Widerspruch Behindertenausweis
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Lupiene
Gelöschter Benutzer
Re: Widerspruch Behindertenausweis
von Lupiene am 07.11.2009 23:09hallo micky,
das ist ja echt ein irrsinn - da kann man ja nur mit dem kopf schütteln.
mhh, es scheint doch sehr vom jeweiligen amt bzw. sachbearbeiter abzuhängen wie man eingestuft wird. ich hatte wahrscheinlich einfach nur "glück" mit dem sachbearbeiter- wobei ich es komisch finde, hierbei von glück zu reden...
ich finde mittlerweile, dass man für seine rechte kämpfen sollte - aber das kannst du dir ja immernoch überlegen. dafür brauchst du dann wieder viel kraft...
aber das mit der rente ist doch wenigstens gut gelaufen (wobei gut in diesem zusammenhang auch schon wieder so komisch klingt). ich denke du weißt, wie ich es meine .
viele grüße zu dir
lupiene
Renate
Gelöschter Benutzer
Re: Widerspruch Behindertenausweis
von Renate am 08.11.2009 08:32Der GdB hat an sich ja auch nichts mit der EM Rente zu tun. Es gibt zB. Menschen, die haben 30 Prozent GdB und beziehen volle EM Rente und es gibt zB. Menschen mit einem GdB von 80 Prozent die sind berufstätig.
Der GdB und die EM Rente sind zwei verschiedene Dinge.
Der GdB sagt nicht aus, ob jemand erwerbsfähig ist, oder erwerbsgemindert ist.
LG Renate
Re: Widerspruch Behindertenausweis
von Micky am 08.11.2009 11:46Der GdB sagt nicht aus, ob jemand erwerbsfähig ist, oder erwerbsgemindert ist.
Das weiß ich. Allerdings würde man doch im Allgemeinen annehmen, dass das eine das andere widerspiegelt oder "bestätigt".
Gruß Micky
Renate
Gelöschter Benutzer
Re: Widerspruch Behindertenausweis
von Renate am 08.11.2009 11:59Eigentlich doch eher nicht. Ein Beispiel: Ein Verwandter von mir hat durch einen Unfall ein Bein verloren, hat einen hohen GdB steht aber voll im Berufsleben.
Es gibt ja viele unterschiedliche Gründe die den ein oder anderen GdB ergeben, aber das spiegelt oder bestätigt nicht die erwerbsminderung/erwerbsfähigkeit.
Das bestätigt doch auch dein Rentenbescheid, dass beides getrennt an zu sehen ist.
Re: Widerspruch Behindertenausweis
von anniidol am 11.11.2009 09:25das stimmt. Viele mit 100% GdB arbeiten auch voll. Wiederum ist es merkwürdig wenn ein erwerbsunfähiger "nur" 50% GdB hat, das passt nicht zusammen. Muß aber nicht zwingend.
Möchte noch was berichten: mein Vater war kürzlich beim Versorgungsamt u. seinen Ausweis verlängern zu lassen. Mir haben die mal geschrieben jeder Verlängerungsantrag würde wie eine Erhöhungsantrag gewertet u. geprüft werden. Somit wieder Ärzte angeschrieben und so. Meinem Vater hat die Dame einen Stempel u. unbefristet reingesetzt, direkt vor ort in 2 Minuten. Er war dieses Jahr schon 3 mal in der Klinik wegen dem Herz u. hat seit fast 10 Jahren Parkinson. All das weiß die Dame gar nicht ... weder ob es ihm aus med. Sicht besser oder schlechter geht...
Es kommt also fast nur auf den Sachbearbeiter an.
"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)
Re: Widerspruch Behindertenausweis
von Micky am 11.11.2009 09:39Das stimmt und im Grunde ist das unvermeidbar, wenn zudem Ermessen auszuüben ist.
Ich habe gestern dort angerufen, weil ich wissen wollte, ob noch zusätzlich Befunde eingeholt wurden. Ich wollte Kopien haben, damit ich die Entscheidung mal nachvollziehen kann. Die SBA war total muffelig und unfreundlich.
Gruß Micky
Re: Widerspruch Behindertenausweis
von anniidol am 16.11.2009 09:40Aber das eine SB eine Verlängerung gibt ohne üßberhaupt zu wissen wa Sache ist u. ohne mediziner zu sein ... Wie kann die das Beurteilen ? WEnn ich jetzt hinkomme u. gesund aussehe zerreißt die meinen Ausweis oder was ? Es könnte ja auch sein das jemand "schauspielt" vor Ort ...
Find ich nicht korrekt.
"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)