Bezeichnungen

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anniidol

54, Weiblich

Beiträge: 3173

Bezeichnungen

von anniidol am 13.10.2008 18:33

Auf die Gefahr hin gesteinigt zu werden weil ich vielleicht schon 3 mal gefragt habe:
gibt es denn nun noch den Unterschied zwischen Arbeits- u. Berufsunfähigkeit ? Früher mußte man ja bei Berufsunfähigkeit umschulen ...
Soweit ich weiß heißt jetzt beides Erwerbsunfähigkeit. Wird also nicht mehr unterschieden ob generell oder nur für einen bestimmten Beruf eine Unfähigkeit vorliegt ?

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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mmair

51, Weiblich

Beiträge: 988

Re: Bezeichnungen

von mmair am 13.10.2008 19:35

Ich bin nicht sicher ob der eine frage drin steckt? Aber meines wissen ist das es gibst nur Erwerbsunfähigkeit, der bezeichnung Berufsunfähigkeit wird aufgelöst. Viellecht bei leute das schon 40 Jahre in einem beruf waren, und bald sowieso in der Altersrente gehen ist ein umschulung nützlos. Klar ist nur jemand das nicht in der Lage sind mindestens 3 Std. täglich auf der übliche Abietsmarkt zur arbeiten ist erwerbsunfähig. Gibst allerdings der Arbeitsmarktlage ausnahme, wobei einer ist doch fähig (zb. als Buroklammerzähler zu arbieten) aber das es nicht genug deiser Jobs gibst kann einer Befristet erwerbsunfähigkeitrente beziehung.

LG
Monique

Man muss das Beste hoffen, das Schlimmste kommt von ganz alleine.
Having Lupus wouldn't be so annoying if it weren't for the advice of other people.

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Doris
Gelöschter Benutzer

Re: Bezeichnungen

von Doris am 13.10.2008 20:27

Also soviel ich weiß ist das so: wenn man berufsunfähig ist, kann man den erlernten Beruf nicht mehr ausüben (aus Gesundheitsgründen meistens, oder weils da am Arbeitsmarkt nicht so gut aussieht), aber andere Tätigkeiten, die nichts mit dem erlernten Beruf zu tun haben, kann man noch ausüben.
Arbeitsunfähig ist man, wenn man überhaupt nicht mehr arbeiten kann.
So wurde mir das erklärt.
L. G.
Doris

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Doris
Gelöschter Benutzer

Re: Bezeichnungen

von Doris am 13.10.2008 20:27

Leider ists in heuteigen Zeiten für Arbeitnehmer, bzw. Arbeitssuchende so, wie von Monique erklärt
L. G.
Doris

Antworten Zuletzt bearbeitet am 13.10.2008 20:32.

Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Bezeichnungen

von Renate am 14.10.2008 09:39

Die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft. Es gibt jetzt seit 1.1.2001 die teilweise Erwerbsminderungsrente oder die volle Erwerbsminderungsrente. Erwerbsminderungsrente

LG Renate

Antworten Zuletzt bearbeitet am 14.10.2008 09:40.

mmair

51, Weiblich

Beiträge: 988

Re: Bezeichnungen

von mmair am 14.10.2008 10:50

jup so ist es! Ich geb ein paar beispiel....

#1 Max ist 24 und arbeitet als Autolackierer. Plötzlich bekommt er ein starkes Allergie gegen ein losungmittel das er taglich damit zutun hast. Max ist also wortlich "Berufsunfähig", aber er kann sicher noch vollzeit arbeiten in ein andere Beruf. Er macht eine Umschulung und arbeitet jetzt als Mechaniker.

#2 Heike (43) ist verkäuferin in einer Modeladen. Nach einem unfall, und ein OP am wirbelsaule, hat sie oft schmerzen, und kann nicht mehr lang auf die beine stehen. Sitzen geht auch nur für kurze strecken. Heike könnte bzw. noch 3-6 stunden täglich ins Buro arbeiten, aber leider wegen der schlechte Arbeitsmarktlage sind ihre chancen ein solche Teilzeit Job zu bekommen sehr schlecht. Sie ist Teilerwerbsvermindert, aber bekommt ein Befristete Vollerwerbsverminderungsbrente (auf grund der Arbeitsmarklage). Mit abstand wird ihre gesundheit sowie der Arbeitsmark überpruft.

