehen.

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da ich früher immer nur diese Scheine für die Krankenkasse ausfüllen und nachrechnen musste. Ich drück dir aber kräftig die Daumen, dass du die Sache morgen vernünftig klären kannst und weiterhin Geld bekommst!!! Berichte doch mal bitte, was die gesagt haben!

Die 25 Jahre zwischen 30 und 40 sind die besten im Leben einer Frau!

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Dani
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49, Weiblich

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Re: Krankengeld

von Dani am 22.12.2008 20:47

Danke Bianca, das wird sich schon klären! :cool:

Liebe Grüße
Dani

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Lanka

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Re: Krankengeld

von Lanka am 22.12.2008 22:28

Hallo Dani,
Bianca hat das schon ganz gut erklärt mit der wiederkehrenden Erkrankung.
Allerdings ist auch entscheidend, was dein Arzt auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kodiert hat. Wenn er immer nur Folgebescheinigungen ausgestellt hat, so findet sich da dann immer nur die Anfangsdiagnose und dann hast du schnell die sechs Wochen erreicht. Die Krankenkasse wird sich allein auf die ICD-10 Code deines Arztes berufen, es sei denn, du widersprichst und die Angelegenheit wird dem MDK vorgelegt. Die Angaben zur Arbeitsunfähigkeit müßten auch rechtzeitig von der Kasse überprüft werden. Hierzu müßte dein Arzt noch entsprechende Angaben tätigen.

Die Erklärung hinsichtlich der wiederkehrenden Erkrankung findet sich im Entgeltfortzahlungsgesetz, siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html


Viel Glück!!

Liebe Grüße
Lanka

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Sei achtsam mit dir selbst. Sei achtsam mit anderen.(Dalai Lama)

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Dani
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Re: Krankengeld

von Dani am 22.12.2008 22:44

Also meine Diagnosen sind wie ich geschrieben hatte:
Die ersten beiden Wochen ab 17.11. Bronchitis durch die Hausärztin und seitdem 5.12 F32.2 (als Erstbescheinigung) durch den Neurologen.
Das stimmt auch von den Diagnosen so. Da lohnt auch kein Widerspruch.

Ich habe auch einen Ausdruck meiner KK vorliegen. Da sind die Diagnosen in einer AU zusammengefasst:
17.11. - 22.12. - akute Bronch., akute Sinusitis, schwere depressive Episode und dann stehen noch die Tage dabei (36)
(Es wurde also nicht unterteilt in 17.11.-5.12. Bronchitis und 5.12.-22.12. Depression)

Danke für den Link. Aber da steht ja nur das mit den 6 Wochen Lohnfortzahlung drin.

Das würde bedeuten, ich bekomme für nächste Woche noch mein Gehalt und erst in 3 Wochen das Krankengeld, weil ich erst dann 6 Wochen wegen derselben Erlkrankung krankgeschrieben bin.

Liebe Grüße
Dani

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Bianca

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Re: Krankengeld

von Bianca am 27.12.2008 12:21

Hallo Dani,

hast du mit deiner Krankenkasse sprechen können? Wenn ja, was hat sich ergeben?


Bianca

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Dani
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Re: Krankengeld

von Dani am 27.12.2008 12:54

Hallo Bianca,

ja, ich habe bei meiner Krankenkasse angerufen. Leider erst 17 Uhr, alle Sachbearbeiter waren bestetzt.
Der Typ vom Kundencenter meinte auch: 6 Wochen wegen derselben Erkrankung. Der Arbeitgeber bekommt eine Mitteiliung, wenn er kein Gehalt mehr zahlen muß. Es steht dem Arbeitgeber auch frei, nach 6 Wochen bei der KK anzurufen. Aber wenn er das nicht macht und das Gehalt einfach einstellt...
Wenn ich es genau wissen möchte, soll ich mit einem Sachbearbeiter sprechen. Ich werde deshalb am Montag zurückgerufen.

Liebe Grüße
Dani

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Dani
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Re: Krankengeld

von Dani am 14.01.2009 15:23

So, meine Krankenkasse hat mir heute mitgeteilt, dass die Entgeltfortzahlung durch meinen Arbeitgeber am 28.12.08 geendet hat und ich ab dem 29.12. Krankengeld erhalte.
Es zählen also die 6 Wochen ununterbrochen, unabhängig von den Diagnosen.

Jetzt bin ich auch gespannt, inwieweit meine Rente Einfluss auf die Höhe des Krankengeldes hat. Denn man muß auf dem Auszahlschein ja angeben, ob man Rente bezieht oder eine beantragt hat.

Liebe Grüße
Dani

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