Ö: Erwerbsunfähigkeit & erhöhte Familienbeihilfe über das 27. Lebensjahr hinaus

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RedCow

37, Weiblich

Beiträge: 2165

Ö: Erwerbsunfähigkeit & erhöhte Familienbeihilfe über das 27. Lebensjahr hinaus

von RedCow am 08.01.2010 19:52

Hallo, ihr Lieben!
Ich hab soeben auf BIZEPS folgendes gefunden:

Wie lange kann die erhöhte Familienbeihilfe gewährt werden?
Der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht grundsätzlich, sofern die Voraussetzungen für den Bezug der Allgemeinen Familienbeihilfe erfüllt sind, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Sollte die erhöhte Familienbeihilfe darüber hinaus gewährt werden, muss eine Erwerbsunfähigkeit des Kindes vorliegen und diese

  • vor Vollendung des 21. Lebensjahres, oder
  • während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahre, eingetreten sein.

  • Also falls jemand das Problem der Erwerbsunfähigkeit hat, kann man sich hiermit vielleicht finanziell noch retten!


    LG,
    Sarah Maria

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    fr.maus

    55, Weiblich

    Beiträge: 6403

    Re: Ö: Erwerbsunfähigkeit & erhöhte Familienbeihilfe über das 27. Lebensjahr hinaus

    von fr.maus am 08.01.2010 20:06

    Na und was kommt danach?L.G.Anke

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