#3 Maria (55) ist Hebamme, und hat ein schwere Herzerkrankung, sie bekommt ein Herztransplantation und deswegen muss sie viel Medikament nehmen inkl. starkere Immunsupressiva (um eine Abstoßreaktion zur verhinderung). Sie ist oft Krank, und muss kontakt mit viele Menschen vermeiden, da der infektionsrisiko für sie sehr hoch sind. Sie leidet unter extrem leistungsschwache, und ist nur sehr gerring belastbar. Maria ist nicht mehr fähig über 3 stunden taglich zu arbeiten. Sie ist also Vollerwerbsvermindert. Eine verbesserung ihre gesundheit ist in die nachsten jahren nicht zu erwarten. Sie bekommt ein Vollerwerbsminderungrente, ertmals für 3 jahre, nach einer überprüfung bekommt sie eine verlangerung bis zum 65 lebensjahr wenn sie sowieso einer Altersrente bekommt.

Alles klar?:D

LG
Monique

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 14.10.2008 10:51.

mondlicht2005

54, Weiblich

Beiträge: 235

Re: Bezeichnungen

von mondlicht2005 am 29.10.2008 22:00

Hallo habe dazu auch eine frage es steht geschrieben man muß eine wartezeit von 5 jahren einhalten. wenn man nun voll erwerbsunfähig ist durch krankheit muß man dann erst 5 jahre warten bist man eine erwerbsunfähikeitsrente bekommt?oder muß man 5 jahre beiträge gezahlt haben um diese zu bekommen? lg.mondlicht2005

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Bezeichnungen

von Leya am 29.10.2008 22:26

Hallo,

hier finden sich auf den Seiten 6-8 die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungssrente

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/
04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/
erwerbsminderungsrente__
das__netz__f_C3_BCr__alle__f_C3_A4lle,
templateId=raw,property=publicationFile.pdf/
erwerbsminderungsrente_das_netz_f%C3%BCr_alle_f%C3%A4lle



zu dem Begriff "Berufsunfähigkeit" und den "Folgen" bitte auch die Besonderheiten für die vor dem 02.01.1961 Geborenen beachten.
Hinweise hierzu auf der Seite 11 der oben verlinkten Broschüre.


Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 29.10.2008 23:07.

mondlicht2005

54, Weiblich

Beiträge: 235

Re: Bezeichnungen

von mondlicht2005 am 29.10.2008 22:56

liebe leya vielen dank für deine schnelle antwort,bist und bleibst einfach klasse:D lg.mondlicht2005

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mmair

51, Weiblich

Beiträge: 988

Re: Bezeichnungen

von mmair am 30.10.2008 07:55

Hallo mondlicht,

Also es gibst ausnahme zu den 5 Jahre wartezeit. Ich hab 1998 meine Medizinstudium abgeschlossen (war bis Mai noch als "Studentin" an der Uni angemeldet. Hab ins Jan. 1999 in der Alterkasse zum erstemal bezahlt. Jan. 2004 hab ich der Antrag auf Erwerbsminerungsrente gestellt. Bei der Gutachtung schreibt der Arzt das ich seit Sept. 2003 Erwebsvermindert war (in dieser zeit war der Endoxan Stoß). Deswegen hab ich der 5 Jahre wartezeit nicht erfüllt. Allerdings wenn der Erwerbsverminderung innerhalb von 6 Jahren nach der beendung eines Ausbildung eintritt, kann der wartezeit kurzer, Ich glaube aber der mind. 3 Jahre Pflichtbeitrag muss erfüllt sein.

Viellecht steht sowas bei Info von Leya (Sorry hab nicht geschaut)

LG
Monique

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