Ö: Erwerbsunfähigkeit & erhöhte Familienbeihilfe über das 27. Lebensjahr hinaus
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Ö: Erwerbsunfähigkeit & erhöhte Familienbeihilfe über das 27. Lebensjahr hinaus
von RedCow am 08.01.2010 19:52Hallo, ihr Lieben!
Ich hab soeben auf BIZEPS folgendes gefunden:
Wie lange kann die erhöhte Familienbeihilfe gewährt werden?
Der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht grundsätzlich, sofern die Voraussetzungen für den Bezug der Allgemeinen Familienbeihilfe erfüllt sind, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Sollte die erhöhte Familienbeihilfe darüber hinaus gewährt werden, muss eine Erwerbsunfähigkeit des Kindes vorliegen und diese
vor Vollendung des 21. Lebensjahres, oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahre, eingetreten sein.
Der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht grundsätzlich, sofern die Voraussetzungen für den Bezug der Allgemeinen Familienbeihilfe erfüllt sind, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Sollte die erhöhte Familienbeihilfe darüber hinaus gewährt werden, muss eine Erwerbsunfähigkeit des Kindes vorliegen und diese
Also falls jemand das Problem der Erwerbsunfähigkeit hat, kann man sich hiermit vielleicht finanziell noch retten!
LG,
Sarah Maria
Lupis in Österreich auf Facebook
oder bei Interesse an Treffen etc. Mail an: lupizentrale (a) gmail.com
Re: Ö: Erwerbsunfähigkeit & erhöhte Familienbeihilfe über das 27. Lebensjahr hinaus
von fr.maus am 08.01.2010 20:06Na und was kommt danach?L.G.Anke