Ewiges Warten nach Widerspruch

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Heidi

69, Weiblich

Beiträge: 227

Ewiges Warten nach Widerspruch

von Heidi am 07.06.2010 21:10

Hallo,
ich habe lange mit meinem Antrag auf Schwerbehinderung gewartet, irgendwie wollte/konnte ich das nicht so richtig. Nun habe ich einen Antrag gestellt im Februar, der sehr schnell beantwortet wurde - 30 % - ohne irgendeinen der angegebenen Ärzte zu befragen. Habe Widerspruch eingelegt, der erst (angeblich) nicht eingegangen war, jetzt kriege ich seit Monaten keine Antwort, obwohl die Ärzte schon lange ihre Stellungnahme abgegeben haben.Gleichzeitig läuft jetzt gerade die Begutachtung wegen vorzeitiger Pensionierung, sehr überraschend, aber Realität. Wie lange haben die Zeit über den Widerspruch zu entscheiden, weiß jemand etwas über die Fristen?
LG
Heidi

"Umwege erhöhen die Ortskenntnis!"

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Ewiges Warten nach Widerspruch

von Dani am 07.06.2010 21:21

Hallo Heidi,

ich habe hier was gefunden.

Bearbeitungsfristen

Der genaue Gesetzestext steht hier.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Ewiges Warten nach Widerspruch

von Micky am 07.06.2010 21:48

Ich hab da irgendwas mit 3 Monaten im Hinterkopf . Danach kann man Untätigkeitsklage einreichen. In § 75 VwGO geregelt, denke ich.
Konkretere Vorgaben gibt es vom Gesetzgeber meines Wissens dazu nicht.
Es handelt sich hier einfach um ein Verwaltungsverfahren, in dem du Antwort auf deinen Widerspruch begehrst. Die musst du in angemessener Zeit bekommen. (wobei "angemessen" natürlich reichlich unbestimmt ist).

Gruß Micky

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Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Ewiges Warten nach Widerspruch

von Dani am 07.06.2010 21:51

Ich hab da irgendwas mit 3 Monaten im Hinterkopf

Meinst Du 3 Monate nach Antragsstellung?

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Ewiges Warten nach Widerspruch

von Micky am 07.06.2010 22:07

Sowohl als auch.
Was den ursprünglichen Antrag angeht, ist ja darüber durch Gewährung oder Verweigerung der beantragten Sache durch die Behörde entschieden. Heidi schreibt, das ging sehr rasch. Anderenfalls würden auch hier die 3 Monate gelten, denn es geht um die "Vornahme eines Verwaltungsaktes".
Aber auch auf den Widerspruch bezogen gilt erneut die 3-Monats-Frist, in der dem Widerspruch entweder abgeholfen oder ein Widerspruchsbescheid erlassen wird.
Ob man da vom Datum des Antrages oder Widerspruchs an zählt oder vom Eingang in der Behörde kann ich gerade nicht sagen. Allerdings wird da allgemein hin lediglich von 3 Werktagen für den Postweg ausgegangen.

Oftmals schicken die Behörden zwischendrin mal ein Schreiben. "Bei uns dauerts noch ein bisschen, wir müssen noch wen fragen... Laber, Rhabarber..." Wenn die also einen guten Grund für die lange Bearbeitung haben, kann´s auch was länger dauern.

Gruß Micky

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